Wenn mehrere Geschwister in "meinen" Ort zogen, habe ich auch die Eltern mit aufgenommen, um die Familienbeziehung abbilden zu können. Bei Einwohnern, die nach auswärts verheiratet sind, nehme ich diese Hochzeit mit Ehepartner noch rein, und den Tod. Die auswärtigen Kinder und ggf zweite Ehepartner allenfalls noch als Notiz.
Bei zugezogenen Familien die auswärtige Hochzeit, die auswärtigen Kinder (auch die auswärtig verstorbenen) und die hiesigen Kinder der Familie. Damit sind diese Familien halbwegs komplett.
Bei zugezogenen Familien die auswärtige Hochzeit, die auswärtigen Kinder (auch die auswärtig verstorbenen) und die hiesigen Kinder der Familie. Damit sind diese Familien halbwegs komplett.

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