Aber wenn ich es richtig verstanden habe, haben die leiblichen Nachfahren kein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher.
das Urteil sagt genau das Umgekehrte aus als das, was Du hineininterpretierst.
Daniel
Das Team von Ahnenforschung.net wünscht Ihnen einen schönen Jahresausklang und guten Rutsch ins neue Jahr!
für jeden Hinweis! GLG; Olli 
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