Ich war heute im Stadtarchiv Schwerte und habe da neben den Geschwistern meines direkten Urgroßvaters die Sterbeurkunde eines Ur-Ur-Urgroßvaters entdeckt und kenne dank dieser Urkunde nun auch die Namen meiner Ur-Ur-Ur-Urgroßeltern.
Ungewöhnlich (für mich) war, dass 9 Jahre (1893) nachdem die Sterbeurkunde ausgestellt worden war, ein Vermerk hinzugekommen ist, dass auf Beschluss des Landgericht Hagen der Name des Verstorbenen sowie die Namen seiner Eltern geändert wurden.
Damals hat einer der Söhne den Tod angegeben. Kann es denn sein, dass der den Namen seines Vaters bzw. seiner Großeltern nicht richtig kennt? Oder könnte der wissentlich falsche Angaben gemacht haben? Mysteriös.
Ungewöhnlich (für mich) war, dass 9 Jahre (1893) nachdem die Sterbeurkunde ausgestellt worden war, ein Vermerk hinzugekommen ist, dass auf Beschluss des Landgericht Hagen der Name des Verstorbenen sowie die Namen seiner Eltern geändert wurden.
Damals hat einer der Söhne den Tod angegeben. Kann es denn sein, dass der den Namen seines Vaters bzw. seiner Großeltern nicht richtig kennt? Oder könnte der wissentlich falsche Angaben gemacht haben? Mysteriös.
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