Vollmacht zur Familienforschung

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  • gustl
    Erfahrener Benutzer
    • 25.08.2010
    • 678

    #16
    Hallo Joanna,

    "Ich stelle immer wieder fest, dass Diskussionen ohne Teilnahme des Themenstarters in eine Richtung gelenkt werden, die eigentlich überhaupt nicht gefragt war.

    Gruß Joanna"

    Das passiert, wenn man etwas unter dieser Rubrik einstellt. Gelenkt wird hier nach meiner Erfahrung gar nichts. Es nimmt halt einfach eine Richtung, oder zwei oder drei. Der Themenstarter kann genauso wie die Mitlesenden sich äußern oder nicht. Oder nicht?

    Beste Grüße
    Cornelia

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29944

      #17
      Zitat von schpidi Beitrag anzeigen
      Btw. ich habe jetzt eine Vorlage mit Mädchenname hochgeladen.
      Hallo Andi,

      ich würde es nicht Mädchenname bezeichnen. Heutzutage können bei einer Hochzeit auch Männer den Namen der Frau annehmen. (Wie es bei Homo-Ehen ist weiß ich nicht, können sie auch einen gemeinsamen Familiennamen annehmen?)

      Ich denke die Bezeichnung Geburtsname ist richtiger.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • Schmid Max
        Erfahrener Benutzer
        • 18.03.2013
        • 938

        #18
        Wie es bei Homo-Ehen ist weiß ich nicht, können sie auch einen gemeinsamen Familiennamen annehmen?

        moin,
        ja,
        angelehnt an § 1355 BGB (Ehename) bestimmt
        §3 des LPartG für eheähnliche Lebensgemeinschaften (vulgo Homo-Ehe) Nämliches.
        (Hier halt analog Lebenspartnerschaftsname genannt !!!

        $ 3 Lebenspartnerschaftsname
        (1) Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.
        Zu ihrem Lebenspartnerschaftsnamen können die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber
        dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung
        des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen eines der Lebenspartner bestimmen.
        Die Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens soll bei der Begründung
        der Lebenspartnerschaft erfolgen.
        Wird die Erklärung später abgegeben, muss sie öffentlich beglaubigt werden.........

        Gruss vom
        Schmid Max

        .................................................. .....................
        "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

        Kommentar

        • schpidi
          Benutzer
          • 28.07.2013
          • 36

          #19
          Zitat von anika Beitrag anzeigen
          Hallo Andi
          Nein, sie ist ja keine Nachfahrin der Ahnen ihres Mannes.

          Aber mal eine andere Frage, um welchen Zeitraum handelt es sich denn bei deiner Forschung?
          Vielleicht fallen ja schon einige Daten aus der geschützten Standesamt-Zeit

          anika
          @anika
          Dachte, die Witwe könnte in so einem Fall die Rechte erben, weil sonst wäre die Linie für unsere Anliegen komplett tot

          Bei mir geht es um alle Zeiträume :-)
          Erst einmal sammele ich alle Lebenden ein von meinem FN, hoffe auf Kooperation und arbeite mich in die Vergangenheit vor, wo ich ja schon einige "Krieger" aus den Stammrollen kenne. Und dann noch weiter zurück bis zu unseren US-Auswanderern.
          Möchte halt zum Einen alles "sauber" nach der Reihenfolge machen.
          Zum Anderen ist das Wissen der noch lebenden Alten vergänglich, während mir alle anderen Archive, oder Online-Datenbanken nicht weglaufen.

          Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
          Ich denke die Bezeichnung Geburtsname ist richtiger.
          Ich habe das angepasst und lade die neue Version gleich hoch :-)

          Danke Euch allen :-)

          Grüße,
          Andi
          Zuletzt geändert von schpidi; 12.08.2013, 10:17.

