Frühgeburt / Totgeburt - ab wann erhält ein Fötus eine Sterbeurkunde?

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  • woodstockssnoopy
    Erfahrener Benutzer
    • 21.08.2011
    • 197

    Frühgeburt / Totgeburt - ab wann erhält ein Fötus eine Sterbeurkunde?

    Guten Morgen,

    meine Großmutter ist im 2. Weltkrieg 1943 oder 1944 beim in den Bunkererstürmen auf einer Treppe gestolpert und hat eine Fehl- und Totgeburt erlitten. Der Fötus war männlich!
    Da ich sie nicht mehr befragen kann, macht es Sinn beim Standesamt nach einer Sterbeurkunde zu fahnden?

    Wer kennt da die allgemeinen Standards der damaligen Zeit?

    VG

    Christian
  • Andi1912
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2009
    • 4487

    #2
    Sterbeurkunde bei Totgeburten

    Hallo Christian,

    dieses Thema wurde bei uns im Forum schon öfters behandelt - siehe z.B.: http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=83876.

    Viele Grüße, Andreas

    Kommentar

    • jacq
      Super-Moderator

      • 15.01.2012
      • 9715

      #3
      Moin zusammen,

      @Andi:
      Wollte auch schon darauf verweisen.
      s.a. http://de.wikisource.org/wiki/Gesetz...ung#.C2.A7._23.

      Aber beim nochmaligen lesen, verstehe ich die Frage danach, ab welchem Entwicklungsstadium des noch ungeborenen "Kindes", das im Mutterleib stirbt, dieses einen Sterberegistereintrag erhält.


      Heute ist dies z.B. hierdurch geregelt:


      Die Unterscheidung zwischen Fehl- und Totgeburt wird es auch unter bestimmten Kriterien seit Einführung der Standesämter gegeben haben.
      Viele Grüße,
      jacq

      Kommentar

      • Herbstkind93
        Erfahrener Benutzer
        • 28.09.2013
        • 1944

        #4
        Hallo,

        damit es als Totgeburt gilt und nicht als Fehlgeburt, muss das Kind bei der Geburt mindestens 500 g schwer sein (laut Wikipedia).
        Ich schätze mal, dass es in den 1940er Jahren genauso gehandhabt wurde.

        LG
        Herbstkind
        Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

        Kommentar

        • Dominik
          Erfahrener Benutzer
          • 23.06.2011
          • 965

          #5
          ich glaube das mit den 500 g wurde abgeschafft, heute kann man alle fehl- und stillen Geburten beim Standesamt eintragen lassen.

          Früher musste es mindestens 500 g sein, um eingetragen und beerdigt zu werden, aber ob man dafür während des Zweiten Weltkrieges wirklich Zeit hatte ... also für das Eintragen ... bezweifel ich ein wenig ...
          Liebe Grüße

          Dominik

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