Wie viel (in Hufen-Anteilen) war um 1611 " ein drei viertel Acker" (in der Region Halberstadt)?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1501

    Wie viel (in Hufen-Anteilen) war um 1611 " ein drei viertel Acker" (in der Region Halberstadt)?

    Hallo allerseits,

    laut einem Erbpachtbriefes des Klosters Huysburg von 1611 hat ein Paul Kahmann zu Pabstorf von diesem Kloster "einen drei viertel Acker und eine halbe Hufe" Landes verpachtet bekommen.
    Ich stehe damit vor der Frage, wie viel (in Hufen-Anteilen, sofern das möglich ist) ein "drei viertel Acker" war und warum in dem Vertrag dieser Acker und die halbe Hufe getrennt von einander genannt worden sein könnten.
    Hatte Paul Kahmann am Ende mindestens, als eine Hufe unter dem Pflug und wäre demnach als Ackermann zu bewerten, oder war er gar wegen der "drei viertel Acker" und der "halben Hufe" sowohl Spitz-, als auch Halbspänner?

    Ich hoffe, jemand von euch weiß in dieser Frage besser Bescheid, als ich...

    Beste Grüße!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
    - im Thüringer Wald
    - im südlichen Sachsen-Anhalt
    - in Ostwestfalen
    - in der Main-Spessart-Region
    - im Württembergischen Amt Balingen
    - auf Sizilien
    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7420

    #2
    Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
    Hatte Paul Kahmann am Ende mindestens, als eine Hufe unter dem Pflug und wäre demnach als Ackermann zu bewerten, oder war er gar wegen der "drei viertel Acker" und der "halben Hufe" sowohl Spitz-, als auch Halbspänner?
    Hallo Sbriglione,

    ich kann Dir Deine eigentliche Frage auch nicht beantworten. Zu der Einstufung als Ackermann kann ich aber folgendes beitragen: Eine Hufe, deren Umfang im halberstädtischen, genau wie im benachbarten wolfenbüttelschen, zwischen 24 und 30 Morgen schwankte, war niemals der Mindestumfang eines Ackerhofes. Mit dieser Fläche war man hier bestenfalls Großkothsaß. Es gibt keine offizielle Regelung, ab welcher Größe ein Ackerhof als ein solcher bezeichnet werden konnte. Die Kriterien waren ganz andere. Aber mir ist hier im der Gegend noch kein Ackerhof untergekommen, der weniger als vier Hufen hielt. Das mag im hildesheimischen anders gewesen sein, aber dort waren die natürlichen Standortbedingungen wesentlich günstiger. Dort soll es Ackerhöfe mit nur zwei Hufen gegeben haben.

    Viele Grüße
    consanguineus

    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

    Kommentar

    • eifeler
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2011
      • 1356

      #3
      Guten Morgen,

      zur Standesfrage, ob "Ackermann" oder "Spitz-/Halbständer"?

      Waren diese Flächen das einzige Ackerland, das der gute Paul Kahmann bewirtschaftete oder pachtete er sie zusätzlich zu vorhandenen?

      Gruß
      Der Eifeler

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7420

        #4
        Hallo Eifeler,

        die Frage ist gut! Ob jemand als Ackermann, Halbspänner etc. eingestuft wurde, hing ausschließlich vom Status des Hofes ab, den er besaß. Hatte jemand beispielsweise einen Ackerhof, galt er als Ackermann. Besaß er einen Halbspännerhof, war er ein Halbspänner. So weit, so nachvollziehbar. Das Besitzrecht an einem Hof konnte verschiedener Art sein: nach Lehnsrecht, nach Meierrecht etc. Zu welchem Recht der Wirt den Hof besaß, hatte verschiedene Auswirkungen. Vor allem finanzielle. Aber für die Einstufung des Hofbesitzers war das jeweilige Besitzrecht nicht von Bedeutung. Ein Ackerhof war ein Ackerhof, egal, ob er an den Wirt verlehnt oder vermeiert war. Aber: Verpachtet im uns geläufigen Sinne wurde ein ganzer Hof an einen Bauern so gut wie nie. Verpachtet wurden in der Regel nur Stückländereien, und mit denen war kein besonderer Status verbunden. Ein Halbspänner konnte beispielsweise eine Hufe hinzupachten, die mit seinem Halbspännerhof, den er ohnehin besaß, nichts zu tun hatte. Er blieb ein Halbspänner. Will sagen: Vom vorliegenden Pachtvertrag oder dem Umfang der zugepachteten Flächen auf den Status des Paul Kahmann schließen zu wollen, halte ich für ein gewagtes Unterfangen.

