Mehrfach fehlender Eintrag des Vaters - Begründung

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  • Earymgn
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2015
    • 164

    Mehrfach fehlender Eintrag des Vaters - Begründung

    Hallo Zusammen,

    ich habe jetzt recht häufig Geburtseinträge bei denen nur die Mutter eingetragen wurde und das Kind auch den Namen der Mutter bekam.
    Dies würde Sinn machen, wenn der Vater verstarb bevor das Kind auf die Welt kam, jedoch scheint das bei der ein oder anderen Frau öfter vorgekommen zu sein.

    Gibt es dazu irgendeine Regel wann der Vater eingetragen wird und wann nicht?
    Könnte es sein, dass der Vater nicht getauft, einer anderen Religion oder abwesend war um die vollständigen Angaben zu geben? Die Felder sind in der Regel immer leer.

    In manchen Fällen steht auch einfach nur "ledige Tochter" bei der Mutter dabei. Werden unverheiratete Väter nicht eingetragen?

    Viele Grüße
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 30159

    #2
    Hallo Earymgn,

    normalerweise sind dies dann ledige Kinder, wie ja auch der Eintrag "ledige Tochter" bei den Müttern bestätigt.
    Wenn die Mutter keinen Vater angibt, dann kann auch keiner eingetragen werden.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • AUK2013
      Erfahrener Benutzer
      • 21.05.2013
      • 907

      #3
      Hallo,

      ich kenne es so:

      Hat der unverheiratete Vater die Vaterschaft anerkannt, wurde er mit diesen Zusatzvermerk eingetragen - sonst nicht.

      Gruß

      Arno
      >>>>>>>>>>>>>>>>>>

      Liebe Grüße

      Arno

      Kommentar

      • Earymgn
        Erfahrener Benutzer
        • 28.01.2015
        • 164

        #4
        Dementsprechend gibt es vermutlich keine Möglichkeit den Vater ausfindig zu machen oder? Man könnte höchstens annehmen, dass eine kurz darauf stattfinde Hochzeit darauf deuten könnte, dass es der Vater ist, jedoch nicht bestätigen oder?
        Bzw. wenn beim Sterbe-Eintrag ein Vater dabei steht - deutet das auf den wahren Vater hin?

        Kommentar

        • ilandara
          Erfahrener Benutzer
          • 09.02.2015
          • 277

          #5
          Hallo Earymgn,

          also wenn Du keinerlei Anhaltspunkte dazu hast wer der Vater sein koennte und Du die
          Mutter des Kindes nicht mehr selbst fragen kannst, dann gibt es wohl keine Moeglichkeit den Vater ausfindig zu machen da es jeder sein koennte.
          Eine kurz nach der Geburt des Kindes geschlossene Ehe der Eltern kann andeuten dass dies der Vater ist,
          es muss aber nicht so sein.
          Das kann auch einfach der neue Partner der Mutter sein.
          Der Vater im Sterbeeintrag kann, aber muss nicht auf den echten Vater
          hinweisen. Es kann genauso auch der neue Mann der Mutter angegeben sein,
          der das Kind als sein eigenes angenommen hat bei der Eheschliessung.
          Ich habe schon Baeume mit all diesen Moeglichkeiten gesehen und man hat leider nie
          eine Garantie, ausser man bekommt die Info direkt von der Mutter des Kindes
          (und selbst da gibt es ja auch immer noch eine Chance dass es nicht stimmt).

          Das ist leider das Problem mit den Vaterschaften, eine Mutter kann man immer 100% nachweisen, den Vater leider nicht.
          Wenn Du wissen willst ob es eine Verwandtschaft zwischen Dir selbst und einer anderen
          Person gibt dann bleibt Dir nur ein DNA test um sicherzugehen.

          Viele Gruesse

          Kommentar

          • Earymgn
            Erfahrener Benutzer
            • 28.01.2015
            • 164

            #6
            Okay, danke für die ausführliche Antwort.
            Ja also das handelt alles, teils deutlich, vor 1900 und ich kann somit leider niemanden mehr danach fragen. Nun besser es eindeutig nicht zu wissen als falsche Annahmen einzutragen. Dennoch hatte ich gehofft, dass es vllt. eine mir unbekannte Möglichkeit gibt.

            Vielen Dank

            Kommentar

            • Xtine
              Administrator

              • 16.07.2006
              • 30159

              #7
              Hallo,

              wenn die Mutter kurz darauf geheiratet hat, könnte beim Heiratseintrag noch eine Notiz stehen (z.B.: XY erkannte das am ... geb. Kind als sein eigenes an). Wenn nicht, ist der Ehemann nicht 100%ig der Vater.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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              • Asphaltblume
                Erfahrener Benutzer
                • 04.09.2012
                • 1501

                #8
                Wenn bei unehelich geborenen Kindern der Vater später die Mutter heiratete, dann hat er dieses Kind auch als seins anerkannt, da es sonst erhebliche Nachteile gehabt hätte. Wenn der Mann, den die Mutter kurz nach der Geburt eines Kindes, dieses Kind nicht anerkannt hat, dann war er sehr wahrscheinlich nicht dessen leiblicher Vater, hatte selbst ernsthafte Zweifel an der Vaterschaft (wobei in diesem Fall die Frage im Raum steht, weshalb er die Frau trotzdem noch geheiratet hat), oder es gab andere Gründe, warum das Kind nicht legitimiert werden sollte (es könnte z. B. als erstgeborener Erbe wegen einer Behinderung unerwünscht gewesen sein).
                Umgekehrt kam es aber durchaus vor, dass der Mann, der die Mutter kurz nach der Geburt eines unehelichen Kindes heiratete, dieses Kind als seins anerkannte, ohne tatsächlich der leibliche Vater zu sein - und dies auch wusste. Schließlich nahm er damit einen beträchtlichen Makel von der geliebten Frau.
                Gruß Asphaltblume

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                • alphabet
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.05.2012
                  • 446

                  #9
                  Ich kenne eine Gemeinde, da verzichtete der Pfarrer auch bei fehlender Anerkennung nicht auf die Nennung des Vaters, sofern die ledige Mutter den Erzeuger ihres Kindes nennen wollte. 'Vater soll seyn angeblich...' stand dann da.

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