Adoption

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  • Hannibal
    Erfahrener Benutzer
    • 22.12.2009
    • 1933

    #16
    Hallo,

    ich glaube die Unterlagen zu Adoptionen könnten auch im entsprechenden Stadtarchiv sein bzw. in Berlin evtl. im Landesarchiv, kannst ja mal nachfragen.

    MFG
    Hannibal
    DAUERSUCHE NACH: MANOHR, MENOHR, MANUHR, MENUHR / WIEDERÄNDERS, WIEDERANDERS / ZWEINIGER
    BERLIN:
    CORNELIUS
    BÖHMEN: MANDLIK, STADTHERR, URBAN, WUCHTERL
    HINTERPOMMERN: GRIESE, PIPER, STARK
    SACHSEN: Namensliste
    SACHSEN-ANHALT: ADERHOLD, SINSEL
    SCHLESIEN: HEU, HEY (Militsch)
    THÜRINGEN: Namensliste!
    VORPOMMERN: Namensliste!

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    • asteroiddana
      Erfahrener Benutzer
      • 06.03.2010
      • 159

      #17
      vielen Dank für eure Tipps.
      Werde mich mal Montag mit dem Standesamt in Strausberg/ Eggersdorf telefonisch in Verbindung setzen mal sehen was die mir sagen können wo ich entsprechende Unterlagen finden kann.

      Viele Grüße
      Anja

      Meine FN:
      KARNSTAEDT (Berlin Wilmersdorf, Neu Rosenthal);
      SCHÖNICKE,LIEBE, OCKERT,BÄNSCH,WIESE (Platkow)
      GRÜNEBERG,MEHLING (Gusow)
      MÜNCHOW (Letschin, Bollersdorf, Garzin)
      SYDOW,BARDELEBEN (Hasenholz)
      RUSCHKE,HANISCH,NACKIES,KUHNERT,LEHMANN; MORITZ,HEIDE,ERDMANN,KÜHN,ROLL,MIETHKE (Letschin);
      ROLL (Sophienthal)
      LINSE,BLÖDORN (Kiehnwerder, Letschin)
      HASSE,KOPPE (Wriezen);
      LINKE,HÄNELT (Fehrbellin, Weißensee)
      HÜBNER (Fehrbelin, Nauen)
      EYLERT (Nauen)
      NEISE,KÜSTER (Torgelow, Ückermünde)

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      • Merle
        Erfahrener Benutzer
        • 27.07.2008
        • 1315

        #18
        Hallo Anja,

        auf der Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) ist die leibliche Mutter verzeichnet und vermutlich auch ein Vermerk auf die Adoption. Ich denke, am ehesten müssten die Unterlagen zur Adoption im Potsdamer Landeshauptarchiv sein, aber das Standesamt zu fragen, ist sicher eine gute Idee.

        Gruß
        merle

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        • maus282
          Erfahrener Benutzer
          • 07.07.2010
          • 368

          #19
          Adoption - keine Auskunft

          Hallo alle miteinander!

          Hatte schonmal hier im Forum gestöbert aber nichts über mein Problem gefunden.

          Der Vater meiner Schwiegermutter ist wahrscheinlich schon als Baby adoptiert wurden.
          Leider lebt er nicht mehr. Auch die Mutter meiner Schwiegermutter ist schon länger tot.

          Nun wollten wir erfahren, wer die leiblichen Eltern sind und haben eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister angefordert. Leider haben wir "nur" eine neuausgestellte Geburtsurkunde bekommen.

          Auf mein Nachfragen, bekam ich zur Antwort, das selbst die leibliche Tochter nicht erfahren darf, wer die leiblichen Eltern waren!!

          Ist das wirklich so oder verstecken sich die Standesbeamten nur hinter dieser Ausrede?

          Ist es jemanden auch schon so ergangen? Habe ich eine andere Chance zu erfahren, wer die leiblichen Eltern waren?

          VIelen Dank im Voraus für Eure Hilfe und Eure Antworten!