        Viele Grüße
        consanguineus
        Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

        Kommentar

        • Sbriglione
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2004
          • 1501

          #5
          Zitat von eifeler Beitrag anzeigen
          Guten Morgen,

          zur Standesfrage, ob "Ackermann" oder "Spitz-/Halbständer"?

          Waren diese Flächen das einzige Ackerland, das der gute Paul Kahmann bewirtschaftete oder pachtete er sie zusätzlich zu vorhandenen?

          Gruß
          Der Eifeler
          Ich muss zugeben, dass ich das bisher nicht sicher herausfinden konnte.
          Ich vermute zumindest, dass er ein Sohn eines vor 1609 verstorbenen gleichnamigen Ackermanns gewesen sein könnte. Ersterer war gesichert ein Wolfenbüttelscher Untertan in Pabstorf, was letzterer aber nicht gewesen sein dürfte, da er in keiner der Einwohnerlisten des wolfenbüttelschen Amtes Hessen mit auftauchte. Der Ackerhof des älteren Paul Kahmann gehörte um 1609 aber einem Zacharias Kahmann, von dem ich vermute, dass er ein Bruder des jüngeren Paul war und diesen ausbezahlt hat.

          Eines meiner Probleme bezüglich der Sippe und des Dorfes Pabstorf:
          das Dorf und seine Bewohner gehörten teils zum Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel und teils zum Stift Halberstadt - und ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Eindruck nicht täuscht, dass mindestens einige der Bewohner sowohl Land von der einen, als auch von der anderen Seite gepachtet hatten. Dummerweise gibt es weder von der Wolfenbütteler, noch von der Halberstädter Seite durchgehende und hinreichend klare Einwohnerregister - mit der Folge, dass der Status einzelner Vertreter gerade der Kahmann-Sippe leider sehr unklar ist.

          Das einzige, was ich sicher weiß ist, dass es um 1609 unter den Wolfenbüttelschen Untertanen zwei Ackerleute und einen Kothsassen der Kahmann-Sippe gab, zu denen aber Paul Kahmann leider NICHT gehörte.
          Von Paul Kahmann gibt es zwar im örtlichen Kirchenbuch einen Sterbeeintrag, aber leider ohne den geringsten Hinweis auf seinen Stand. Ein Online-OFB für einen anderen Ort gibt - leider ohne konkreten Bezug auf eine Primärquelle - an, DASS er ein Ackermann gewesen sei. Was zu beweisen oder zu widerlegen wäre...

          Von Halberstädtischer Seite kenne ich bisher aus dieser Zeit leider keine kompletten Untertanenlisten.

          Beste Grüße!
          Zuletzt geändert von Sbriglione; 16.05.2025, 19:36.
          Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
          - rund um den Harz
          - im Thüringer Wald
          - im südlichen Sachsen-Anhalt
          - in Ostwestfalen
          - in der Main-Spessart-Region
          - im Württembergischen Amt Balingen
          - auf Sizilien
          - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
          - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

          Kommentar

          • eifeler
            Erfahrener Benutzer
            • 15.07.2011
            • 1356

            #6
            Guten Abend consanguineus

            "Vom vorliegenden Pachtvertrag oder dem Umfang der zugepachteten Flächen auf den Status des Paul Kahmann schließen zu wollen, halte ich für ein gewagtes Unterfangen."

            Aber genau dies war die Fragestellung von Sbriglione.

            Nicht der "Status" des Hofes ist maßgeblich, sondern der der Person, die ihn bewirtschaftet und seine Pflichten, bspw. Spanndienste, gegenüber dem Grundherren daraus.

            Gruß
            Der Eifeler

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 7420

              #7
              Zitat von eifeler Beitrag anzeigen
              Nicht der "Status" des Hofes ist maßgeblich, sondern der der Person, die ihn bewirtschaftet und seine Pflichten, bspw. Spanndienste, gegenüber dem Grundherren daraus.
              Aber diese beiden Dinge sind doch exakt dasselbe und untrennbar miteinander verbunden! Die Dienstpflicht eines Pflichtigen gegenüber seinem Grundherrn richtete sich eins zu eins nach dem "Status" des Hofes. Der Ackermann diente zwei Tage wöchentlich mit einem vollen Gespann, also vier Pferden. Der Halbspänner einen Tag in der Woche mit einem vollen Gespann. Und der Kothsaß zwei Tage wöchentlich mit der Hand. Soweit zu der Dienstpflicht dem Grundherrn gegenüber. Die dem Landesherrn geschuldeten Dienste, etwa Landreisen oder Festungsbau sind eine ganz andere Sache.

