Ich habe unter meinen Ahnen einige Familien, bei denen Geburt eines Kindes nicht in der Heimatgemeinde in den Kirchenbüchern, sondern z.B. in der Nachbargemeinde eingetragen ist. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Familien nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes in einem begrenzten Umkreis hin- und hergezogen sind. Wurde die Geburt eines Kindes in einem anderen Kirchspiel angezeit, auch wenn das Kind dort "mehr oder weniger" zufällig geboren wurde? Oder ist dieser Eintrag immer vom Wohnort der Eltern abhängig? Vielleicht hat jemand einenTipp..
Gruß von Leineweber
Gruß von Leineweber
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