Wie schätzt ihr die Plausibilität in diesem Fall ein? Euer Umgang mit evtl falschen Altersangaben?

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  • Luca273
    Benutzer
    • 04.01.2025
    • 23

    #16
    Eine kleine Nachfrage, falls das hier überhaupt jemand noch sieht:

    Wenn sich durch das angegebene Sterbealter ein Geburtsjahr von 1635 errechnen lässt, sich aber ein Taufeintrag von 1638 findet, sollte man davon ausgehen, dass das Sterbealter falsch ist oder dass das Kind schlicht erst im Alter von 3 Jahren getauft wurde?

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7442

      #17
      Zitat von Luca273 Beitrag anzeigen
      Wenn sich durch das angegebene Sterbealter ein Geburtsjahr von 1635 errechnen lässt, sich aber ein Taufeintrag von 1638 findet, sollte man davon ausgehen, dass das Sterbealter falsch ist oder dass das Kind schlicht erst im Alter von 3 Jahren getauft wurde?
      Hallo Luca,

      dass ein Kind in der in Rede stehenden Zeit erst im Alter von drei Jahren getauft wurde, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.

      Viele Grüße
      consanguineus

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      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7442

        #18
        Zitat von Luca273 Beitrag anzeigen
        consanguineus ich würde in diesem Fall vermutlich mit dem aus dem Sterbealter errechneten Geburtsjahr gehen und mir dazu notieren, dass es mit Vorsicht zu genießen ist.
        Die erste Ehe mit 30 wirkt auf mich nicht so unglaublich, dass ich etwas "andichten" würde. Natürlich waren das andere Zeiten, aber wer weiß was für Gründe es gegeben hat, warum sie nicht früher geheiratet hat.
        Mir bleibt ja zunächst gar nichts anderes übrig, als mit Elisabeth Webers errechneten Geburtsjahr zu arbeiten, denn das im Sterbeeintrag angegebene Alter ist der einzige Hinweis.

        Auch ich halte eine erste Ehe mit 30 für eine Frau im ausgehenden 17. Jahrhundert nicht für unglaublich. Aber meiner Beobachtung nach kam es eben selten vor, dass eine Frau so spät geheiratet hat. Im konkreten Falle mag eine Rolle gespielt haben, dass Matthias Weber, der Vater der Braut trotz eines überdurchschnittlich großen Hofes nicht sonderlich vermögend war, man könnte fast sagen verarmt, und daher möglicherweise Schwierigkeiten hatte, seine Tochter überhaupt unter die Haube zu bringen. Der Bräutigam stand dann ja auch in der dörflichen Hierarchie drei Klassen unter Matthias Weber.

        Wenn man sich auf das errechnete Geburtsdatum stützen möchte, dann ist man gezwungen, dem Vater eine erste Ehe "anzudichten". Es sei denn, man nimmt an, dass Matthias Weber und Catharina Borchers erst einige Jahre nach der Geburt von Elisabeth (und auch ihrer err. 1671 geborenen Schwester) geheiratet haben. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein, denn im Traueintrag wird dergleichen nicht erwähnt. Der damalige Pastor von Groß Biewende hatte in solchen Fällen kein Problem damit, das Brautpaar wüst zu beschimpfen. Insofern ist da schon das Dilemma, dass ich entweder das in Elisabeths Sterbeeintrag angegebene Alter anzweifeln muss, oder aber, wenn ich das nicht will, gezwungen bin, ihrem Vater eine Ehe vor Catharina Borchers zu unterstellen. Anders lässt sich die Sache nicht auflösen. Leider gibt es in den umliegenden Orten keine Patenschaften einer fiktiven ersten Ehefrau von Matthias Weber und auch sonst keinerlei Hinweise auf deren Existenz, so dass es sie wahrscheinlich gar nicht gab. Und in diesem Falle ist dann zwangsläufig das Alter in Elisabeths Sterbeeintrag falsch...
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