Vater wurde nicht benannt ... und nun?

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  • Leberecht
    Erfahrener Benutzer
    • 15.03.2009
    • 684

    Vater wurde nicht benannt ... und nun?

    Hallo liebe Forschergemeinde,

    ich bin bei meiner Ahnenforschung nun an einen spannenden Punkt gestoßen, an dem ich nicht mehr weiterkomme.
    Ein Vorfahre von mir, geb. 1830, hat "keinen Vater". Im von mir gefundenen Ahnenpass ist zu lesen, dass die Mutter beim kirchlichen Taufregister keinen Vater angegeben hat.

    Ich werde versuchen, möglichst bald einen Blick in dieses zu werfen, vorher wollte ich aber hier nachfragen, auf was ich zu achten habe.

    Sicherlich wird der erste Blick in Richtung der Taufpaten gehen. Gibt es da vielleicht.. nunja.. "Geheimzeichen", sprich ein Taufpate ist unterstrichen oder ähnliches, dass man mutmaßen kann, dies sei der Vater? Und was, wenn nur die Eltern der Mutter die Taufpaten waren? Ist an dieser Stelle dann ein toter Punkt erreicht?

    Und weiter gefragt: was, wenn neben der Eltern der Mutter ein Männername steht, der dann vom Alter her hinkommen würde? Mit welcher Wahrscheinlichkeit kann man daraus schließen, dass dies der Vater ist? Oder anders gefragt: war es früher üblich, dass auch bspw. Fremde wie Nachbarn Taufpaten sein konnten, oder ist dies unwahrscheinlich?

    Vielen Dank schon einmal im voraus!

    Viele Grüße
    Leberecht
  • Carlton

    #2
    Hallo Leberecht ,

    natürlich waren auch früher Nachbarn und Freunde Taufpaten bei den Kindern. Die Paten hatten und haben immer eine bestimmte Aufgabe, nämlich auch im Todefall der Eltern für das Kind zu sorgen. Und wenn man doch einige Kinder hatte, konnte man dieses nicht generell den Geschwistern (falls welche vorhanden waren) aufbürden.

    Das mag in anderen Gegenden anders gewesen sein.

    Aber wenn ein männlicher Pate vorhanden ist, kann man nicht gleich davon ausgehen, dass es sich hier um den fehlenden Vater handelt.

    Ich hatte mal einen niedlichen Eintrag in einem KB: Da war von der nicht verheirateten Mutter der Vater mit Vor- und Zuname, Wohnort und Beruf angegeben. Aber der Pastor wusste es besser. Der schrieb: 'wohl ein fingierter Name. Der Sohn von... ist der Vater'. Dieser Sohn von... war auch einer der Paten, aber der Junge hatte den Namen des Mannes bekommen, den die Mutter angab. Ja, wer hatte hier recht, der Pastor oder doch die Mutter?

    Gruß
    Ursula

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    • Ahrweiler
      Erfahrener Benutzer
      • 12.12.2009
      • 1062

      #3
      Hallo Leberecht
      Ich hab einen sehr erstaunlichen Eintrag in einem kath.Taufbuch gefunden.Es war eingetragen der Name des Kindes dann der Name der Mutter und normalerweise würde in so einem Falle beim Namen des Vaters NN stehen aber nein Hochwürden Pfarrer xxxx stand da beim Namen des Vaters.
      Liebe Grüße
      Franz Josef

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      • Emilia
        Benutzer
        • 29.11.2009
        • 78

        #4
        Hallo,

        auch ich wurde sehr lange in die Irre geführt. Bei der Geburtsanzeige eines Vorfahrens 1812 (franz. Pfalz) stand nur die Mutter und zwar als demoiselle (Fräulein). Die Hebamme hatte die Geburt angezeigt. Nach langem Suchen fand ich dann den Sterbeeintrag der Mutter und siehe da, sie war verheiratet, denn dort stand auch ihr Geburtsname. Nach einigem Suchen fand ich dann auch noch weitere Kinder, vorher und hinterher, die alle vom Vater angezeigt wurden. Vielleicht war er nur einfach nicht greifbar, oder durch die franz. Sprache gab es ein Missverständnis.

        Gruß Maria-Anne

        Kommentar

        • Balbina
          Erfahrener Benutzer
          • 16.04.2010
          • 376

          #5
          Und was macht ihr, wenn eine unverheiratete Ahnin ein Kind bekommt, im Zivilstandseintrag steht "Vater unbekannt", aber es hat sich in der Familie überliefert, dass sie von ihrem Dienstherr schwanger war?

