Hallo!
Nach meinen Kenntnissen sind die auf der Flucht verstorbenen Personen lediglich registriert worden, wenn es vor Ort noch jemanden gab, der sich berufen fühlte, dies zu machen. Das war dann aber auch nicht unbedingt ein standesamtlicher Eintrag, vgl. z.B.
Nach meinen Erfahrungen ist der Tod - wenn überhaupt - von den Angehörigen o.ä. notiert worden und später an Eides statt versichert worden.
Hinweise hierzu könnten sich in der Heimatortkartei und - sofern es ab 1958 in der BRD angelegt wurde - im Familienbuch finden.
VG
Philipp
Nach meinen Kenntnissen sind die auf der Flucht verstorbenen Personen lediglich registriert worden, wenn es vor Ort noch jemanden gab, der sich berufen fühlte, dies zu machen. Das war dann aber auch nicht unbedingt ein standesamtlicher Eintrag, vgl. z.B.
Nach meinen Erfahrungen ist der Tod - wenn überhaupt - von den Angehörigen o.ä. notiert worden und später an Eides statt versichert worden.
Hinweise hierzu könnten sich in der Heimatortkartei und - sofern es ab 1958 in der BRD angelegt wurde - im Familienbuch finden.
VG
Philipp
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