unehelich geborenes Kind, als leiblich vom Vater anerkannt und getauft

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  • Christian Koch
    Benutzer
    • 24.01.2023
    • 77

    #1

    unehelich geborenes Kind, als leiblich vom Vater anerkannt und getauft

    Meine Frage : was geschah üblicherweise mit unehelich geborenen Kindern, wo die Mutter im Kindbett verstarb und der Vater, das Kind zwar anerkannte, sogar taufen liess, sich aber dann 'zeitnah' aus dem Staub gemacht hat und das Kind zurückliess. Ein Gevatter ist bei der Taufe genannt.

    Dies ereignete sich in unserer Familie, konkret 1712 in Moorburg einem Dorf an der Elbe südlich Hamburg.

    In Moorburg gab es zwar ein Armenhaus, aber erst ab 1801, da war mein Vorfahr schon 13 Jahre tot.....Wo verblieb er bis zu seiner Hochzeit in Moorburg 1735 ?

    Für Hinweise bin ich dankbar.

    Tschüss

    Christian
  • Carla1
    Benutzer
    • 23.10.2025
    • 46

    #2
    Hallo Christian,

    wenn das Kind getauft wurde, kommt natürlich der " Gevatter" infrage. Das war ja der Sinn des Patenamtes.
    Ansonsten auch die mütterliche Familie ( Geschwister der Mutter).
    Grüße, Carla

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    • Wolfg. G. Fischer
      Erfahrener Benutzer
      • 18.06.2007
      • 5536

      #3
      Hallo,

      es konnte auch sein, dass das Kind auf Gemeindekosten zu Pflegeeltern gegeben wurde.

      Gruß Wolfgang

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      • Tenny
        Erfahrener Benutzer
        • 08.02.2020
        • 104

        #4
        Hallo,

        im Juraforum gibt es dazu eine Artikel bezüglich der Historie zum Unterhalt.
        Möglich es beantwortet deine Frage.

        Gruß Jens
        Der Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung einer Person, die Existenz, das Leben einer anderen Person zu ermöglichen, zu sichern. Das kann zur Gänze oder nur teilweise erfolgen. Die Zahlungen, die beispielsweise von einem geschiedenen Ehepartner geleis ...


        Dauersuche in Westpreußen:
        FN-Granitzki, Motitten
        FN-Jabs, Gerswalde und Weinsdorf
        FN-Daniel, Gustav Christian, Neu Dollstädt und Markushof
        FN-Kowitz, Gr. Brodsende+Baalau

        Kommentar

        • Christian Koch
          Benutzer
          • 24.01.2023
          • 77

          #5
          Vielen Dank für Eure Beiträge :

          Danke auch für den link von Jens, dies procedere war mir nicht bekannt. Dieser Passus ist auffschlussreich, was meinen Fall betrifft :


          Wollte der Mann die Heirat nicht, erhielt die Mutter trotzdem den Namen des Mannes, die Frau erhielt aufgrund der Tatsache, dass sie nun rechtlich wie eine unbescholtene geschiedene Ehefrau behandelt wurde, Unterhalt vom Kindsvater. Erhob die Frau innerhalb einer 2-Jahresfrist den Anspruch, stand ihr ein Sechstel bis zu einem Viertel des Vermögens des Mannes zu. Dann würde der Mann seinen Namen und sie den ihren behalten. So war es den Eltern des Kindsvaters möglich, durch Zahlung dieser Summe gemäß dem § 1076 ALR ihren Namen vor Verwahrlosung zu schützen. War und blieb der Vater unbekannt, setzte der § 628 II, 2 ALR die Großeltern in die Unterhaltspflicht. Wenn auch die den Unterhalt nicht aufbringen konnten, landete das Kind im Armenhaus, der Staat übernahm die Fürsorge.

          a) zu ..Wollte der Mann die Heirat nicht.... Unterhalt vom Kindsvater.

          Da muss ich doch nochmal schauen, ob eine Unverheiratete von Sieden vor dem Tod von Peter Hinrich von Sieden, 1788, im Moorburger Kirchenbuch erwähnt ist. Bei Ancestry, hab ich keine gefunden (?)..

          b) zu ..Erhob die Frau innerhalb.....vor Verwahrlosung zu schützen.

          Die Von Sieden waren wohlhabende Leute , Müllermeister in Boitzenburg, Lauenburg und Westmecklenburg. Der Vater des Kindsvater's Wilhlem von Sieden war Müllermeister und Pensionarius in Grebbin.

          c) zu ..war und blieb der Vater unbekannt......., der Staat übernahm die Fürsorge

          Kommt wohl nicht infrage, da der Vater bekannt war, ein Armenhaus gab es soviel ich weiss um 1715 in Moorburg noch nicht.

