Moin zusammen,
meine heimatgeschichtliche Tätigkeit berührt oft auch den Bereich des Kirchlichen, konkret im Bereich der preußischen Kirchenprovinz Westfalen. Da sind mir öfter schonmal die Begriffe "Gemeindevertreter" und "Große Gemeinderepräsentation" über den Weg gelaufen. Ich habe das - hoffentlich richtig - verstanden, dass die Gemeindevertreter zusätzlich zu den Presbyterien existierten und mit diesen zusammen die Große Gemeinderepräsentation bildeten.
Leider eröffnet mir google praktisch nichts Verwertbares dazu. Ich hätte nämlich gerne gewusst, wie die Presbyter und Gemeindevertreter damals an ihre Ämter kamen (Berufung oder Wahl?), welche Aufgaben sie hatten und welche Kompetenzen? Gab es Regeln hinsichtlich der Zahl der Presbyter und Gemeindevertreter? Der fragliche Zeitraum sind die 1920er und 1930er Jahre. Danach scheinen die Gemeindevertreter offenbar keine Rolle mehr gespielt zu haben.
Wer weiß mehr oder kann mir dazu hilfreiche Informationen vermitteln?
Für Infos dankt wie immer
Friedrich
meine heimatgeschichtliche Tätigkeit berührt oft auch den Bereich des Kirchlichen, konkret im Bereich der preußischen Kirchenprovinz Westfalen. Da sind mir öfter schonmal die Begriffe "Gemeindevertreter" und "Große Gemeinderepräsentation" über den Weg gelaufen. Ich habe das - hoffentlich richtig - verstanden, dass die Gemeindevertreter zusätzlich zu den Presbyterien existierten und mit diesen zusammen die Große Gemeinderepräsentation bildeten.
Leider eröffnet mir google praktisch nichts Verwertbares dazu. Ich hätte nämlich gerne gewusst, wie die Presbyter und Gemeindevertreter damals an ihre Ämter kamen (Berufung oder Wahl?), welche Aufgaben sie hatten und welche Kompetenzen? Gab es Regeln hinsichtlich der Zahl der Presbyter und Gemeindevertreter? Der fragliche Zeitraum sind die 1920er und 1930er Jahre. Danach scheinen die Gemeindevertreter offenbar keine Rolle mehr gespielt zu haben.
Wer weiß mehr oder kann mir dazu hilfreiche Informationen vermitteln?
Für Infos dankt wie immer
Friedrich
Kommentar