Was ist plausibler, Registereintrag oder Grabstein?

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11548

    Was ist plausibler, Registereintrag oder Grabstein?

    Werte genealogische Rätselfreunde,


    ich bitte um Beurteilung folgender Situation:


    1868 stirbt in den USA eine Westphalia Opes. Zu diesem Tod gibt es zwei Nachweise:


    Bei find a grave ist als Sterbedatum der 26.04.1868 angegeben.
    Bei dem Grabstein handelt es sich um einen Findling mit den Angaben der Verstorbenen, einer Schwester und den Eltern, der zusätzlich zu den individuellen Steinen aufgestellt wurde, die im Gegensatz dazu nur die Jahreszahlen enthalten.


    In einem offiziell geführten Register ("Death Records") ist es der 25.05. Der Eintrag wurde aber erst im Juli getätigt.


    Welchem Datum kann man mehr Glauben schenken, Grabstein oder offizielle Liste?


    Für Einschätzungen bin ich wie immer dankbar.


    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6798

    #2
    Hallo Friedrich,
    kann es sein, dass es sich bei dem 25.05. um das Begräbnisdatum handelt? Aber dafür ist die Differenz wohl zu groß. Hast Du mal einen Link zum Grabstein mit dem genauen Datum und zum Registereintrag?
    Viele Grüße
    Peter
    Zuletzt geändert von Xylander; 16.11.2021, 11:59.

    Kommentar

    • Garfield
      Erfahrener Benutzer
      • 18.12.2006
      • 2216

      #3
      Hallo

      Von amerikanischen Ahnenforschenr habe ich gelernt, dass man bei Grabsteinen gut aufpassen soll. Manche sind sogar nicht mal echte Grabsteine, sondern eher sowas wie Erinnerungssteine neben den Gräbern der Familie und wurden teils wohl erst viele Jahre später errichtet.
      Zudem kann es wie bei Registern auch bei Grabsteinen Fehler gegeben haben, nur kann man bei Registern einfacher was dazu schreiben oder korrigieren, was bei Grabsteinen teuer war - und so wurde offenbar auch mal auf eine Korrektur bei Grabsteinen verzichtet.
      Soweit die allgemeine Handhabe, wie ich gelernt habe.

      Ich würde in diesem Fall eher dem Sterberegister vertrauen, aber schauen ob du noch an weitere Informationen kommst, zB Kirchenbuch, Obituary in der Zeitung oä.
      Viele Grüsse von Garfield

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 5144

        #4
        Guten Morgen, allerseits!

        Ja, auf jeden Fall würde ich dem Register mehr trauen als der Grabsteininschrift. - Bei meinen USA-Auswanderern (1840), beide in Deutschland geboren, Heirat in St.Louis, ist das Geb.-Datum der Ehefrau auf dem Grabstein "phantasievoll" (für mich nicht nachvollziehbar) falsch, und auch der Mädchenname ist nicht so ganz richtig geschrieben.

        Wenn die in USA geborenen Kinder nach dem Tod beider Eltern nicht so ganz richtig informiert waren, könnte ich das verstehen. Der Ehemann ist aber vor der Ehefrau gestorben, er wird also den Grabstein in Auftrag gegeben haben, und da hätte ich schon "erwartet", dass er den Geb.-Tag und auch den Mädchennamen seiner Frau genau kennt .
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11548

          #5
          Moin zusammen,


          ich denke, dass Garfield da auf der richtigen Spur ist, denn dieser Stein sieht wie ein Erinnerungsstein aus, der nach dem Tod der Eltern und minderjährigen Geschwister aufgestellt wurde.


          Ich nehme daher an, dass das richtige Datum das "offizielle" ist.


          Danke für Eure Meinungen!


          Friedrich

          PS: Hier ist der Link zum Bild vom Grabstein: https://de.findagrave.com/memorial/133740566/carl-albert-opes
          Im Anhang das Bild vom Register des Nachlassgerichts
          Angehängte Dateien
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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