Bundesarchivgesetz- kirchliche Archivordnung

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  • Mechthild
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    Bundesarchivgesetz- kirchliche Archivordnung

    Hallo,

    stimmen bezüglich der Sperrfristen das Bundesarchivgesetz und die kirchliche Archivordnung überein? Ich seh da einen Unterschied, lass mich aber gerne eines anderen belehren

    Viele Grüße
    Mechthild
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11548

    #2
    Moin Mechthild,

    meines Wissens stimmen die nicht überein. Im Gebiet der Landeskirche von Westfalen sind alle Kirchenbücher vollständig einsehbar.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • Andi1912
      Erfahrener Benutzer
      • 02.12.2009
      • 4516

      #3
      Hallo Mechthild,

      was meinst Du mit "die kirchliche Archivordnung"? Davon gibt es ein paar mehr, katholische und evangelische, für die verschiedenen Bistümer und Landeskirchen...

      Erläutere doch mal, worin Du einen Unterschied zwischen den Sperrfristen der betreffenden kirchliche Archivordnung zum Bundesarchivgesetz siehst.

      Viele Grüße, Andreas

      Kommentar

      • Mechthild

        #4
        Danke Friedrich und Andreas

        Andreas mir geht es um die kath. Kirche, laut Archivordnung http://www.kfzg.de/Archiv/Kirchl__Ar...ivordnung.html
        § 8 (Zitat) gilt die Frist 120 Jahre nach Geburt, laut Bundesarchivgesetz (Zitat) "Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen".

        Viele Grüße
        Mechthild

        Kommentar

        • Andi1912
          Erfahrener Benutzer
          • 02.12.2009
          • 4516

          #5
          Hallo Mechthild,

          ja, da scheint es tatsächlich Unterschiede in den Sperrfristen zwischen der Archivordnung der kath. Kirche und den im Bundesarchiv- und Personenstandsgesetz festgelegten Sperrfristen zu geben - siehe auch hier: http://www.archive.nrw.de/kirchenarc...sten/index.php.

          War mir so bislang auch nicht bekannt. Die Sperrfrsiten für Archive der evgl. Landeskirche stimmen - zumindest in Sachsen - mit den gesetzlichen Sperrfrsiten überein...

          Da kocht die kath. Kirche wohl ihr eigenes Süppchen...

          Viele Grüße, Andreas

          Kommentar

          • Asphaltblume
            Erfahrener Benutzer
            • 04.09.2012
            • 1501

            #6
            Mir sagte ein evangelischer Pfarrer, dass er mir die Kirchenbücher aus Datenschutzgründen nur bis ungefähr 1920 zur Einsicht geben könne. In dieser Pfarrei waren Taufen, Trauungen und Begräbnisse immer in einem Band, wenn da eine Abteilung +/- voll war, begann der nächste Band.
            1920 ist ja nur 92 Jahre vor 2012, also weniger als die 110 Jahre nach der Geburt, die das Standesamt vorgibt. Ich denke, er hat das aus praktischen Gründen mehr übern Daumen gepeilt....
            Gruß Asphaltblume

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            • Mats
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2009
              • 3419

              #7
              Hallo,

              die ev. Kirchengesetze sind regional unterschiedlich. Auch bei der evangelischen Kirche ist das nicht einheitlich geregelt sondern jede Landeskirche kocht ihr eigenes Süppchen. Die meisten jedoch haben ihre "Sperrfristen" den gesetzlichen Fristen angeglichen.

              Beispiel für ev. Kirchen

              Westfälische Landeskirche: dort kann man Taufen auch nach 1920 einsehen, auch die Taufe meiner Oma noch zu ihren Lebzeiten

              Schaumburg-Lippische Landeskirche: hier gelten die gleichen Fristen wie für Standesamtsregister

              Hannoversche Landeskirche: keine Einsicht in Kirchenbücher nach 1875 (man hat kein Lust, das Gesetz zu ändern)

              Ich kann mir gut vorstellen, daß es in den katholischen Kirchenbezirken ähnlich "uneinheitlich" zugeht.

              Grüße vom Wiehen
              Anja
              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
              also ist heute der richtige Tag
              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
              Dalai Lama

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              • zimba123
                Erfahrener Benutzer
                • 01.02.2011
                • 742

                #8
                Hallo,

                auf der Webseite des Bistumsarchivs Münster habe ich diese Fristen gefunden:

                1. Sperrfristen für die Kirchenbucheinsicht
                Taufen: 120 Jahre, d. h. 2012 können alle Einträge bis 1891eingesehen werden
                Heiraten: 100 Jahre, d. h. 2012 können alle Einträge bis 1911 eingesehen werden
                Tote: 100 Jahre, d. h. 2012 können alle Einträge bis 1911 eingesehen werden

                Grundlage: Sicherung und Nutzung von Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher), in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Münster vom 1. August 2008 Art. 190

                Quelle: http://www.archive.nrw.de/kirchenarc...sten/index.php

                Das hat mich, ehrlich gesagt, sehr verwundert, denn an anderer Stelle wird auf die gesetzlichen Fristen hingewiesen.