              Viele Grüße
              consanguineus
              Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

              Kommentar

              • Sbriglione
                Erfahrener Benutzer
                • 16.10.2004
                • 1501

                #8
                Auch, wenn es nicht unbedingt zur Beantwortung meiner Frage beiträgt: mir ist gerade aufgefallen, dass das Kloster Huysburg im Jahre 1598 gleichfalls auf 12 Jahre, anscheinend die gleichen Äcker an einen Joachim Kahmann verpachtet hatte. Leider gibt es keinen Hinweis darauf, ob Joachim Pauls Vater war. Aus dem Datum des Pachtvertrags lässt sich das leider nicht schließen, weil Paul Kahmann im Jahre 1598 immerhin schon 30 Jahre alt gewesen wäre und um die Zeit herum eigentlich schon einen eigenen Betrieb gehabt haben dürfte...

                consanguineus (nur für den Fall, dass Dir dieser Gedanke kommen sollte): ich glaube nicht, dass der 1665 verstorbene Paul mit dem Paul identisch war, der vor 1609 das v.-d.-Asseburgische Lehen hatte, da dieses dann wohl kaum schon im Jahre 1609 im Besitz von Zacharias K. gewesen wäre - aber das er einer von "Johann Joachim K.'s Erben war, die in dem entsprechenden Lehen nach Zacharias zum Zuge gekommen sind, halte ich für gut möglich (was dann wohl doch wieder für den gerade von mir hinterfragten Zusammenhang passen könnte). Von seinem Alter her könnte er tatsächlich der Vater von Arminius K. gewesen sein, wie es im OFB Schlanstedt angegeben wird. Diesbezüglich: eher ja, als nein!

                Beste Grüße!
                Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
                - rund um den Harz
                - im Thüringer Wald
                - im südlichen Sachsen-Anhalt
                - in Ostwestfalen
                - in der Main-Spessart-Region
                - im Württembergischen Amt Balingen
                - auf Sizilien
                - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
                - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

                Kommentar

                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 7420

                  #9
                  Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
                  Auch, wenn es nicht unbedingt zur Beantwortung meiner Frage beiträgt: mir ist gerade aufgefallen, dass das Kloster Huysburg im Jahre 1598 gleichfalls auf 12 Jahre, anscheinend die gleichen Äcker an einen Joachim Kahmann verpachtet hatte. Leider gibt es keinen Hinweis darauf, ob Joachim Pauls Vater war. Aus dem Datum des Pachtvertrags lässt sich das leider nicht schließen, weil Paul Kahmann im Jahre 1598 immerhin schon 30 Jahre alt gewesen wäre und um die Zeit herum eigentlich schon einen eigenen Betrieb gehabt haben dürfte...

                  consanguineus (nur für den Fall, dass Dir dieser Gedanke kommen sollte): ich glaube nicht, dass der 1665 verstorbene Paul mit dem Paul identisch war, der vor 1609 das v.-d.-Asseburgische Lehen hatte, da dieses dann wohl kaum schon im Jahre 1609 im Besitz von Zacharias K. gewesen wäre - aber das er einer von "Johann Joachim K.'s Erben war, die in dem entsprechenden Lehen nach Zacharias zum Zuge gekommen sind, halte ich für gut möglich (was dann wohl doch wieder für den gerade von mir hinterfragten Zusammenhang passen könnte). Von seinem Alter her könnte er tatsächlich der Vater von Arminius K. gewesen sein, wie es im OFB Schlanstedt angegeben wird. Diesbezüglich: eher ja, als nein!
                  Hallo Sbriglione,

