Hatte mein Großvater ein (geheimes) uneheliches Kind? - Bitte um Eure Hilfe!

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  • Anja
    Benutzer
    • 08.10.2008
    • 90

    Hatte mein Großvater ein (geheimes) uneheliches Kind? - Bitte um Eure Hilfe!

    Bei der Durchsicht der Unterlagen meines Großvaters haben wir folgendes rätselhaftes Dokument gefunden:

    Vorderseite


    Rückseite


    Wie Ihr seht, ist es mit 1944 datiert und enthält den Passus: "dazu Kinderzuschlag für 1 Kind".

    Hatte mein Großvater also 1944 schon ein Kind? Gibt es da irgendetwas falsch zu verstehen?
    Wie/Wo könnte ich mehr darüber in Erfahrung bringen?
    HELLENDAHL, HEYER und RADERMACHER im Rheinland
    SIMON, ROHFLEISCH, und WALLSTEIN in Schlesien
    SCHLAPEIT und RIEHS in Ostpreussen
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11519

    #2
    uneheliches Kind

    Moin NJAS,

    entnehme ich Deiner Frage, ob Dein Großvater 1944 schon ein Kind hatte, daß die Dir bekannten Kinder jünger sind?

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • Karen

      #3
      Also ich deute den Eintrag so, dass die Familie zu dem genannten Stichtag schon ein Kind LEBENDES hatte. Da kann es natürlich sein, dass VOR dem Stichttag schon Kinder der Familie (jung) gestorben waren. Die werden da dann natürlich nicht mehr berücksichtigt.

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      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29547

        #4
        Hallo NJAS,

        ich sehe es auch so, daß 1944 wohl schon ein Kind da war.

        War denn der Großvater zu dem Zeitpunkt schon verheiratet???

        Meine Oma hatte auch 4 Kinder, von denen leider nur 2 überlebten. Ein Jahr vor meiner Mutter bekam sie schon einmal ein Mädchen, das aber leider noch am gleichen Tag verstarb. Ein Jahr nach meiner Mutter bekam sie wieder ein Mädchen, dieses ist dann leider im Alter von 2 Monaten im Januar 1945 auf der Flucht von Danzig nach München an einer schweren Erkältung verstorben. 6 Jahre später kam dann noch meine Tante auf die Welt. Meine Mutter und meine Tante wußten beide lange nichts von dem ersten Kind, nur von dem auf der Flucht verstorbenen Mädchen wussten sie. Erst als ich mit der Ahnenforschung begann, hat es uns meine Oma erzählt.

        Vielleicht ist es bei Dir ähnlich und das Kind ist leider in den Kriegswirren noch verstorben. Wenn Deine Großeltern darüber nicht geredet haben und es das erste Kind war, kann es gut sein, daß keiner mehr davon Kenntnis hat. Wann wurde denn das "erste" Kind nach Deinem Wissensstand geboren?
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Alvire
          Benutzer
          • 09.10.2008
          • 81

          #5
          Wenn dir spätere Heirats- und Geburtsdaten vorliegen, musst du davon ausgehen, das dies dann die zweite Ehe ist und andere Kinder sind. Das in der "Lohnabrechung" enthaltene Kind, muss ehelich gewesen sein.

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29547

            #6
            Hallo Alvire,

            warum muß das Kind ehelich gewesen sein?
            Er kann sich ja auch zu einem unehelichen Kind bekannt haben und dafür Unterhaltszahlungen leisten.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Anja
              Benutzer
              • 08.10.2008
              • 90

              #7
              Mein Großvater hat meine Großmutter ca. 1953 kennengelernt und ihre gemeinsamen Kinder sind 1956 und 1960 geboren.

              Also hat(te?) mein Vater tatsächlich ein Halb-Geschwister...
              Von einer vorherigen Ehe, geschweige denn von einem Kind wissen weder wir noch meine Großmutter etwas.



              Wer kennt sich denn mit dieser Art Lohnbescheinigung aus? Ich sehe das so, dass es sich da um Soldatensold handelt. Stimmt das? Wenn ja, muss auf Sold Einkommenssteuer bezahlt werden? Kann ich mir gar nicht vorstellen...