          Viele Grüße

          Annett
          Suche alles über Danto, Wohlmuth, Sellmeier, Merkel und Langguth in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz

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          • _daniel_

            #20
            Hallo Annett, kannst Du kurz auch die Jahreszahlen mitteilen? Die sind beim Umgang mit Standesämtern immer wichtig. Wann wurde der Vater Deiner Schwiegermutter geboren? Wann starb er?
            Grüße, Daniel

            Kommentar

            • Karl Heinz Jochim
              Erfahrener Benutzer
              • 07.07.2009
              • 4820

              #21
              Hallo, Annett,
              das ist leider so, dass die Standesämter in solchen Fällen keine Auskunft geben dürfen und meist auch gar nicht können, wobei es darauf ankommt, ob derjenige noch lebt oder schon lange tot ist. Wenn er mehr als 30 Jahre tot ist, greift die Datenschutzrichtlinie nicht mehr. Ich nehme an, dass der Vater Deiner Schwiegermutter etwa um die Zeit des 1. Weltkriegs geboren wurde!? War das in Deutschland oder im europäischen Ausland?
              Ich hatte mal bei einer Recherche für eine Bekannte den gleichen Fall, allerdings wollte mir der Standesbeamte helfen, konnte aber nicht, da keine "Randnotizen" vorhanden waren. Ich habe dann das damalige Krankenhaus ausfindig gemacht, dort verschanzte man sich aber gleich hinter der Auskunft, dass alle Unterlagen im Krieg vernichtet wurden - kann ja auch sein. Das Kind war sofort nach der Geburt zur Adoption frei gegeben worden; die Gründe wurden nicht bekannt. Bei Hausgeburten - wie es früher üblich war - hat man überhaupt keine Chance, es sei denn, der Arzt oder die Hebamme hätten aufgrund der Aussage der Mutter einen entsprechenden Vermerk gemacht, sofern die Adoption sofort erfolgte, wie das manchmal bei sehr armen Familien oder sehr kinderreichen vorkam. Ist sonst jemand noch in Deiner Familie vorhanden, den man fragen könnte?
              Hast Du aber das Gefühl, dass man Dir nur aufgrund des Datenschutzes die Auskunft verweigert, so kannst Du das gerichtlich erwirken, letzte Instanz ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
              Liebe Grüße
              Karl Heinz

              Kommentar

              • Friedhard Pfeiffer
                Erfahrener Benutzer
                • 02.02.2006
                • 5053

                #22
                Die Auskünfte sind nicht richtig. Als Abkömmling einer adoptierten Person hat Ihre Frau einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, wer die biologischen Eltern sind. Die Rechtssprechung des Bayerischen Obersten Landgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes sind eindeutig.
                Ich würde mit das nicht gefallen lassen und dagegen vorgehen.
                Mit freundlichen Grüßen
                Friedhard Pfeiffer

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                • maus282
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.07.2010
                  • 368

                  #23
                  Hallo Ihr Zwei, (wenn ich das mal so formulieren darf)

                  also Karl-Heinz:

                  Geboren ist er am 22.01.1905 und seit dem 31.12.1945 24 Uhr als vermisst gemeldet.
                  Offiziell ist er am 29.09.1965 von seiner Ehefrau für tot erklärt wurden. (Sie hatte die Hoffnung noch nicht aufgegeben)

                  Die Standesbeamtin hat sogar zugegeben, daß es Randnotizen gibt, anscheinend wusste Sie sogar um wen es sich handelt.
                  Und dann bekam ich halt die Antwort.

                  Falls ich so nicht weiter komme, muss ich erst meine Schwiegermama fragen, ob wir mit rechtlichen Schritten drohen.

                  Gibt es eine Site wo man die Rechtssprechung nachlesen kann?

                  Viele Grüße
                  Annett
                  Suche alles über Danto, Wohlmuth, Sellmeier, Merkel und Langguth in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz

                  Kommentar

                  • Karla
                    • 23.06.2010
                    • 1034

                    #24
                    Hallo Annett!
                    Wenn ich hier mal was dazu sagen darf. Ich würde mir in Deinem Fall einen Anwalt nehmen und mich richtig fachlich beraten lassen. Das ist die einzige Möglichkeit, um bei den Behörden vor zu gehen.

