Hallo,
im Jahr wird illegitim (in Niederbayern) geboren xy, im Taufbuch heisst es: eine Ermächtigung zur Eintragung des Vaters ist nicht gegeben.
Für mich bedeutet es , dass der Vater bekannt ist, aber die Mutter? (oder der Vater selbst?) es nicht gestattet hat, den Namen einzutragen
Musste der Vater befragt werden, ob er sein Einveständnis zur Eintragung seines Namens gibt?
Viele Grüße
Mechthild
im Jahr wird illegitim (in Niederbayern) geboren xy, im Taufbuch heisst es: eine Ermächtigung zur Eintragung des Vaters ist nicht gegeben.
Für mich bedeutet es , dass der Vater bekannt ist, aber die Mutter? (oder der Vater selbst?) es nicht gestattet hat, den Namen einzutragen
Musste der Vater befragt werden, ob er sein Einveständnis zur Eintragung seines Namens gibt?
Viele Grüße
Mechthild
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