              Wo kann ich etwas über dieses Kind herausfinden? Hat jemand eine Idee?
              HELLENDAHL, HEYER und RADERMACHER im Rheinland
              SIMON, ROHFLEISCH, und WALLSTEIN in Schlesien
              SCHLAPEIT und RIEHS in Ostpreussen

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              • Xtine
                Administrator

                • 16.07.2006
                • 29547

                #8
                Hallo NJAS,

                als erstes würde ich versuchen eine evtl. vorhandene Heiratsurkunde zu finden oder gar die Scheidungsurkunde.
                Hast Du die Heiratsurkunde Deiner Großeltern??? Steht da evtl. etwas vermerkt? Bei meinem Großvater stand auf der Heiratsurkunde der 2. Ehe der Vermerk geschieden dabei.
                Da Du kein festes Datum hast, wird es natürlich etwas schwieriger. Ich würde etwa zwischen dem 18. Geburtstag und 1944 nach einer evtl. ersten Heirat suchen. Wenn Du das hast, dann würde ich mich auf die Suche nach dem Kind machen.
                Allerdings wird es etwas schwierig werden, da das "Kind" ja noch leben könnte. Wenn beide Großeltern verstorben sind, muß Dein Vater die Kopien anfordern (wenn er noch lebt, wovon ich mal ausgehe). Die Heiratsurkunde sollte nicht das große Problem werden, bei der Geburtsurkunde des "Kindes" könnte es Schwierigkeiten geben.

                Evtl könnte auch noch eine Kopie des Familienbuches Deiner Großeltern helfen, allerdings wurden diese erst ca. 1958 bei den Standesämtern eingeführt. Vielleicht ist dort ja etwas vermerkt. Das StA des letzten Wohnortes müsste das Fambuch führen.
                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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                • Anja
                  Benutzer
                  • 08.10.2008
                  • 90

                  #9
                  Zitat von Christine B. Beitrag anzeigen
                  Hallo NJAS,

                  als erstes würde ich versuchen eine evtl. vorhandene Heiratsurkunde zu finden oder gar die Scheidungsurkunde.
                  Hast Du die Heiratsurkunde Deiner Großeltern??? Steht da evtl. etwas vermerkt? Bei meinem Großvater stand auf der Heiratsurkunde der 2. Ehe der Vermerk geschieden dabei.
                  1. Habe ich die Urkunde nicht
                  2. Weiß meine Großmutter nichts von einer vorherigen Ehe. Also wird es wohl nicht in der Urkunde stehen.

                  Da Du kein festes Datum hast, wird es natürlich etwas schwieriger. Ich würde etwa zwischen dem 18. Geburtstag und 1944 nach einer evtl. ersten Heirat suchen. Wenn Du das hast, dann würde ich mich auf die Suche nach dem Kind machen.
                  Allerdings wird es etwas schwierig werden, da das "Kind" ja noch leben könnte. Wenn beide Großeltern verstorben sind, muß Dein Vater die Kopien anfordern (wenn er noch lebt, wovon ich mal ausgehe). Die Heiratsurkunde sollte nicht das große Problem werden, bei der Geburtsurkunde des "Kindes" könnte es Schwierigkeiten geben.
                  Das könnte ich doch auch machen, oder? Schließlich bin ich ja auch in gerader Linie verwandt. Allerdings bezweifle ich stark, dass es eine vorherige Eheschließung gab (s.o.). Das Problem mit einer evt. vorhandenen Urkunde ist, dass eine evtl. Eheschließung und auch die Geburt des Kindes während des Krieges stattgefunden haben müsste, und da mein Großvater Soldat war, kann ich nicht genau sagen, wann er wo gewesen ist...

                  Evtl könnte auch noch eine Kopie des Familienbuches Deiner Großeltern helfen, allerdings wurden diese erst ca. 1958 bei den Standesämtern eingeführt. Vielleicht ist dort ja etwas vermerkt. Das StA des letzten Wohnortes müsste das Fambuch führen.
                  Meine Großeltern haben schon Anfang der 50er geheiratet. Gibt es trotzdem ein Familienbuch? Außerdem waren sie seit Ende der 70er geschieden.
                  HELLENDAHL, HEYER und RADERMACHER im Rheinland
                  SIMON, ROHFLEISCH, und WALLSTEIN in Schlesien
                  SCHLAPEIT und RIEHS in Ostpreussen

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                  • Sabine1972
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.07.2008
                    • 615

                    #10
                    Hallo NJAS,

                    eventuell könntest Du auch etwas über die WASt herausfinden. Da steht im Suchantrag "Personenstandsangaben / genealogische Daten (inklusive Heimatanschriften)". Allerdings weiß ich nicht, was genau dann darin steht, meine Anfrage ist noch nicht bearbeitet - da müsstest Du vielleicht mal genauer bei denen nachfragen.

                    Viele Grüße

                    Sabine
                    Suche / Forsche: Rauber (Tholey), Meiser (Merchweiler), Hol(t)z, Recktenwald, Becker (Saarland), Reck, Riedel, Raffelt, Gonschior (Oberschlesien), Geelhaar / Gelhar / Gelhaar (Coburg, Mehltheuer (Sachsen)), Matthes (Oberwohlsbach), Kelch (Eishausen), Amberg (Gleicherwiesen), Hopf (Heubach), Stiegler / Stigler

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                    • Anja
                      Benutzer
                      • 08.10.2008
                      • 90

                      #11
                      Zitat von Sabine1972 Beitrag anzeigen
                      Hallo NJAS,

                      eventuell könntest Du auch etwas über die WASt herausfinden. Da steht im Suchantrag "Personenstandsangaben / genealogische Daten (inklusive Heimatanschriften)". Allerdings weiß ich nicht, was genau dann darin steht, meine Anfrage ist noch nicht bearbeitet - da müsstest Du vielleicht mal genauer bei denen nachfragen.