                    Kommentar

                    • Karl Heinz Jochim
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.07.2009
                      • 4820

                      #25
                      Hallo, Annett,
                      falls Dir Friedhard Pfeiffer darauf nicht noch mal antworten sollte - was ich aber glaube - so gehe einfach auf dieses Standesamt und beziehe Dich auf die eindeutige Rechtslage; verlange, wenn nicht anders möglich, den nächst höheren Vorgesetzten des Auskunftgebenden. Normalerweise lesen die Damen und Herren auf den Standesämtern das Wissenswerte nur vor - dürfen keinen direkten Einblick geben, aber ich habe es auch schon erlebt, dass ein Mitarbeiter (demonstrativ) mal kurz den Raum verlassen hat und ich ihm sozusagen "über die Schulter schauen konnte". Probier's erst noch mal auf diese Tour. Es kommt nicht drauf an, was man sagt, sondern wie man etwas sagt.
                      Liebe Grüße
                      Karl Heinz

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                      • maus282
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.07.2010
                        • 368

                        #26
                        Hallo Karl Heinz,

                        dann werde ich es mal so versuchen.

                        Ich denke mal auch - der Ton macht die Musik.

                        Vielen Dank!

                        Liebe Grüße
                        Annett
                        Suche alles über Danto, Wohlmuth, Sellmeier, Merkel und Langguth in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz

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                        • Merle
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.07.2008
                          • 1315

                          #27
                          Hallo Annett,

                          wichtig ist, dass Deine Schwiegermutter oder Dein Mann die Urkunde beantragen, denn nur sie haben als Nachfahren das Recht dazu. Sie könnten Dich allenfalls bevollmächtigen, aber wenn es schon Schwierigkeiten gibt mit dem Standesamt, wäre es vermutlich sinnvoll, dass sie selbst nachfragen.

                          Gruß
                          merle

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                          • Friedhard Pfeiffer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.02.2006
                            • 5053

                            #28
                            Ich nehme an, dass jeder meiner Rechtsanwaltskollegen die Entscheidung des OLG München - 31 Wx 1/05 - vom 14.05.2005 zitieren wird.
                            Mit freundlichen Grüßen
                            Friedhard Pfeiffer

                            Kommentar

                            • Karl Heinz Jochim
                              Erfahrener Benutzer
                              • 07.07.2009
                              • 4820

                              #29
                              Zitat von Friedhard Pfeiffer Beitrag anzeigen
                              Ich nehme an, dass jeder meiner Rechtsanwaltskollegen die Entscheidung des OLG München - 31 Wx 1/05 - vom 14.05.2005 zitieren wird.
                              Mit freundlichen Grüßen
                              Friedhard Pfeiffer
                              Hallo, Annett,
                              siehst Du, ich wusste doch, dass auf Friedhard Pfeiffer Verlass ist und er sich noch mal meldet. Und dies ist dann auch der entscheidende Hinweis, mit dem Du das Anrecht auf Auskunft durchsetzen kannst. Viel Erfolg! Vielleicht kannst Du uns ja dann mal informieren, wie's gelaufen ist.
                              Liebe Grüße
                              Karl Heinz

                              Kommentar

                              • maus282
                                Erfahrener Benutzer
                                • 07.07.2010
                                • 368

                                #30
                                Hallo Friedhard,

                                habe mir das Urteil mal durchgelesen. Allein schon durch die Bezüge auf die ganzen Paragraphen ist das Urteil kaum zu verstehen.
                                Aber wenn ich es richtig verstanden habe, haben die leiblichen Nachfahren kein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher.

                                Zusätzlich habe ich noch folgendes auf einer Seite für Adoptionen gefunden:

                                Haben die leiblichen Verwandten ein Auskunftsrecht?

                                Nein! Den leiblichen Verwandten dürfen gem. §1758 BGB keine Auskünfte erteilt werden, wenn nicht die Adoptiveltern und der Adoptierte zugestimmt haben.

                                Auszug aus dem BGB:

                                § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
                                (1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
                                (2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, dass die Wirkungen des Absatzes 1 eintreten, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt worden ist.

                                Aber was ist, wenn die alle schon gestorben sind? Ich nehme mal an, daß die leiblichen Eltern nicht mehr leben! Müssen dann Ihre Nachfahren extra gefragt werden?

                                Aber vielleicht fahre ich mit meiner Schwiegermutter mal zum Standesamt und wir fragen nochmals gaaanz höflich nach. Vielleicht finden wir ja auch einen netten verständnisvollen Beamten. )

                                Vielen Dank nochmals allen für Eure Hilfe!

                                Viele Grüße

                                Annett
                                Suche alles über Danto, Wohlmuth, Sellmeier, Merkel und Langguth in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz

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