Kopien aus Kirchenbüchern

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11549

    Kopien aus Kirchenbüchern

    Moin zusammen,

    im Zusammenhang mit der Verwendung von Kopien aus Kirchenbüchern mal eine Frage:

    Wie sieht das rechtlich aus: Darf man derartige Kopien eigentlich ohne irgendwelche Genehmigungen verwenden? In den meisten Fällen dürften die doch dem Urheberrecht nicht mehr unterliegen.

    Wer kann dazu näheres sagen?

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2612

    #2
    kopien von kirchenbüchern

    hallo friedrich
    meinst du welche vom standesamt oder solche die schon in
    den archiven gelandet sind?
    anika
    Ahnenforschung bildet

    Kommentar

    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11549

      #3
      Kopien aus KB

      Moin Anika,

      ich meine z.B. die aus den Kirchen- und Staatsarchiven.

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • liseboettcher
        • 26.03.2006
        • 695

        #4
        Kopien aus Kirchenbüchern

        Der Datenschutz geht, soweit mir bekannt ist von 100 Jahren nach der Geburt der betr. Person und 40 ?Jahre nach dem Tode. Es kommt sicherlich darauf an, wofür Du die Kopien verwenden willst. Ich habe es selbst erlebt, dass die Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro ängstlich alle Worte über und unter dem von mir abgeschriebenen Eintrag zugehalten haben, damit ich sie ja nicht lesen kann. Es handelte sich um Vorgänge um 1900 bzw. 1925! Auf alle Fälle würde ich einen Urheber-Hinweis einfügen. MfG Lise

        Kommentar

        • itau

          #5
          Re: Kopien aus Kirchenbüchern

          Hallo Friedrich , eine Weitergabe , Reproduktion , (dazu gehört auch das Einstellen im Internet ) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Archives , das die Kirchenbücher verwahrt.
          Bei allen Ablichtungen (Kopien ) aus Kirchenbüchern wird dies vom Archiv auch vermerkt.

          dazu gibt es einige Hinweise :
          Zuletzt geändert von Gast; 10.11.2008, 08:34.

          Kommentar

          • anika
            Erfahrener Benutzer
            • 08.09.2008
            • 2612

            #6
            kopien von kirchenbüchern

            hallo
            verhält es sich mit kopien verstorbener beim standesamt genauso? wie sieht es mit der Originalheiratsurkunde(1950) aus. die eheleute sind verstorben
            anika
            Ahnenforschung bildet

            Kommentar

            • ralf65
              • 21.11.2007
              • 1321

              #7
              Das denke ich schon. Die sind ja bisher noch nicht mal zugänglich. Ab nächstes Jahr ändert sich das zwar weitgehend, aber dann fallen die immer noch unter das o.g. Archivgesetz.

              Kommentar

              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11549

                #8
                Kopien aus Kirchenbüchern

                Moin,

                es geht um die Verwendung in einer Familienchronik.

                Friedrich
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                Kommentar

                • Friedrich
                  Moderator
                  • 02.12.2007
                  • 11549

                  #9
                  Kopien aus Kirchenbüchern

                  Moin zusammen,

                  Das Urheberrecht endet auf jeden Fall 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das nur nebenbei; dürfte also in vielen Fällen das Problem nicht sein.

                  Ich hatte wegen der rechtlichen Seite nur deswegen nachgefragt, weil ich bisher nicht wußte, ob es da eigentlich verbindliche Vorschriften gibt.

                  Ich denke auch, egal, wie das nun rechtlich gehandhabt wird, daß es immer vorweg ein Gebot der Höflichkeit ist, nachzufragen und (was ja selbstverständlich sein sollte) die Quelle des Bildes/der Kopie anzugeben.

                  Da ist es immer gut, wenn man vorweg schon über ein umfangreiches Privatarchiv mit viel Bild- und Dokumentenmaterial verfügt.

                  Auf jeden Fall danke für Eure Antworten und Hinweise!

                  Friedrich
                  "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                  (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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