Anerkennung eines Kindes

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5083

    Anerkennung eines Kindes

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1903
    Region, aus der der Begriff stammt: Passau / Niederbayern


    Hallo,

    ich habe einen Einleger in einem Kirchenbuch gefunden, der vermutlich im Zusammenhang mit der Erstellung eines Ahnenpasses 1943 dort eingelegt wurde.

    Der Pfarrer hat eine Mitteilung des Standesamtes von 1903 abgeschrieben.

    Dort heißt es "[er hat] laut Urkunde des königlichen Amtsgerichtes Passau vom 23. II. 1903 dieses Kind als das seinige anerkannt".

    Das "Kind" war 1903 allerdings bereits 18 Jahre alt (*18.3.1885), der Anerkenner hatte die Mutter des Kindes 1892 geheiratet.

    Als lediger Vater ist bei der Geburt jemand anders eingetragen.

    Jetzt meine Fragen:

    Warum diese Formulierung "hat anerkannt"? Ist das einfach nur eine Floskel oder hat das rechtliche Implikationen, die diesen Vorgang nicht zu einer Adoption werden lassen? War es vielleicht einfacher und billiger, das Kind anzuerkennen als ein Adoptionsverfahren durchzuziehen?

    Dann noch: Warum erst kurz vor dem 18ten Geburtstag des Kindes?

    Hat jemand ähnliche Fälle?
    Gruß
    gki
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo gki!

    Ich denke nicht, dass es sich dabei um eine reine Floskel handelte, bestimmt wurde diese Anerkennung aus einem bestimmten Grund gemacht.
    Es könnte sich um erbrechtliche Angelegenheiten gehandelt haben, möglicherweise musste auch zu einer Berufsausübung eine eheliche Geburt nachgewiesen werden.
    Weißt du denn Näheres zu den Lebensumständen dieses "Kindes"?

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 5083

      #3
      Hallo Karin!

      Das Kind hat das Handwerk des Adoptivvaters gelernt (Bäcker), hat 1905/07 zwei Jahre Militärdienst geleistet und war im ersten Weltkrieg dann Bäcker bei der Truppe. 1917 geheiratet nachem vorher ein uneheliches Kind da war.

      Es gab auch noch eine Schwester, die wohl gleichfalls anerkannt wurde, diese hat 1914 unter dem Namen ihres Adoptivvaters geheiratet. Da fehlen mir aber nähere Informationen wann sie anerkannt wurde.

      Eine Rolle kann gespielt haben, daß mir eheliche Kinder aus der Ehe des Adoptivvaters mit der Mutter der Kinder nicht bekannt sind.



      sagt:

      Die ursprüngliche Regelung der Annahme an Kindes statt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezweckte nicht die Vermittlung minderjähriger, heutzutage zumeist neugeborener Kinder in eine Familie unter Kindeswohlgesichtspunkten. Die Annahme bereits Volljähriger war die Regel. Ziel war die Beschaffung eines Erben zur Daseinssicherung im Alter. Im ursprünglichen BGB (§ 1744 BGB a.F.) war das Mindestalter des Annehmenden deshalb 50 Jahre.

      Das war also ganz anders als heute.

      Ich weiß leider nicht wann der Adoptivvater geboren wurde, es ist gut möglich daß er 1903 noch nicht 50 Jahre alt war und von daher eine reguläre Adoption nicht infrage kam. Vielleicht ist er aber auch gerade 50 geworden und es wurde nachgeholt was ohnehin geplant war und es war doch eine normale Adoption.


      Andererseits weiß ich daß die Mutter und Ehefrau 1862 geboren wurde, von daher dürfte sich 1903 abgezeichnet haben, daß es keine eigenen Kinder mehr geben wird.
      (Falls es nicht welche gab von denen ich nichts weiß). Auch das könnte dazu beigetragen haben, daß die Anerkennung dann erfolgte.
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5083

        #4
        Nachtrag: das "Kind" war lt. Kriegsstammrolle zeitweilig auch "Postschaffner", es ist aber unklar ab/bis wann. Wäre man von der Post als uneheliches Kind nicht genommen worden?
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 5083

          #5
          Der Fall hat eine (nicht völlig unerwartete) Wendung genommen: der Adoptivvater war vermutlich der leibliche Vater.

          Ich hatte schon immer den Verdacht, daß sie zumindest verwandt waren, da ich eine Hochzeit gefunden hatte wo die beiden Namen (Grimps, Stadlinger) vorkamen, auch war auffällig daß beide Karl hießen (der Name war damals dort nicht so häufig) und Bäcker waren.

          Der leibl. Vater war im Taufbuch als "Metzgerssohn aus Untergriesbach" bezeichnet worden. Dort fand ich ihn aber nicht, wohl aber eine Metzgersfamilie Grimps, deren Mutter eine geborene Stadlinger war.

          Lange Rede, kurzer Schluß: Die früh verwittwete Metzgerin hatte nach dem Ableben ihres Gatten noch ein uneheliches Kind namens Karl mit einem leider unbekannten Vater. Als Posthumus kommt er um einige Monate nicht mehr infrage.

          Diese Geburt hatte ich nicht gefunden, da ich damit nicht gerechnet hatte. Ich hatte wohl nach unehelichen Karls gesucht aber damit zu spät angefangen.

          In den Taufeinträgen der Kinder stand der Vater als "Karl Grimps". Diesen Namen durfte er wohl legal aber nicht führen weswegen er dann später unter dem Mädchennamen seiner Mutter lief.

          Für das Anerkennungsverfahren ergeben sich also neue Fragen:

          - Warum mußte er die Kinder anerkennen? Im Taufbuch stand er schon.
          - Warum hat er damit bis 10 Jahre nach der Hochzeit gewartet?
          - Er wäre 1902 50 Jahre alt geworden, hätte also adoptieren können (kommt wohl nicht mehr infrage).
          Gruß
          gki

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          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11548

            #6
            Moin zusammen,

            da es sich hier genau genommen nicht um eine Begriffserklärung handelt, sondern eher um einen Erfahrungsaustausch, verschiebe ich das mal dorthin.

            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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