Hallo zusammen,
ich würde mir gerne die Heiratsurkunde von meinem im Krieg verschollenen Urgroßonkels beim Standesamt besorgen. Ich habe vor Jahren, vor Änderung des PStG vom Standesamt eine "Absage" erhalten.
Nun wollte ich es nach der Änderung noch einmal probieren. Und wollte euch fragen ob ich Chancen habe die Urkunde zu bekommen.
Zu meinem Fall:
.
Urgroßonkel, geb. 02.05.1917, für tot erklärt 17.01.1943
°° 12.05.1942
Ehefrau, geb. 20.11.1914, + 17.12.1977
Die Frau hat 1950 ein zweites Mal geheirat. Diese interessiert mich aber nicht.
Da beide über 30 Jahre verstorben sind, dürfte es doch möglich sein, die Urkunde zu erhalten oder?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß Alex
ich würde mir gerne die Heiratsurkunde von meinem im Krieg verschollenen Urgroßonkels beim Standesamt besorgen. Ich habe vor Jahren, vor Änderung des PStG vom Standesamt eine "Absage" erhalten.
Nun wollte ich es nach der Änderung noch einmal probieren. Und wollte euch fragen ob ich Chancen habe die Urkunde zu bekommen.
Zu meinem Fall:
.
Urgroßonkel, geb. 02.05.1917, für tot erklärt 17.01.1943
°° 12.05.1942
Ehefrau, geb. 20.11.1914, + 17.12.1977
Die Frau hat 1950 ein zweites Mal geheirat. Diese interessiert mich aber nicht.
Da beide über 30 Jahre verstorben sind, dürfte es doch möglich sein, die Urkunde zu erhalten oder?
30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“
Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
[Quelle: http://wiki-de.genealogy.net/Persone...gten.E2.80.9C]
Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
- Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
[Quelle: http://wiki-de.genealogy.net/Persone...gten.E2.80.9C]
Gruß Alex
Kommentar