Hallo
Ich habe mal wieder in den Gerichtsbüchern von Sachsen gestöbert. Warum muss ich immer die Bücher erwischen, die keine Register haben . Na jedenfalls wusste ich, dass ein Vorfahr 1811 mit 38 Jahren verstorben ist und 1797 von seinem Schwiegervater ein Gartengut erworben hat.
Also habe ich mir den Jahrgang 1811 vorgenommen und geblätter. Auf Seite 185 hatte ich dann den Treffer: Das Gut ist an seine zweite Frau, die in der Zwischenzeit wieder geheiratet hat, verkauft worden. Es sind darin auch Regelungen über die unmündigen Kinder getroffen worden (Eine Tochter war mir namentlich noch nicht bekannt). Sehr spannend, habe wieder einige Infos sammeln können.
Ich habe mal wieder in den Gerichtsbüchern von Sachsen gestöbert. Warum muss ich immer die Bücher erwischen, die keine Register haben . Na jedenfalls wusste ich, dass ein Vorfahr 1811 mit 38 Jahren verstorben ist und 1797 von seinem Schwiegervater ein Gartengut erworben hat.
Also habe ich mir den Jahrgang 1811 vorgenommen und geblätter. Auf Seite 185 hatte ich dann den Treffer: Das Gut ist an seine zweite Frau, die in der Zwischenzeit wieder geheiratet hat, verkauft worden. Es sind darin auch Regelungen über die unmündigen Kinder getroffen worden (Eine Tochter war mir namentlich noch nicht bekannt). Sehr spannend, habe wieder einige Infos sammeln können.
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