Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1903
Region, aus der der Begriff stammt: Passau / Niederbayern
Region, aus der der Begriff stammt: Passau / Niederbayern
Hallo,
ich habe einen Einleger in einem Kirchenbuch gefunden, der vermutlich im Zusammenhang mit der Erstellung eines Ahnenpasses 1943 dort eingelegt wurde.
Der Pfarrer hat eine Mitteilung des Standesamtes von 1903 abgeschrieben.
Dort heißt es "[er hat] laut Urkunde des königlichen Amtsgerichtes Passau vom 23. II. 1903 dieses Kind als das seinige anerkannt".
Das "Kind" war 1903 allerdings bereits 18 Jahre alt (*18.3.1885), der Anerkenner hatte die Mutter des Kindes 1892 geheiratet.
Als lediger Vater ist bei der Geburt jemand anders eingetragen.
Jetzt meine Fragen:
Warum diese Formulierung "hat anerkannt"? Ist das einfach nur eine Floskel oder hat das rechtliche Implikationen, die diesen Vorgang nicht zu einer Adoption werden lassen? War es vielleicht einfacher und billiger, das Kind anzuerkennen als ein Adoptionsverfahren durchzuziehen?
Dann noch: Warum erst kurz vor dem 18ten Geburtstag des Kindes?
Hat jemand ähnliche Fälle?
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