                      Viele Grüße

                      Sabine
                      Nachdem ich gerade erst mal wikipedisiert habe, was die WASt ist: Meinst Du, dass ist richtig? Die geben doch v.a. Auskunft über Kriegsgefangene, Verwundete und Verschollene, oder?
                      Ich mach' mich mal schlau...
                      HELLENDAHL, HEYER und RADERMACHER im Rheinland
                      SIMON, ROHFLEISCH, und WALLSTEIN in Schlesien
                      SCHLAPEIT und RIEHS in Ostpreussen

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                      • Xtine
                        Administrator

                        • 16.07.2006
                        • 29547

                        #12
                        Hallo NJAS,

                        die Idee von Sabine ist nicht schlecht, vielleicht solltest Du es zuerst einmal bei der WASt versuchen. Die sollten zumindest Auskunft erteilen können, wann Dein Großvater bei welcher Einheit war.

                        Urkunden beim StA bekommen in der Regel nur die nächsten noch lebenden direkten Nachkommen.
                        Viele Grüße .................................. .
                        Christine

                        .. .............
                        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                        (Konfuzius)

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                        • Anja
                          Benutzer
                          • 08.10.2008
                          • 90

                          #13
                          Zitat von Christine B. Beitrag anzeigen
                          Hallo NJAS,

                          die Idee von Sabine ist nicht schlecht, vielleicht solltest Du es zuerst einmal bei der WASt versuchen. Die sollten zumindest Auskunft erteilen können, wann Dein Großvater bei welcher Einheit war.
                          Mache ich.

                          Urkunden beim StA bekommen in der Regel nur die nächsten noch lebenden direkten Nachkommen.
                          Dann ist das dem Standesamt I in Berlin und dem Standesamt in Bonn aber nicht bekannt ;-)
                          HELLENDAHL, HEYER und RADERMACHER im Rheinland
                          SIMON, ROHFLEISCH, und WALLSTEIN in Schlesien
                          SCHLAPEIT und RIEHS in Ostpreussen

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                          • Alvire
                            Benutzer
                            • 09.10.2008
                            • 81

                            #14
                            Zitat von Christine B. Beitrag anzeigen
                            Hallo Alvire,

                            warum muß das Kind ehelich gewesen sein?
                            Er kann sich ja auch zu einem unehelichen Kind bekannt haben und dafür Unterhaltszahlungen leisten.
                            1944, Nazizeit. Uneheliche Kinder wurden diskriminiert in Erb*- und Unterhaltsrecht. Die Kinder Bastarde, die Mütter sinnlich Fehlgeleitet (nicht meine Worte ). Viele viele wurden ins Heim gebracht oder man hat das Kind dann doch noch schnell durch Heirat legitimiert. Unterhaltszahlungen für ein solches Kind? Ja, möglich, heimlich, hinter verschlossenen Türen, aber ganz sicher nicht offiziell.

                            Ach und nochwas... Scheidungen wurde bis etwa Ende der 50er Jahre fast immer totgeschwiegen. Scheidung galt als Schande.


                            *ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob die Erbrechtsdiskriminierung nicht sogar bis ins Jahr 2000 anhielt. Wenn ich mich recht erinnere, sind diesbezueglich hitzige Diskussionen im Europäischen Gerichtshof entbrannt. Wie die Sache ausging, weiss ich jetzt aber nicht oder nicht mehr.

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                            • Ulrike_Hennwald
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.08.2008
                              • 132

                              #15
                              Also für mich sieht das eindeutig so aus, als wäre da schon ein Kind da gewesen, ob ehelich oder unehelich. Es war schon eins da, würde ich sagen.

                              Bei meinem Großvater war es ähnlich. Da tauchte auch in seinen Unterlagen eine Bescheinigung auf, in der stand, dass er für vier Kinder Lebensmittelmarken erhalten hatte, obwohl mit meiner Großmutter nur drei zu diesem Zeitpunkt da waren. Er hatte einen unehelichen Sohn.
                              Ich forsche nach folgenden Familiennamen:
                              Hennwald regional übergreifend
                              Lichtwark in Mecklenburg-Vorpommern
                              Behling, Brötzmann, Krüger in Pommern
                              Woischke, Kretzschmar in Brandenburg
                              Golembiowski bzw. Golybiowski in Galizien

                              www.hennwald.de.to

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