                  welchen Paul, der 1665 gestorben ist, meinst Du? Ich habe nur den, der 1662 im Alter von 95 Jahren das Zeitliche gesegnet hat, also err. 1567 geboren wurde. Er ist nicht mein Vorfahre und ich kann ihn auch nicht zuordnen, noch bin ich über seine Nachkommen im Bilde. Frau B.-K. errechnet Pauls Geburt auf 1587. Wie auch immer sie darauf gekommen ist. Oder meint sie vielleicht einen ganz anderen Paul? Im Grunde kann es sich bei 1587 nur um einen Rechenfehler handeln, denn wenn Paul tatsächlich Armenius' Vater war, dann war er ein extrem junger Vater. Als Vater Pauls, und auch da fehlt mir die Einsicht, nennt Frau B.-K. einen Pawel Kahmann bzw. Kademann. Der soll noch zwei weitere Söhne, also Pauls Brüder, gehabt haben, nämlich Zacharias und Curdt. Curdt ist über seine (wahrscheinliche) Tochter Ilsabeth mit einiger Sicherheit zweimal mein Vorfahre, nämlich über beide Ehen Ilsabeths (Jürgen Heyer und Jacob Rudolph). Zacharias könnte ebenfalls mein Vorfahre sein, nämlich über Margretha. Aber da bin ich mir nicht wirklich sicher, ob Margretha Zacharias' Tochter ist. Diese Linie ist also für mich schon sehr interessant, aber ich steige nicht ansatzweise durch, da ich nur die Asseburgische Lehnsakte aus Wolfenbüttel (über eine Hufe auf Pabstorfer Feld) kenne, in welcher der gezeichnete Stammbaum erst bei Armenius beginnt. Die Kopien der Lehnsbriefe (1568: Heinrich v. d. Asseburg, Bernds Sohn, belehnt Joachim Kahmann zu Mitbehuf seiner Brüder und ihrer aller Erben, 1574: August v. d. A., Johanns Sohn, belehnt denselben, 1675: Anna Margaretha v. d. A., Ludwigs Witwe, belehnt Curdt Kahmann und seine Erben) sind, wie ich finde, leider sehr sparsam mit genealogisch brauchbaren Informationen.

                  Beste Grüße!!!

                  Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

                  Kommentar

                  • Sbriglione
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.10.2004
                    • 1501

                    #10
                    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen

                    Hallo Sbriglione,

                    welchen Paul, der 1665 gestorben ist, meinst Du? Ich habe nur den, der 1662 im Alter von 95 Jahren das Zeitliche gesegnet hat, also err. 1567 geboren wurde.
                    Genau den meine ich - und ich habe weder sichere Informationen über Nachkommen, noch über Geschwister von ihm.
                    Ich vermute mal, Frau B.-K. hat seine Daten vom OFB Pabstorf falsch übernommen und halte auch ihre Angabe, er sei ein Sohn von "Pawel" gewesen ohne eine sichere Quellenangabe eher für eine Vermutung aufgrund der Namensgleichheit, als für eine erwiesene Tatsache. Für mich spricht in der Zusammenschau der mir selbst vorliegenden Quellen weit mehr dafür, dass Paul ein Sohn von Joachim, als dass er ein Sohn von Paul war!
                    Überdies geht meine Vermutung dahin, dass der von ihr angegebene "Pawel" ein älterer Bruder oder ein älterer Cousin von Joachim war (und Zacharias desgleichen).

                    Darüber hinaus halte ich es für denkbar, dass zwischenzeitlich eine der Kahmann-Linien (die von Arminius, die ich für die von "Joachim Kahmanns Erben" halte) mögliche Miterben ausgezahlt und das Asseburgische Lehen ausschließlich für die eigene Linie erworben hat. Solche "Auskäufe" könnten womöglich sogar mehrfach vorgekommen und einer der Gründe für das Entstehen neuer Kahmann-Höfe gewesen sein.
                    Aber was, wann und wie genau, ist eine Sache, bei der ich noch nicht so weit bin - aber ich hoffe, dass ich für den einen oder anderen "Auskauf" zumindest Indizien finde!

                    U.a. interessiert mich übrigens auch die Frage, ob und inwiefern auch der um 1628 geborene Zacharias Kademann in Vogelsdorf ursprünglich zur Pabstorfer Sippschaft gehört haben könnte und wer der vor 1642 in Pabstorf verstorbene Valentin Kahmann war, den es ja u.a. auch noch gab, ohne dass er in den mir bisher bekannten Zinsregistern vor käme...
                    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
                    - rund um den Harz
                    - im Thüringer Wald
                    - im südlichen Sachsen-Anhalt
                    - in Ostwestfalen
                    - in der Main-Spessart-Region
                    - im Württembergischen Amt Balingen
                    - auf Sizilien
                    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
                    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

                    Kommentar

                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 7420

                      #11
                      Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
                      Für mich spricht in der Zusammenschau der mir selbst vorliegenden Quellen weit mehr dafür, dass Paul ein Sohn von Joachim, als dass er ein Sohn von Paul war!
                      Überdies geht meine Vermutung dahin, dass der von ihr angegebene "Pawel" ein älterer Bruder oder ein älterer Cousin von Joachim war (und Zacharias desgleichen).
                      Um jetzt keine zusätzliche Konfusion aufkommen zu lassen: Du meinst denjenigen Joachim, der 1568 von den Asseburgern belehnt wird? Den, den Frau B.-K. als Vater Pawels, also Großvater Pauls ansieht?

