Kirchliche Heirat nach dem neuen Gesetz von 2009

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  • Schlumpf
    Erfahrener Benutzer
    • 20.04.2007
    • 369

    #16
    Hallo

    ..dann werde ich auch mal meinen Senf dazu geben.
    Das Gesetz: Keine Eheschließung vor dem Pfarrer ohne vorherige Zivilstandstrauung stammt übrigens von Napoleon. Vorher gab es das häufig: Eheschließungen von Senioren, bis ca 1885 als die ges. Rentenversicherung eingeführt wurde. Österreich und Belgien haben den Passus übrigens entweder abgeschafft oder nie gehabt. Daher sind gerne die Senioren dahin gezogen, was über den kirchl. Dienstweg (Dimissio etc) kein Thema darstellte.

    Natürlich gibt es sehr gläubige Menschen, denen die "wilde Ehe" im Alter Gewissensbisse bereitet. Natürlich kenne ich im pers. Umfeld ebenfalls ältere Menschen, die sich einen neuen Partner gesucht haben. Auch ist es durchaus möglich, dass diese vom Umfeld nun gemieden werden. Allerdings hab ich eine ganz andere Erfahrung gemacht:
    Heuchelei vor dem Herrn. Weil man nämlich die Tochter/ Sohn (geschieden) bestens unter Druck setzen kann, ohne dass es was kostet.
    Ich bezeichne die Verwandtschaft die auf diese Art in die Familie gekommen ist nicht als Verwandtschaft. Das ist bei den anderen ebenfalls so.
    Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

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    • anika
      Erfahrener Benutzer
      • 08.09.2008
      • 2611

      #17
      Eheschließung nach neuem Gesetz

      Hallo
      Naja, ich habe es als schön empfunden das meine Mutter und ihr Lebensgefährte kirchlich heiraten wollten. Es geschah ohne Druck von Außen, es war nur ihr Glaube der die beiden diesen Weg gehen ließ.
      Im Alter von 70 Jahren noch eine zweite Ehe in der Öffentlichkeit einzugehen finde ich einen mutigen Schritt. Da uns Kindern allen Bekannten und allen im Dorf die Beziehung bekannt war hätten sie also keinen Grund gehabt kirchlich zu heiraten.
      Aber meine Frage zu Anfang war ja ob ich nun einige Stiefs dazubekommen habe.
      Da es nicht Staadlich ist halte ich mich an Friedrich und habe alle Sakral
      Da ich sie alle schon seid vielen Jahren liebgewonnen habe habe ich nun
      kirchlich eine große Familie dazugewonnen.
      anika
      Ahnenforschung bildet

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      • Uli
        Erfahrener Benutzer
        • 15.10.2006
        • 154

        #18
        Vergeßt bei dem Heiratsrecht das nun existiert nicht das Namensrecht welches es schon länger gibt. Jeder darf seinen Namen behalten oder man nimmt den Namen des Partners männlich oder weiblich, oder einen Doppelnamen. Dann auch noch die gleichgeschlechtlichen Verbindungen die nun der Ehe gleichgestellt wurden. Welcher Ahnenforscher soll sich denn da in 100 oder 200 Jahren zurechtfinden.

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        • gudrun
          Erfahrener Benutzer
          • 30.01.2006
          • 3265

          #19
          Hallo,

          es kommt darauf an, was Du machen willst. Die reine Ahnenforschung ist dafür nichts. Familienforschung ist da schon besser geeignet.
          Der 2. Mann Deiner Mutter ist ja für Dich der Stiefvater. Hätte Deine Mutter mit
          ihrem 2. Mann noch Kinder, dann wären das Halbgeschwister zu Dir. Hat der Mann auch Kinder aus einer früheren Beziehung, dann sind das Stiefgeschwister.
          Paß nur auf, daß die beiden nicht heiraten und dadurch eine heillose Verwirrung stiften.

          Viele Grüße
          Gudrun

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          • anika
            Erfahrener Benutzer
            • 08.09.2008
            • 2611

            #20
            Heiratsgesetz 2009

            Hallo Uli
            Das wird für spätere Forscher ein Problem werde da es ja bis vor kurzem die gleichgeschlechtlich Ehe nicht gab.
            Da heiratete der Ahn die Ahnin und die Paten waren nahe Familienangehörige.
            Auch gab es keine Adoptionen aus dem Ausland.
            anika
            Ahnenforschung bildet

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            • anika
              Erfahrener Benutzer
              • 08.09.2008
              • 2611

              #21
              Heiraten

              Hallo Gudrun
              Ich betreibe Ahnenforschung und da ist die neu dazugekommene Familie natürlich außen vor da sie nicht Blutsverwandt sind.
              Ich wollte in der Frage auch nur wissen ob durch die Kirchliche Heirat ein Verwantschaftsverhältnis zu stande kam.
              Ich habe einen Sohn aus erster Ehe und habe als Witwe ein zweites mal geheiratet und in zweiter Ehe noch einen Sohn bekommen,die beiden sind natürlich Halbgeschwister da sie die gleiche Mutter haben
              anika
              Ahnenforschung bildet