          Nehmt ihr das für bare Münze und forscht an dem Zweig weiter, oder ist das "nicht belegbar" und damit ein Endpunkt?

          Gruß

          Balbina

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          • Leberecht
            Erfahrener Benutzer
            • 15.03.2009
            • 684

            #6
            Zitat von Balbina Beitrag anzeigen
            Nehmt ihr das für bare Münze und forscht an dem Zweig weiter, oder ist das "nicht belegbar" und damit ein Endpunkt?
            Eine sehr gute Frage. Denn ich sehe diese Zwickmühle ähnlich auf mich zukommen.

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            • Mats
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2009
              • 3419

              #7
              Viele dieser "überlieferten Familiengeschichten" wurden im Lauf der Jahre aufgebauscht, verändert, etwas dazu gedichtet, anderes weg gelassen ....

              Ohne Beweis hat sich diese Linie erledigt - für mich weiter forschen ausgeschlossen.

              Ich würd es als Anhaltspunkt nehmen und schauen, ob sich nicht doch noch ein Beweis dafür finden lässt, und in den Bemerkungen notieren.
              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
              also ist heute der richtige Tag
              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
              Dalai Lama

              Kommentar

              • Leberecht
                Erfahrener Benutzer
                • 15.03.2009
                • 684

                #8
                Alles klar, vielen Dank für die Antwort.

                Trotzdem nochmal die Nachfrage: wo kann ich denn überall Infos über den möglichen Vater einholen? Wenn ich mich wirklich vor Ort informiere, möchte ich ja nichts vergessen.

                Also: Geburtsregister ist klar, Taufpaten überprüfen auch. Gibt es sonst noch etwas, wo man nachschauen könnte? Oder wars das?

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                • Maria Barbara
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.04.2009
                  • 566

                  #9
                  Vater im Hochzeitseintrag des Kindes

                  Den Fall "Vater unbekannt" hatte ich auch schon mal.

                  Der unbekannte Vater hat sich dann doch nach etwa 20 Jahren zu seinem Kind bekannt. Im Hochzeitseintrag des Kindes war dann der Name der Mutter und auch des bis dahin unbekannten Vaters zu lesen.

                  Viele Grüße
                  Maria Barbara

                  Kommentar

                  • eitrei
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.04.2008
                    • 187

                    #10
                    Hallo Leberecht,

                    mich wundert dass um 1830 der Vater angegeben werden konnte. In den Ländern der Habsburger war das seit Maria Theresia (ich glaube ab dem Jahr 1770) verboten. Der Pfarrer durfte den Vater nur hinschreiben, wenn es dieser geschafft hat zur Taufe mit zwei Zeugen zu kommen, die bezeugt haben, dass er wirklich der Vater ist.
                    Diese Regel hat dazu geführt, dass bei mir etliche Väter vorerst gefehlt haben.

                    Bei der Hochzeit dieser unehelich Geborenen, habe diese dann aber oft ihren Vater angegeben. Gar nicht selten hat irgendwer mit dem Paar einsehen gehabt, so dass sie später heiraten durften, wie z.B bei einem Paar wo der Vater bei einem Kind nicht bei der Taufe, beim zweiten dann doch dabei war und 3 Jahre später haben sie doch heiraten dürfen und noch 10 Kinder wurden geboren.
                    Hat der Pfarrer aber das bei der Hochzeit nicht zugelassen, konnte es aber durchaus passieren, dass eine unehelich geborene Frau bei der Taufe ihres Kindes als ihren Geburts-Familiennamen den Familiennamen ihres (vermeintlich) leiblichen Vaters angegeben hat. So erklären sich auch die scheinbaren Widersprüche dass untergleicher Adresse die Väter immer gleich bei der Taufe heißen, die Mütter aber unterschiedlich, obwohl, der Vater nicht zwischenzeitlich geheiratet hat.

                    Ein weiterer Hinweis, ist sich die Sterbematriken an der Adresse anzusehen, an der der unehelich geborene gelebt hat. Manchmal habe auch uneheliche Geborene, ihre Eltern aufgenommen und gepflegt bevor sie gestorben sind.

                    Ich hoffe, da ist für Dich auch hilfreiches dabei und das war nicht nur zu österreichtypisch.
                    Gruß
                    eitrei

                    Kommentar

                    • Mats
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2009
                      • 3419

                      #11
                      Ich habe beim Indexieren auch immer wieder Einträge gelesen, daß der Vater mit Zeugen zum Pfarrer ging und sich dort zu dem Kind bekannt hat.