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          • econ
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2012
            • 1430

            #20
            Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
            Aber die Frage ist natürlich, wer benötigt für wen eine so umfangreiche Vollmacht?
            Falls es diese Frage ist, die unter dem einen oder anderen Nagel brennt: Man(n)/Frau benötigt dies z. B. wenn man bei der WASt eine Auskunft über ene Person einholen möchte, man(n)/Frau aber selbst NICHT diese Person ist.
            In meinem Fall z. B. bin ich NUR die Enkelin meines verstorbenenen Opas, also benötigte ich eine Vollmacht von einem der direktesten Nachkommen (meine Mutter und ihre Geschwister) oder der ebenfalls noch lebenden Ehefrau. Andernfalls soll man wohl nicht berechtigt sein, Auskunft zu erhalten. Die könnte ich erst OHNE Vollmacht einholen, wenn alle anderen tot sind. Und das dauert noch...so Gott will.

            Aber - Ausnahmen bestätigen immer die Regel, vielleicht gehts auch ohne Vollmacht.
            Aber möchte man nach 10/12-Monaten Warten auf Antwort einen Brief erhalten, indem steht, daß man keine Auskunft erhält, weil man nicht berechtigt ist???

            LG von Econ


            @Andi: Schöne Vollmacht, wenn man die irgendwo vorlegt, macht es auf jeden Fall mehr her, als der obligatorische Dreizeiler...

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            • schpidi
              Benutzer
              • 28.07.2013
              • 36

              #21
              Zitat von econ Beitrag anzeigen
              @Andi: Schöne Vollmacht, wenn man die irgendwo vorlegt, macht es auf jeden Fall mehr her, als der obligatorische Dreizeiler...
              Danke Egon für das Lob :-)

              Und Euch allen nochmal für Eure Tipps und Mitarbeit ;-)

              Denke jetzt werde ich mal einen Schwung davon drucken ;-)

              LG
              Andi

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              • Mats
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2009
                • 3419

                #22
                Zitat von econ Beitrag anzeigen
                Falls es diese Frage ist, die unter dem einen oder anderen Nagel brennt: Man(n)/Frau benötigt dies z. B. wenn man bei der WASt eine Auskunft über ene Person einholen möchte, man(n)/Frau aber selbst NICHT diese Person ist.
                In meinem Fall z. B. bin ich NUR die Enkelin meines verstorbenenen Opas, also benötigte ich eine Vollmacht von einem der direktesten Nachkommen (meine Mutter und ihre Geschwister) oder der ebenfalls noch lebenden Ehefrau. Andernfalls soll man wohl nicht berechtigt sein, Auskunft zu erhalten. Die könnte ich erst OHNE Vollmacht einholen, wenn alle anderen tot sind. Und das dauert noch...so Gott will.
                Hallo Andi,

                das muß aber eine ganz neue Regelung sein. Ich habe vor kurzem problemlos Auskunft über meine Groß- und Urgroßväter erhalten.

                Grüße aus OWL
                Anja
                Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                also ist heute der richtige Tag
                um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                Dalai Lama

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                • econ
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.01.2012
                  • 1430

                  #23
                  Hallo Anja,

                  ich muß gestehen, daß ich es nicht nachgelesen habe, aber in einem mir bekannten Fall, wurde es dem Nachfrager so mitgeteilt. Deshalb erinnere ich an meinen Schlußsatz: Wer will schon nach langer Wartezeit eine negative Auskunft erhalten.
                  Dann lieber mit Vollmacht.

                  Wie oben gesagt, ob es in den Statuten so festgelegt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

                  Ich würde in jedem Fall mit Vollmacht handeln....

                  LG von econ


                  P. S. Ich habe allerdings auch schon ohne Vollmacht eine Auskunft angefordert, da es niemanden mehr gibt, den ich kenne, der mir eine Vollmacht geben könnte. Da kann ich nicht mal Verwandtschaft nachweisen, obwohl es sich um meinen Großonkel handelt. Mal schauen, was passiert - Antwort habe ich noch nicht.
                  Zuletzt geändert von econ; 12.08.2013, 16:49.

                  Kommentar

                  • lizzy

                    #24
                    Ich habe sogar die Auskunft über den Großvater meines Mannes erhalten, obwohl die Töchter des Großvaters beide noch unter den Lebenden weilen.
                    Angefordert über das Online-Formular und ohne irgendwelche Belege/Vollmachten, die eine Verwandtschaft dokumentieren, beizufügen.