          -------

          Ich denke b) käme am ehesten in betracht,Peter Hinrich von Sieden wird in Neustadt-(-Gleve), Wohnort des Vater Hanss Jochim von Sieden nie erwähnt. Dieser gründete bereits um 1717/18 Familie mit Anna Sophia in Neustadt; Peter Hinrich heiratete im Oktober 1735 in Moorburg Catrina Beckeln, im Kirchenbuch sind keine Brauteltern genannt, weder von ihr noch von ihm.

          Summa sumarum, wenn die leibliche Mutter im Kindbett verstorben sein sollte, dann wird er wohl bei den Geschwistern, Grosseltern oder dem Gevatter Hinrich Fingke aufgewachsen sein, andernfalls eben bei seiner Mutter.

          Peter Hinrich's Sohn, Lorenz, war der neben seiner Tätigkeit als Köthner, erste Reepschläger (Seilmacher) der von Sieden in Moorburg, einer beruflichen Familientradition bis Mitte des 20. Jahrhunderts.

          Peter Hinrich's familiäre Beziehung nach Neustadt war wohl nicht sehr tief, die Vornamen der Kinder nachfolgender Generationen tragen überwiegend den niederdeutschen Vornamenszusatz 'Hinrich', nie Hanss oder Jochim oder Wilhelm etc. wie die Lauenburger und Neustädter.

          Nichtsdestotrotz kenn' ich jetzt immer noch nicht den Namen Peter Hinrich's leiblicher Mutter noch den Familienamen der Eltern von Catrina Beckeln, seiner Frau. Den Knoten werd' ich schwerlich lösen können.

          Kommentar

          • Carla1
            Benutzer
            • 23.10.2025
            • 46

            #6
            Hallo Christian,

            wenn ich das richtig lese in Wikipedia wurde das allgemeine Landesrecht für preussische Staaten, auf das du dich beziehst, erst 1794 erlassen?
            Gruß, Carla

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            • Christian Koch
              Benutzer
              • 24.01.2023
              • 77

              #7
              ....tja, sollte das so sein, dann ist meine Argumentation erstmal obsolet....

              Kommentar

              • Ed Gonzalez
                Erfahrener Benutzer
                • 18.12.2021
                • 513

                #8
                Moin,

                Abseits des Armenhauses bliebe noch die Alternative Waisenhaus.

                Gruß, Ed

                Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
                Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)

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                • Christian Koch
                  Benutzer
                  • 24.01.2023
                  • 77

                  #9
                  .......frag ich mal bei Geschichtswerkstatt Süderelbe nach, ob es das um 1715 gab......

                  Kommentar

                  • Carla1
                    Benutzer
                    • 23.10.2025
                    • 46

                    #10
                    Hallo Christian,

                    wenn bei der Hochzeit 1735 von beiden Brautleuten keine Eltern genannt sind, dann könnten sie wirklich beide aus einem " Waisenhaus" kommen, vielleicht haben sie sich dort kennengelernt?
                    Ansonsten- ist nur ein Gefühl- würde ich den " Gevatter" näher betrachten. Wenn der n.e. Vater sein Kind nach dem Tod der Mutter taufen ließ und ein Gevatter genannt wird, hat er sich in dieser Weise " gekümmert", bevor er gegangen ist. Vielleicht gab es beim Gevatter einen Säugling und seine Frau konnte Amme sein?
                    Gruß, Carla

                    Kommentar

                    • Christian Koch
                      Benutzer
                      • 24.01.2023
                      • 77

                      #11
                      Ja, wäre schon bedenklich, wenn dem so war, aber die Uhren haben damals halt anders getickt. Das sich beide im Waisenhaus kennengelernt haben, hatte ich auch schon in Betracht gezogen, hierfür fehlt mir leider noch die Bestätigung, dass es um 1715 in Moorburg überhaupt ein Waisenhaus gab. Das Armenhaus wurde in den 1820 Jahren grunderneuert, Belege zum Armenhaus liegen beim Staatsarchiv erst ab 1801 vor.

                      Den Gevatter Hinrich Fingke kann ich weder in Altenwerden noch in Moorburg finden, wenn die Taufe in Moorburg war, dann schränkt sich das wohl auf diese beiden Orte ein. Mal sehen ob ich noch input von der Geschichtswerkstatt Süderelbe und vom Ortsheimatpfleger Moorburg bekomme.