                      Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

                      Kommentar

                      • Sbriglione
                        Erfahrener Benutzer
                        • 16.10.2004
                        • 1501

                        #12
                        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen

                        Um jetzt keine zusätzliche Konfusion aufkommen zu lassen: Du meinst denjenigen Joachim, der 1568 von den Asseburgern belehnt wird? Den, den Frau B.-K. als Vater Pawels, also Großvater Pauls ansieht?
                        Oh je, da können wahrhaftig Missverständnisse entstehen...

                        Ich versuche, es mal genauer zu strukturieren:

                        1. der erste gesicherte Lehnsnehmer war ein wohl spätestens 1568 verstorbener Paul Kademann.
                        2. im Jahre 1568 kam ein Joachim Kademann als "der älteste" gemeinsam mit seinen Brüdern zum Zuge, was auch im Jahre 1574 nochmal bestätigt wird.
                        3. um 1586 war ein Paul K. Inhaber des Lehens, dessen unmittelbarer Nachfolger ein Zacharias K. war. Nach Zacharias K. (der das Lehen noch mindestens bis 1609 hatte) kamen "Johann Joachim K.'s Erben" zum Zuge.
                        4. ich halte es grundsätzlich für denkbar, dass der 1662 verstorbene Paul K. einer von Joachim K.'s Erben (und mithin sein Sohn) gewesen sein könnte.
                        5. Arminius K., der die Spitze des von den Asseburgern angelegten Stammbaumes bildet, könnte demnach ein Sohn von Paul K. aus Nr. 4 gewesen sein.

                        Nun stellt sich die Frage, wer derjenige Joachim K. war, dessen Sohn Paul aus Nr. 4 gewesen sein dürfte:

                        Nimmt man das errechnete Geburtsjahr von Paul K. als Grundlage (also 1567) erscheint es als sehr wahrscheinlich, dass er ein Sohn des Joachim K. aus Nr. 2 war, von dem mindestens gesichert ist, dass er vor 1547 geboren und spätestens im Jahre 1586 verstorben sein dürfte. Immerhin hätte der Vater von Paul K. schon von Pauls geschätztem Geburtsjahr her mindestens zur gleichen Generation gehören müssen...

                        Wenn wir das ganze jetzt in der Gesamtschau sehen, stellt sich die Frage, ob folgende Konstruktion denkbar ist:

                        I. Paul K. (+ um 1568) als Vater von:

                        II. 1. Joachim K. (geboren vor 1547, + vor 1586), 2. Paul K. (geboren vor 1566, + vor 1610), 3. Zacharias K. (geboren vor 1589, + nach 1608).

                        III. Nach dem Tod von Zacharias K. als jüngstem überlebenden Sohn des ersten bekannten Lehnsnehmers kommt die Familie des ältesten Sohnes des ersten bekannten Lehnsnehmers (also "Johann Joachim K.'s Erben") zum Zuge.

                        IV. Der älteste (vielleicht sogar einzige) überlebende Sohn des ältesten Sohnes des ersten bekannten Lehnsnehmers (der um 1567 geborene Paul K.?) zahlt seine Cousins und evtl. noch vorhandene ältere Brüder aus, um das Lehen auf Dauer für seine eigene Linie zu sichern.

                        Wohlgemerkt: das sind nur Vermutungen!


                        V. Nun gab es im Jahre 1609 neben dem durch Zacharias K. als v.-d.-Asseburgischen Lehnsnehmer bewirtschaftenden Ackerhof aber noch einen zweiten Ackerhof, der von einem weiteren Joachim K. bewirtschaftet wurde...

                        Wer war nun wieder dieser zuletzt genannte Joachim K.?

                        Nach meiner Einschätzung: identisch mit dem Joachim K., der als Vorgänger von Paul K. im Jahre 1598 auf 12 Jahre den 3/4 Acker und die halbe Hufe Landes vom Kloster Huysburg gepachtet hatte. Nun passt leider dieser Wechsel wiederum sehr gut zu einem Vater-Sohn-Verhältnis.
                        Das wiederum würde bedeuten, dass der Joachim, der der Vater des im Jahre 1611 eben diese Äcker pachtenden Paul leider NICHT mit dem Joachim K. von Nr. II identisch gewesen sein kann und wir haben ein neues Problem mit einem potentiellen weiteren Joachim K. und einem potentiellen weiteren Paul K., die beide schon vor Beginn der Kirchenbücher verstorben sein müssten, um uns nicht zu ärgern. Leider waren genau diese beiden der Ausgangspunkt für meine an dieser Stelle gepostete Anfrage....