                    Habe auf meine Anfrage anstandslos die Informationen erhalten.

                    Vielleicht im Vorfeld weniger zweifeln, sondern einfach machen. Mehr als das es nicht klappen könnte, oder nach Nachweisen gefragt wird, kann ja nicht passieren.
                    Nachreichen kann man diese dann immer noch.

                    LG
                    Lizzy

                    Kommentar

                    • Joanna

                      #25
                      Die Sache mit den Nachweisen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Kommt auch immer darauf an, wie lange der Betroffene, für den die Nachfrage gestartet wird, bereits tot ist.

                      Aber davon einmal ganz abgesehen. Andi möchte ja die Verwandtschaft nachweisen und dafür sind die Geburtsurkunden erforderlich. Und diese bekommt er entweder vom Standesamt oder aus den Kirchenbüchern. Dafür würde sogar ich eine Vollmcht geben, wenn mich die ganze Angelegenheit interessieren sollte. Aber bei den Registerauszügen oder Eintragungskopien mit allen Randvermerken würde ich schon ein Veto einlegen.

                      Und was soll denn die Fragerei von fremden Personen z.B. bei der WAST oder den Suchdiensten. Mal ganz ehrlich, anhand dieser Unterlagen kann man keine Verwandtschaft nachweisen. Und mal ganz ehrlich, würdet Ihr jemanden, der Euch völlig fremd ist, eine so umfangreiche Vollmacht erteilen? Ich bestimmt nicht. Aber ich würde sie auch von niemanden anfordern.

                      Gruß Joanna

                      Kommentar

                      • econ
                        Erfahrener Benutzer
                        • 04.01.2012
                        • 1430

                        #26
                        Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                        Und was soll denn die Fragerei von fremden Personen z.B. bei der WAST oder den Suchdiensten. Mal ganz ehrlich, anhand dieser Unterlagen kann man keine Verwandtschaft nachweisen. Und mal ganz ehrlich, würdet Ihr jemanden, der Euch völlig fremd ist, eine so umfangreiche Vollmacht erteilen? Ich bestimmt nicht. Aber ich würde sie auch von niemanden anfordern.
                        Hallo Joanna,

                        wenn sich das auf meinen letzten Post bezieht, will ich dich gerne aufklären, warum ich nach "fremden" Personen frage:
                        Meine Großtante, Schwester meines im letzten Jahr verstorbenen Großvaters, hat einen Mann geheiratet, der somit mein Großonkel wurde. Ich kenne weder Großtante noch Großonkel, da beide (inkl. der restlichen Verwandtschaft) seit dem Krieg verschollen sind. Deshalb die Anfrage bei der WASt, in der Hoffnung vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Steht da nämlich, daß der Großonkel gefallen ist, brauche ich nicht weiter nach irgendwas in dieser Richtung zu suchen...

                        LG von Econ

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                        • lizzy

                          #27
                          Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                          Aber bei den Registerauszügen oder Eintragungskopien mit allen Randvermerken würde ich schon ein Veto einlegen.

                          Und was soll denn die Fragerei von fremden Personen z.B. bei der WAST oder den Suchdiensten. Mal ganz ehrlich, anhand dieser Unterlagen kann man keine Verwandtschaft nachweisen. Und mal ganz ehrlich, würdet Ihr jemanden, der Euch völlig fremd ist, eine so umfangreiche Vollmacht erteilen? Ich bestimmt nicht. Aber ich würde sie auch von niemanden anfordern.
                          Hallo Joanna,

                          Genau! Wir forschen in die Vergangenheit und nicht in die Gegenwart!
                          Es müssen eben auch 110 Jahre/Geburt, 80 Jahre/Ehe und 30 Jahre/Tod abgewartet werden, bis jemand meine persönlichen Daten erforschen kann.

