Heiratserlaubnis im Jahr 1937 ?

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  • Anskeline
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2009
    • 1571

    Heiratserlaubnis im Jahr 1937 ?

    Hallo!

    Ich habe mich bei meinen Vorfahren ein wenig gewundert, dass meine Großmutter geheiratet hatte, nachdem sie ihr erstes Kind bekommen hatte. Und zwar ungefähr 3 Wochen nach der Geburt. Ist ja soweit ok, ich hatte mich halt nur ein wenig gewundert, weil ich dachte, dass es gerade zu der Zeit (1937) etwas verpönt war, Kinder vor der Ehe zu bekommen.
    Nun habe ich heute meine Mutter dazu befragt und sie erzählte mir, dass meine Großeltern zunächst nicht heiraten durften, weil mein Großvater 40 Jahre älter war als meine Großmutter. Zum Zeitpunkt der Heirat war er 64 Jahre alt. Angeblich sei das durch Hitler damals so angeordnet worden, weil angenommen wurde, dass ein Ehemann in dem Alter nicht mehr zeugungsfähig sei und somit keine Nachkommen mehr in die Welt setzen könnte. Das zukünftige Ehepaar musste erst den Nachweis erbringen, dass dies doch nicht der Fall ist. Und so wurde also vor der Ehe ein Kind gezeugt und als es geboren wurde (und dann auch noch ein Junge, die Beamten waren hocherfreut), durften meine Großeltern heiraten.

    Weiß darüber jemand etwas? Stimmt das tatsächlich? Kann man darüber irgendwo etwas nachlesen oder gibt es gar schriftliche "Heiratserlaubnisse" oder ähnliches?


    LG,
    Anskeline
  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2612

    #2
    Heiratserlaubnis

    Hallo
    Bist du im Besitz der Heiratsurkunde deiner Großmutter?
    Hast du die Daten deiner Großeltern, oder weißt du alles
    nur aus den Erzählungen deiner Mutter?
    In der Heiratsurkunde deiner Großeltern die du im zuständigen
    Standesamt anforden kannst stehen alle Daten und dort
    kann deine Forschung weitergehen.
    anika
    Ahnenforschung bildet

    Kommentar

    • Anskeline
      Erfahrener Benutzer
      • 26.01.2009
      • 1571

      #3
      Die originalen Urkunden, also auch die Heiratsurkunde, ist damals im Krieg verlorengegangen. Meine Großmutter und meine Urgroßmutter mussten dann später als sie hier waren, diese Daten eidesstattlich erklären. Diese Erklärung hab ich.

      Im Januar diesen Jahres habe ich beim Standesamt Ohlau (Schlesien) dann u. a. eine Heiratsurkunde (Abschrift oder Kopie) angefordert. Leider ist bis heute nichts passiert.

      Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass von dieser "Heiratserlaubnis" auf der Urkunde etwas draufsteht. Diese Infos bzgl. der Erlaubnis habe ich also bisher nur von meiner Mutter erzählt bekommen.

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      • Alvire
        Benutzer
        • 09.10.2008
        • 81

        #4
        Heiratsordnung

        Eine Heiratsordnung gab es in der Tat, wenn auch "nur" fuer Reichswehrangehörige und Zivilbeamte.

        Man musste mindestens 27 Jahre alt sein, es war die Genehmigung der Vorgesetzen notwendig, die Frau wie auch der Mann mussten schuldenfrei sein, die Fuehrung des Haushalts in geldlicher Hinsicht gesichert, arischer Abstammung und sie wie auch ihre Familie einen einwandfreien Ruf geniessen sowie selbst achtbar sein und einer achtbaren Familie abstammen.

        Wurde die Heirat genehmigt, erhielt der Antragsteller eine Erlaubnisbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt. Ohne Kenntnis ueber die Genehmigung durfte der Standesbeamte die Ehe nicht schliessen, sonst machte er sich strafbar.

        Kommentar

        • hermie
          Erfahrener Benutzer
          • 09.10.2007
          • 1151

          #5
          Hi,

          auf der Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern war in den Randbemerkungen festgehalten worden das ein Sohn (geb.1905) 1906 bei der Heirat von ihm adoptiert worden ist und nunmehr auch seinen Nachnamen verpaßt bekommen hat. Er war ja auch sein Sohn, nur waren sie eben 1905 noch nicht verheiratet.