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              • Hintiberi
                Erfahrener Benutzer
                • 26.09.2006
                • 1095

                #22
                Natürlich kommt ein verwandtschaftliches Verhältnis zustande, wenn jemand heiratet. Mein angeheirateter Onkel zählt natürlich auch zur Verwandtschaft, ebenso die angeheiratete Cousine. Ob die nun nur kirchlich oder nur standesamtlich oder doch beideslich (*g*) heiraten ist doch schnuppe... oder was hab ich hier nicht verstanden?! :s

                Gruß
                -Jens
                Meine Ahnen
                http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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                • dirkpeters
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.10.2008
                  • 813

                  #23
                  Kirchliche Heirat

                  Zitat von gudrun
                  Hallo,

                  Wenn ich auch das Gesetz für denkbar deppert halte. Rechtlich sollte dann die kirchliche Heirat auch anerkannt werden. Gerade an der rechtlichen Seite hängt ja sehr viel, z. B. das Anrecht auf eine Witwen- bzw. Witwer-Rente. Wie ist es da gelöst? Wie schaut es mit dem Erbrecht aus? Da tauchen Fragen über Fragen auf. Es ist halt wie immer bei uns, nichts ist richtig durchdacht. Es gibt immer nur die Schnellschüße, die nicht Hand und Fuß haben.
                  Hallo Gudrun,

                  das Gesetz ist nicht wirklich deppert. Wer Ansprüche an den Staat stellen will, wie Rente o. ä. muss auch die Gepflogenheiten einhalten. Und nach dem Gesetz muss eine von Gesetz anerkannte und anspruchbegründende Ehe (oder eheähnliche Lebensgemeinschaft) beim Standesamt eingetragen werden. In der Religion sollte jeder machen können was er will (ich bin ein großer Freund der Trennung von Kirche und Staat). Wenn man also der Meinung ist, man möchte sein Eheversprechen nur vor dem Gott an den man glaubt (oder vor seinen irdischen Instanzen) abgeben, so soll man dies tun dürfen. Eventuelle Ansprüche an den anderen Partner kann man ja vorher oder nachher irdisch besiegeln. Das Problem in der Genealogie ist nicht wirklich vorhanden, da viele Genealogie-Programme unterscheiden können zwischen kirchlicher und standesamtlicher Trauung. Alles andere ist rein persönliche Ansicht, wie schon meine Oma sagte: "Jedem Tierchen sein Pläsierchen".

                  Viele Grüße

                  Dirk
                  www.genealogie-peters.de
                  Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

                  Kommentar

                  • Wolfg. G. Fischer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.06.2007
                    • 5531

                    #24
                    Neues Eherecht

                    Zitat von dirkpeters
                    Und nach dem Gesetz muss eine von Gesetz anerkannte und anspruchbegründende Ehe (oder eheähnliche Lebensgemeinschaft) beim Standesamt eingetragen werden.
                    Hallo Anika und alle,

                    genau dieses Gesetz wurde gerade geändert! Von daher bin ich im Zweifel, ob Deine Mutter und ihr Lebensgefährte tatsächlich "nur" kirchlich geheiratet haben oder ob der Staat, wie neuerdings möglich, die Ehe automatisch als rechtlich verbindend anerkennt!

                    Meines Wissens hat die katholische Kirche beschlossen, dass solche Trauungen auch staatlich gültig sein sollen, falls ein Bischof vorher zugestimmt hat, während die evangelischen Landeskirchen an der bisherigen Praxis festhalten wollten, dass nur standesamtlich getraute Paare kirchlich heiraten können.

                    Mit besten Grüßen
                    Wolfgang

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                    • dirkpeters
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.10.2008
                      • 813

                      #25
                      Kirchliche Heirat ab 2009

                      Hallo,

                      ich empfehle als Einstieg den entsprechenden Artikel unter http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilehe.

                      Dort heißt es
                      Bis Ende 2008 durfte eine kirchliche Trauung in Deutschland erst nach der Eheschließung stattfinden (Verbot der religiösen Voraustrauung). Mit dem seit 1. Januar 2009 gültigen Personenstandsrechtsreformgesetz ist dieses Verbot aufgehoben, die kirchliche Trauung hat nun überhaupt keine zivilrechtliche Relevanz mehr und ist darum auch nicht mehr staatlichen Beschränkungen unterworfen.
                      Der Grund für die Einführung des Verbots nach Schaffung der Standesämter war recht einfach. Viele der damaligen Zeitgenossen ignorierten das Gesetz einfach, da man ja seit Hunderten von Jahren in die Kirche ging zum Heiraten und nicht aufs Amt.

                      Da aufgrund der Trennung von Kirche und Staat kirchliche Handlungen vor dem Gesetz nicht den Status einer staatlichen Handlung haben, spielt es für den Gesetzgeber im Allgemeinen keine Rolle, was ich in der Kirche oder der Moschee mache.

                      Viele Grüße

                      Dirk
                      www.genealogie-peters.de
                      Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

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                      • Wolfg. G. Fischer
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.06.2007
                        • 5531

                        #26
                        Danke, Dirk, da habe ich anscheinend falsche Schlüsse gezogen!