                        Machen wir ein Gedankenexperiment:

                        Wie sähe die Sache aus, wenn der im Jahre 1598 noch lebende Joachim K. tatsächlich der Vater des um 1567 geborenen Paul K. war und selbst vor 1547 geboren wurde (die Wahrscheinlichkeit spricht eindeutig dafür) OHNE ein Sohn des Paul K. aus Nr. I. gewesen zu sein?

                        Immerhin gab es deutlich früher (im Jahre 1518) mindestens zeitweise gleich DREI Ackerhöfe der Kahmanns in Pabstorf (Besitzer: Cord K., Drewes K. und Albrecht (?) K.), die seinerzeit dem Koster Marienthal zinspflichtig waren. Es muss also schon damals mehrere Linien der Sippe im Ort gegeben haben, von denen aber wahrscheinlich die eine oder andere später ausgestorben ist...

                        In dem Fall müssen wir uns von der Annahme, dass der um 1567 geborene Paul K. der Vater des um 1605 geborenen Arminius K. gewesen sein könnte, wohl leider wieder verabschieden - womit denn die Frage, wer nun der Vater von Arminius K. war, wieder neu aufgeworfen wäre...

                        Beste Grüße!
                        Zuletzt geändert von Sbriglione; 17.05.2025, 10:32.
                        Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
                        - rund um den Harz
                        - im Thüringer Wald
                        - im südlichen Sachsen-Anhalt
                        - in Ostwestfalen
                        - in der Main-Spessart-Region
                        - im Württembergischen Amt Balingen
                        - auf Sizilien
                        - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
                        - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

                        Kommentar

                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 7420

                          #13
                          Entschuldigung, aber das muss ich erst einmal sacken lassen..
                          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

                          Kommentar

                          • Sbriglione
                            Erfahrener Benutzer
                            • 16.10.2004
                            • 1501

                            #14
                            Um abschließend nochmal etwas zu korrigieren:

                            Ich hatte mich beim Abschreiben des ganz oben genannten Vertrages verlesen, weil mein Ausdruck all zu schlecht war.
                            Tatsächlich wurden für den 3/4 Acker nicht 17 Gulden und eine feiste Gans verlangt, wie ich auf meinem Ausdruck mehr erahnt, als gesehen hatte, sondern "siebentehalb" Gulden.
                            Somit entsprach ein 3/4 Acker nicht etwa drei Hufen, sondern lediglich einer dreiviertel Hufe!

                            Aufgefallen ist mir das, als mir der gleiche Acker in einer späteren Akte des Klosters (von 1631) nochmal vor die Augen gekommen ist. Da war der Pächter übrigens ein Curd Kademann junior!
                            Und der war ganz offensichtlich ein Vorgänger eines im Jahre 1680 den gleichen Acker besitzenden Ackermannes gleichen Namens...

                            consanguineus : der Ackermann von 1680 war - nach einer weiteren Liste - NICHT mit Armenius Kahmanns Sohn identisch (zu dem gab es einen eigenen Eintrag).

                            Dafür ist mir aber eine Befragung von sehr alten Zeugen aus dem Jahre 1686 untergekommen, aus der hervorgeht, dass der Jägerhof zu Pabstorf "vor Zeiten" im Besitz von Paul Kahmann gewesen sei. Zur Zeit der Befragung (ohne, dass das ausdrücklich erwähnt wurde) war der Hof im Besitz von Armenius Kahmanns Sohn Hennig - was dann doch wieder für Paul als Vater von Hennig sprechen KÖNNTE, wenn da nicht schon wieder der bedauerliche Umstand zu berücksichtigen wäre, dass Hennig mit einer Anna Kahmann verheiratet war (deren Vater Hans aber auf der Sürckestraße saß, was nun doch wieder für Paul spräche).

                            Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
                            - rund um den Harz
                            - im Thüringer Wald
                            - im südlichen Sachsen-Anhalt
                            - in Ostwestfalen
                            - in der Main-Spessart-Region
                            - im Württembergischen Amt Balingen
                            - auf Sizilien
                            - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
                            - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X