Hallo!
Ich habe mich bei meinen Vorfahren ein wenig gewundert, dass meine Großmutter geheiratet hatte, nachdem sie ihr erstes Kind bekommen hatte. Und zwar ungefähr 3 Wochen nach der Geburt. Ist ja soweit ok, ich hatte mich halt nur ein wenig gewundert, weil ich dachte, dass es gerade zu der Zeit (1937) etwas verpönt war, Kinder vor der Ehe zu bekommen.
Nun habe ich heute meine Mutter dazu befragt und sie erzählte mir, dass meine Großeltern zunächst nicht heiraten durften, weil mein Großvater 40 Jahre älter war als meine Großmutter. Zum Zeitpunkt der Heirat war er 64 Jahre alt. Angeblich sei das durch Hitler damals so angeordnet worden, weil angenommen wurde, dass ein Ehemann in dem Alter nicht mehr zeugungsfähig sei und somit keine Nachkommen mehr in die Welt setzen könnte. Das zukünftige Ehepaar musste erst den Nachweis erbringen, dass dies doch nicht der Fall ist. Und so wurde also vor der Ehe ein Kind gezeugt und als es geboren wurde (und dann auch noch ein Junge, die Beamten waren hocherfreut), durften meine Großeltern heiraten.
Weiß darüber jemand etwas? Stimmt das tatsächlich? Kann man darüber irgendwo etwas nachlesen oder gibt es gar schriftliche "Heiratserlaubnisse" oder ähnliches?
LG,
Anskeline
Ich habe mich bei meinen Vorfahren ein wenig gewundert, dass meine Großmutter geheiratet hatte, nachdem sie ihr erstes Kind bekommen hatte. Und zwar ungefähr 3 Wochen nach der Geburt. Ist ja soweit ok, ich hatte mich halt nur ein wenig gewundert, weil ich dachte, dass es gerade zu der Zeit (1937) etwas verpönt war, Kinder vor der Ehe zu bekommen.
Nun habe ich heute meine Mutter dazu befragt und sie erzählte mir, dass meine Großeltern zunächst nicht heiraten durften, weil mein Großvater 40 Jahre älter war als meine Großmutter. Zum Zeitpunkt der Heirat war er 64 Jahre alt. Angeblich sei das durch Hitler damals so angeordnet worden, weil angenommen wurde, dass ein Ehemann in dem Alter nicht mehr zeugungsfähig sei und somit keine Nachkommen mehr in die Welt setzen könnte. Das zukünftige Ehepaar musste erst den Nachweis erbringen, dass dies doch nicht der Fall ist. Und so wurde also vor der Ehe ein Kind gezeugt und als es geboren wurde (und dann auch noch ein Junge, die Beamten waren hocherfreut), durften meine Großeltern heiraten.
Weiß darüber jemand etwas? Stimmt das tatsächlich? Kann man darüber irgendwo etwas nachlesen oder gibt es gar schriftliche "Heiratserlaubnisse" oder ähnliches?
LG,
Anskeline
Kommentar