                      Kennlernen im Waisenhaus, Familie gründen; der Erstgeborene begründet eine Dynastie von Reepschlägern in Moorburg über viele Generation bis in die Mitte des 20. Jahrhundert's hinein, das hat schon was Romanhaftes

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                      • Carla1
                        Benutzer
                        • 23.10.2025
                        • 46

                        #12
                        Hallo Christian,

                        hast du den Gevatter auch im Wohnort des n.e. Vaters gesucht? In welchem Zeitraum nach der Geburt wurde getauft? Vielleicht ist der Gevatter auf Wunsch des Vaters " angereist"?
                        Gruß Carla

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                        • Christian Koch
                          Benutzer
                          • 24.01.2023
                          • 77

                          #13
                          Also ein Finke ist mir bei den Namensnennungen bzgl. der von Sieden in Neustadt (-Gleve) nicht untergekommen. Nächster be Ancestry genannnter Hinrich Finke der passen könnte wäre ein 1675 aus Schwerin stammender Geborener.

                          Da Hanss Jochim von Sieden später Müllermeister in Neustadt war, hätte es sein können, das die beiden Müllergesellen auf der gemeinsamen Walz waren und aus 'Gott weiss welchen Gründen' in Moorburg hängengeblieben sind.

                          Es ist nur so, dass es um 1710 in Moorburg noch keinen reinen Mühlenbetrieb gab. Jeder Höfner hatte seinen hofeigenen Malbetrieb. Erst mit einer Familie Bauer wurde Mitte des 19. Jahrhunderts in Moorburg eine Mühle installiert.

                          So richtig passt auch diese Option nicht, Neustadt-Gleve und Moorburg sind für damalige Verhältnisse doch relativ weit voneinander entfernt, um mal kurz zur Taufe vorbeizukommen

                          Ich warte immer noch auf Nachricht begl. Existenz eines Waisen/Armenhauses um 1710 in Moorburg.

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                          • Christian Koch
                            Benutzer
                            • 24.01.2023
                            • 77

                            #14
                            Vielleicht sollte ich den leiblichen Vater des kleinen Peter Hinrich, den Müller Hanss Jochim von Sieden und seine Tätigkeiten im Alten Land/Süderelberaum mal versuchen genauer zu betrachten, dann könnte sich evtl.auch die Rolle/Herkunft des Gevatters Hinrich Fingke klären.

                            Stand ist ja der, dass ich nicht weiss, wo und bei wem Peter Hinrich von Sieden aufgewachsen ist, bei seiner Mutter glaub ich nicht, weil sie, so meine Vermutungg im Kindbett verstarb. In Lauenburg/Neustadt wohl auch nicht, weil ein Peter Hinrich von Sieden dort nicht genannt wird. Um 1716 heiratete der Vater von Peter Hinrich, Hanss Jochim in Neustadt und gründete dort Familie- ohne Peter Hinrich -. Der heiratete im Oktober 1735 in Moorburg Catherine Beckeln, ohne Nennung der Brauteltern im Kirchenbucheintrag.

                            Aus welchen Gründen befindet sich nun der 30jährige Müller, Hanss Jochim von Sieden aus Lauenburg/Neustadt , um 1712 in Moorburg ? Gut, im April 1712 erklärt er seinen unehelich geborenen Sohn Peter Hinrich als leiblich und lässt ihn taufen, ohne Nennung der Kindsmutter. Das wäre ansich ja schon mal honorig.

                            Lt. dem Ortsheimatpfleger von Moorburg wurde eine Mühle mit Korngang in Moorburg erst 1771 errichtet (o.g. Angabe ist falsch, sorry). Vorher sollen die Hofstellen alle ihren eigenen Mahlbetrieb gehabt haben. Was kann ein ausgebildeter Müller also dann dort zu tun haben ?

                            Leider konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen, wo zu dieser Zeit bereits Mühlenbetriebe existierten. Infrage kommt der Süderelberaum/Altes Land mit Ortschaften wie Moorburg, Altenwerder, Cranz, Francop, Nincop, Finkenwerder etc.

                            Idee ist die, Hanss Jochim arbeitet in einem Mühlbetrieb im Alten Land, nahe Moorburg........




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                            • Ed Gonzalez
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.12.2021
                              • 513

                              #15
                              Moin Christian,

                              Das macht aber schon einen enormen Unterschied, ob du in #1 den Tod im
                              Kindbett als gesichert darstellst oder in #14 den Tod im Kindbett nur vermutest.
                              Da würde ich doch erstmal nach der Mutter suchen und diese Position absichern.

                              Gruß, Ed
                              Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
                              Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)

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