                      Der Pfarrer hat das dann im Geburtsregister irgendwo niedergeschrieben.

                      So ein Eintrag kann überall stehen, muß aber nicht.
                      Ich weiß nicht, ob es zu der Zeit schon sowas wie ein Vormundschaftsgericht gab und ob Kinder mit unbekannten Vätern einen Vormund bekamen. Vielleicht ist da ja was zu finden.

                      Wenn der Vater wirklich nirgendwo genannt wurde, ist diese Linie aber leider am Ende.

                      Grüße aus Lübbecke
                      (von einer, die sich freut, daß ihre Ahnen is immer kurz vor der Geburt noch vor den Traualtar geschafft haben und somit alle Väter bekannt sind)
                      Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                      der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                      also ist heute der richtige Tag
                      um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                      Dalai Lama

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                      • Leberecht
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.03.2009
                        • 684

                        #12
                        Zitat von eitrei Beitrag anzeigen
                        Hallo Leberecht,
                        mich wundert dass um 1830 der Vater angegeben werden konnte.
                        Konnte er ja eben nicht, darin besteht ja das Problem.

                        Zitat von eitrei Beitrag anzeigen
                        Bei der Hochzeit dieser unehelich Geborenen, habe diese dann aber oft ihren Vater angegeben.
                        Danke für diesen Hinweis, das wäre tatsächlich logisch.
                        Aber leider, leider: im Ahnenpass meines Großvaters ist über die beschriebenen Vorfahren folgendes zu lesen:

                        "Die Mutter hat keinen Vater angegeben (lt. Auszug aus dem Taufregister Langenstriegis, 1830). Laut Angaben aus dem Trauregister Oederan, 1860, war Carl Friedrich Hoyer
                        (Anm.: das ist der uneheliche Sohn) der Stief- und Pflegesohn des Johann Gottfried Wenzel, Oederan"

                        Ich sehe leider jetzt schon meine Chancen dahinschmelzen.
                        Letzter Strohhalm wären im Moment also wirklich nur die Taufpaten, oder?


                        Nachtrag:
                        Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                        (von einer, die sich freut, daß ihre Ahnen is immer kurz vor der Geburt noch vor den Traualtar geschafft haben und somit alle Väter bekannt sind)
                        Du Glückliche!

                        Kommentar

                        • gudrun
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.01.2006
                          • 3266

                          #13
                          Hallo,

                          sogar um 1798 wurde der Name des Vaters angegeben. Bei mir hat das unehelich Kind sogar den Namen des Vaters bekommen, was uns einige Sucharbeit beschert hat, da wir lange Zeit den Geburtseintrag nicht gefunden haben. Und wir natürlich nach der Eheschließung der Eltern gesucht haben.
                          Bis wir auf einem Vertrag (Kaufvertrag) des Rätselslösung fanden. Auf dem Kaufvertrag stand noch eine Vertragsnummer und das war die Heiratsurkunde der Mutter mit einem anderen Mann und da stand doch tatsächlich drin, daß der Johann unehelich gezeugt wurde und daß der Ehemann nicht der Vater ist.
                          Also, sämtliche Unterlagen sichten und suchen, die nur zu bekommen sind.

                          Viele Grüße
                          Gudrun

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                          • Leberecht
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.03.2009
                            • 684

                            #14
                            Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            sogar um 1798 wurde der Name des Vaters angegeben. Bei mir hat das unehelich Kind sogar den Namen des Vaters bekommen, was uns einige Sucharbeit beschert hat, da wir lange Zeit den Geburtseintrag nicht gefunden haben.
                            Das ist natürlich ein ganz toller, weil naheliegender Tipp, auf den ich bis jetzt leider nicht gekommen war.

                            Da werd ich mal schauen, ob es vielleicht einen Paten gleichen Namens gibt.

                            Danke!

                            Kommentar

                            • gudrun
                              Erfahrener Benutzer
                              • 30.01.2006
                              • 3266

                              #15
                              Hallo,

                              man geht ja normal von dem Tod über die Heirat zu der Geburt. Bei jeder Urkunde könnte der Vater erwähnt sein. Dann die diversen Briefprotokolle (z.B. Hauskauf, Übergabe, Heirat) könnte ebenfalls der Vater erwähnt sein.
                              Wenn man keine Spur des Vaters findet, dann bleibt einem halt nichts übrig, als diese Seite abzuschließen.
                              Ich hoffe Du findest etwas.

                              Viele Grüße
                              Gudrun

                              Kommentar

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