                Viele Grüße
                Simone
                Viele Grüße
                Simone

                Kommentar

                • Joanna

                  #9
                  Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                  Beispiel für ev. Kirchen
                  Hannoversche Landeskirche: keine Einsicht in Kirchenbücher nach 1875 (man hat kein Lust, das Gesetz zu ändern).
                  Anja,

                  meinst Du damit nur Hannover oder alle KB Einsichten innerhalb der Landeskirche (also auch vor Ort)?

                  Ich habe in einem kleinen Ort in Niedersachsen (ist ja auch Landeskirche Hannover) bis 1948 einsehen können. Und zwar Taufen, Trauungen und Bestattungen.

                  Gruß Joanna

                  Kommentar

                  • Mats
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2009
                    • 3419

                    #10
                    Hallo Joanna,

                    ich meinte damit alle Orte der ev. Landeskirche Hannover. Vielleicht kann man den Pastor vor Ort bequatschen, aber im Archiv gibt es nichts.

                    Das schaumburger Land ist relativ zerrissen, was kirchliche Zugehörigkeiten angeht. Im Archiv in Bückeburg sind daher auch einige Kirchenbücher einsehbar, die zur hannoverschen Landeskirche gehören. Aussage der Dame im Benutzersaal war eben, daß das Archiv Anweisung der hannoverschen Landeskirche hat: keine Einsicht in Einträge nach 1875.

                    Und so ist es mein ich auch im Kirchenbuchamt Hannover.

                    Grüße aus OWL
                    Anja
                    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                    also ist heute der richtige Tag
                    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                    Dalai Lama

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                    • Joanna

                      #11
                      Hallo Anja,

                      Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                      Vielleicht kann man den Pastor vor Ort bequatschen, aber im Archiv gibt es nichts.
                      warum eine Aussage dieser Art. Ich habe niemanden bequatscht. Ich habe die Bücher einfach alle bekommen, als ich meinen eigenen Taufeintrag haben wollte.

                      Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                      Und so ist es mein ich auch im Kirchenbuchamt Hannover.
                      Dort habe ich bisher nur in den Microfiches gesucht, da die von mir gebrauchten KB im Original in den Pfarreien vor Ort liegen.

                      Und Mikrofiches gibt es für die mich interessierenden KB nur bis 1852, manche auch bis 1874. Daher natürlich andere dort nicht einsehbar.

                      Gru0 Joanna

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                      • Mats
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2009
                        • 3419

                        #12
                        Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                        warum eine Aussage dieser Art. Ich habe niemanden bequatscht. Ich habe die Bücher einfach alle bekommen, als ich meinen eigenen Taufeintrag haben wollte.
                        Das war nicht bös gemeint. Ich denke allerdings, daß bei dem ein oder anderen Pastor tatsächlich ein wenig mehr "Überzeugungsarbeit" nötig ist. Freu Dich einfach, wenn es so problemlos ging. Manche dürfen nichtmal ihren eigenen Taufeintrag einsehen.

                        Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                        Und Mikrofiches gibt es für die mich interessierenden KB nur bis 1852, manche auch bis 1874. Daher natürlich andere dort nicht einsehbar.
                        In der Regel sind auch nur die microfiches einsehbar. Ich durfte nur 2 mal im original Kirchenbuch blättern weil die fiches nicht auffindbar waren und beim digitalisieren ein Fehler unterlaufen ist.

                        Daß das KB ab 1852 noch nicht abgeschlossen ist, ist eigentlich eher unwahrscheinlich, es sei denn es ist ein ganz kleiner Ort. Vielleicht wurde der Ort anders eingemeindet?

                        Grüße vom Wiehengebirge
                        Anja
                        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                        also ist heute der richtige Tag
                        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                        Dalai Lama

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                        • Joanna

                          #13
                          Hallo Anja,

                          nur noch eine kurze Bemerkung:. Wieso sollen die KB von 1852 nicht abgeschlossen sein? Ich habe nur gesagt, dass sie als Mikrofiche im Kirchenbuchamt Hannover nicht vorliegen. Und natürlich nur die KB, die ich benötige. Bei anderen kann ich es ja nicht wissen.

                          Aber es ist eigentlich auch müßig, darüber zu diskutieren. Jeder von uns hat bestimmt schon viele verschiedene Möglichkeiten gehabt, KB einzusehen oder Antworten von Kirchenarchiven/Pfarreien zu bekommen.

                          Bei den einen funktioniert es eben reibungslos, der andere hält sich an bestimmte Vorgaben und der dritte hat auch noch eine eigene Interpretation dieser Vorgaben.

                          Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende. Joanna.

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