                          LG
                          Lizzy

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                          • anika
                            Erfahrener Benutzer
                            • 08.09.2008
                            • 2612

                            #28
                            Vollmacht zur Familienforschung

                            Hallo
                            Ich denke hier sollte "Mann-Frau" sich erst einmal im Klaren sein was Andi für eine Frage stellte.
                            Er möchte im Vorfeld ein Formular erstellen das er Angehörigen vorlegen kann die den Namen seiner Such-Familie tragen.
                            Somit forscht er vermutlich auch in fremden Familien die den gleichen Familiennamen tragen und das heißt ja nicht unbedingt Verwandt

                            Dazu dieses Zitat

                            Falls es diese Frage ist, die unter dem einen oder anderen Nagel brennt: Man(n)/Frau benötigt dies z. B. wenn man bei der WASt eine Auskunft über ene Person einholen möchte, man(n)/Frau aber selbst NICHT diese Person ist.
                            In meinem Fall z. B. bin ich NUR die Enkelin meines verstorbenenen Opas, also benötigte ich eine Vollmacht von einem der direktesten Nachkommen (meine Mutter und ihre Geschwister) oder der ebenfalls noch lebenden Ehefrau. Andernfalls soll man wohl nicht berechtigt sein, Auskunft zu erhalten. Die könnte ich erst OHNE Vollmacht einholen, wenn alle anderen tot sind. Und das dauert noch...so Gott will.

                            Econ hier ist deine Aussage falsch:
                            In meinem Fall z. B. bin ich NUR die Enkelin meines verstorbenenen Opas

                            Als Enkelin deines verstorbenen Großvaters brauchst du keine Vollmacht du bist ja in direkter Linie mit ihm Blutsverwandt. Auch trifft deine Aussage nicht zu das du die Vollmacht deiner Mutter oder ihrer Geschwister noch seiner Ehefrau brauchst, die Ehefrau deines Opas kann dir in keinem Fall eine Vollmacht ausstellen da sie nicht dazu berechtigt ist.

                            anika
                            Ahnenforschung bildet

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                            • Joanna

                              #29
                              Zitat von econ Beitrag anzeigen
                              Hallo Joanna,

                              wenn sich das auf meinen letzten Post bezieht, will ich dich gerne aufklären, warum ich nach "fremden" Personen frage:
                              Meine Großtante, Schwester meines im letzten Jahr verstorbenen Großvaters, hat einen Mann geheiratet, der somit mein Großonkel wurde. Ich kenne weder Großtante noch Großonkel, da beide (inkl. der restlichen Verwandtschaft) seit dem Krieg verschollen sind. Deshalb die Anfrage bei der WASt, in der Hoffnung vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Steht da nämlich, daß der Großonkel gefallen ist, brauche ich nicht weiter nach irgendwas in dieser Richtung zu suchen...

                              LG von Econ
                              @Econ

                              Nein, Dein Post hatte mich dabei nicht interessiert. Mir geht es eigentlich nur um die Aussagen des Themenstarters.

                              Joanna

                              Kommentar

                              • Joanna

                                #30
                                Zitat von anika Beitrag anzeigen
                                Hallo
                                Ich denke hier sollte "Mann-Frau" sich erst einmal im Klaren sein was Andi für eine Frage stellte.
                                Er möchte im Vorfeld ein Formular erstellen das er Angehörigen vorlegen kann die den Namen seiner Such-Familie tragen.
                                Somit forscht er vermutlich auch in fremden Familien die den gleichen Familiennamen tragen und das heißt ja nicht unbedingt Verwandt
                                Hallo anika,

                                das ist schon klar. Aber wenn ich ein Formular für eine Vollmacht erstellen möchte, geht es auch darum, warum wird diese Vollmacht benötigt.

                                Mir ist es eigentlich auch egal, ob Andi die Vollmachten unterzeichnet bekommt oder nicht. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass er damit rechnen muss, dass ihn die Leute auch fragen werden, was er mit einer so umfangreichen Vollmacht bezweckt. Und da wollte ich nur meine Bedenken anmelden.

                                Ist allerdings ausschließlich meine Meinung zu dieser Art "Verwandtschaftsfindung".

                                Gruß Joanna

                                Kommentar

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