                        Mit besten Grüßen
                        Wolfgang

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                        • Alvire
                          Benutzer
                          • 09.10.2008
                          • 81

                          #27
                          Zitat von dirkpeters
                          Da aufgrund der Trennung von Kirche und Staat kirchliche Handlungen vor dem Gesetz nicht den Status einer staatlichen Handlung haben, spielt es für den Gesetzgeber im Allgemeinen keine Rolle, was ich in der Kirche oder der Moschee mache.
                          Genauso ist es. Der Ehepartner der ausschließlich eine kirchliche Hochzeit vornahm, hat als frommer Mensch vielleicht nun ein besseres Gewissen, aber er besitzt keine wie auch immer geartete rechtliche Absicherung. Witwenrente, Erbrecht.. Null, Nada.. ist nicht. Mit einem Testament kann man zumindest den Grund und Boden an den Partner vermachen. Ist der Grund und Boden aber groß und Geldstark, werden solche Testamente in der Regel von den echten Verwandten meist mit Erfolg angefechtet. Zumindest drücken sie ihren Pflichtanteil daran durch.

                          Abgesichert ist der Partner nur dann, wenn er gesetzlich heiratet.

                          Eine rein kirchliche Heirat stellt per Gesetz nichts anderes dar, als eine kleine private nette Showeinlage. Es gehen daraus keine wie auch immer gearteten neuen verwandtschaftlichen Beziehungen hervor. Jeder ist nach der kirchlichen Trauung genau das was er vorher auch war und besitzt auch keine anderen Rechte als zuvor.

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                          • robotriot
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.02.2009
                            • 885

                            #28
                            Ob zukünftige Familienforscher es schwerer haben werden als wir finde ich eine ganz interessante Frage. Einerseits glaube ich fast, dass sie es leichter haben werden als wir. Obwohl bei uns nun alle möglichen Lebensformen und häufige Ortswechsel die Regel sind wird doch gleichzeitig so viel dokumentiert wie nie. Man muss sich in jedem Wohnort anmelden, Namensänderungen, Heiraten, Geburten, Tode werden alle genauestens erfasst. Das Problem ist dann vielleicht eher, dass jetzt alle Daten nach und nach nur noch digital aufgenommen werden. Ohne analoge Kopie lassen sich die alten Daten in 100 Jahren vielleicht nicht mehr rekonstruieren weil man mit den Datenformaten nichts mehr anfangen kann, oder die entsprechenden Datenträger gehen einfach kaputt. Da sehe ich eher das Problem, aber ansonsten wird doch heute alles sehr genau genommen und erfasst, inkl. DNA und biometrische Daten.
                            Zuletzt geändert von robotriot; 25.03.2009, 13:34. Grund: Typos

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                            • dirkpeters
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.10.2008
                              • 813

                              #29
                              Hallo,

                              Zitat von robotriot
                              Das Problem ist dann vielleicht eher, dass jetzt alle Daten nach und nach nur noch digital aufgenommen werden. Ohne analoge Kopie lassen sich die alten Daten in 100 Jahren vielleicht nicht mehr rekonstruieren weil man mit den Datenformaten nichts mehr anfangen kann, oder die entsprechenden Datenträger gehen einfach kaputt.
                              Da sehe ich kein allzu großes Problem. Sicherlich können die Amerikaner zur Vorbereitung ihrer nächsten Mondmissionen die alten Daten nicht nutzen, weil sie sie nicht mehr lesen können, aber so lange es Beamte in Deutschland gibt, dokumentieren diese ihre Arbeit auf Papier. Vor Einführung des Computers hat man das papierlose Büro versprochen. Was haben wir jetzt, mehr Papier als vorher, weil auch noch jede Email dreimal ausgedruckt wird.

                              Viele Grüße

                              Dirk
                              www.genealogie-peters.de
                              Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

                              Kommentar

                              • Johannes v.W.
                                Erfahrener Benutzer
                                • 02.05.2008
                                • 1150

                                #30
                                Die Gesetzeslinie ist nun klar und ich denke, es sollte ebenfalls rechtlicherseits gelten: jedem Tierchen sein Pläsierchen (was meine Großmutter auch immer sagte).
                                Die Änderung, daß, wer will, kirchlich heiraten darf ohne Staat, war absolut zu begrüßen. Es ist einfach ein mehr an Freiheit.

                                Bemängeln möchte ich hier an den Kommentaren jedoch die manchmal saloppe bis despektierliche Art mit der von der kirchlichen Trauung geredet wird. (das sagt jemand, der selbst gar nicht verheiratet ist). Dennoch ist es ein althergebrachter Teil der christlichen Religion sowie unserer Kultur. Das braucht nicht als “kleine nette private Showeinlage” abqualifiziert zu werden oder gar mit den Moslems (gerade in punkto Frau, Vielehe! usw.) auf ein Stufe gestellt zu werden. Verzeihung, aber das darf auch mal gesagt werden...

                                Beste Grüße Johannes
                                Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

                                Kommentar

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