          Gruss Hermie
          Suche in M-V: FN "Bekendorf, Brüning, Krüger, Krull, Hartig, Frick, Gads, Schwarz, Hintz, Schmidt, Täge, Winkelmann, Witthohn, Poels, Schliemann, Krohn, Knaak, Hagedorn, Daniels, Magerfleisch, Luckow, Krei(y), Eschenhagen, Richter, Schade, Heidtman"
          Pommern: FN "Jahnke, Kretschmer, Wolter, Lade, Beiersdorf, Zander, Kühn, Gehrke, Conrad, Abraham, Mauritz"
          Westpreußen: FN "Her(r)mann, Lezonka, Borowska, Tucholsky"
          USA: FN "Heidtman, Piland" / England: FN "Gehrke, Buxton, Piland"

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          • Regine G.

            #6
            Hallo zusammen,

            die Namensgebung an die Kinder durch eine Heirat habe ich vielfach, auch immer als Randvermerk auf der Heiratsurkunde. Bei mir sind die Kinder die vorehelich gezeugt wurden nicht mit dem Namensgeber verwandt. Der hat nur seinen Nachnamen ohne Rechte und Pflichten an die Kinder bei der Heirat gegeben. Daher habe ich in der einen Linie in einer Familie drei Nachnamen. Die Urgroßmutter hat dreimal geheiratet und immer haben die Kinder die zum Zeitpunkt der Eheschließung im Hause wohnten den Nachnamen des jeweiligen Ehemannes bei der Heirat bekommen.

            @ Anskeline: Urkunden aus dem Kreis Ohlau/Niederschlesien wirst Du wohl kaum von 1937 noch bekommen. Ich selber suche dort und habe die Informationen, dass alle Urkunden im Krieg vernichtet wurden.

            wünsche Dir viel Glück bei Deiner Suche
            Regine

            Kommentar

            • Anskeline
              Erfahrener Benutzer
              • 26.01.2009
              • 1571

              #7
              Zitat von Regine G. Beitrag anzeigen


              @ Anskeline: Urkunden aus dem Kreis Ohlau/Niederschlesien wirst Du wohl kaum von 1937 noch bekommen. Ich selber suche dort und habe die Informationen, dass alle Urkunden im Krieg vernichtet wurden.

              wünsche Dir viel Glück bei Deiner Suche
              Regine
              Das hört sich ja nicht gut an. Hast du es beim Standesamt versucht oder beim Staatsarchiv? Weißt du, wie es sich mit den Ohlauer Kirchenbüchern verhält?

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              • Regine G.

                #8
                Hallo Anskeline,

                zum einen habe ich die Information von einem Familienmitglied das auch in die Richtung forscht und dann hat mir hier im Forum Friedhard Pfeiffer die Auskunft bestätigt.

                Tempelfeld, Kreis Ohlau, gehörte zum Standesamtsbezirk Kleinoels über Ohlau. Weder das Standesamt I in Berlin noch polnische Standesämter oder Staatsarchive haben hiervon Standesamtregister.
                Die kath. Kirchenbücher von Tempelfeld haben die Mormonen von 1695 bis 1870 verfilmt.
                Mit freundlichen Grüßen
                Friedhard Pfeiffer
                Ich habe dann über einen einen polnischen Mitarbeiter dort in Ohlau auf polnisch angefragt und die haben die Vernichtung der Bücher im Kreise Ohlau bestätigt.

                Tut mir leid, Dir keine erfreulichere Auskunft geben zu können.

                Liebe Grüße Regine

                Kommentar

                • Anskeline
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.01.2009
                  • 1571

                  #9
                  Danke für die Infos!
                  Puh, das ist ja deprimierend.

                  Aber dann bestünde ja evt. noch die klitzekleine Möglichkeit, auch die KB von Ohlau (wie bei Tempelfeld) bei den Mormonen zu finden, oder?
                  Damit wollte ich eh demnächst anfangen (Mormonen).

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