Sperrfristen

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  • iheinrich
    Erfahrener Benutzer
    • 30.07.2009
    • 1043

    Sperrfristen

    Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand sagen, ob ich von meinem 1984 verstorbenen Großvater bereits eine Sterbeurkunde anfordern kann, oder fällt das noch unter eine Sperrfrist?

    Vielen Dank schon mal im Voraus,
    viele Grüße,
    Ines
  • Hannibal
    Erfahrener Benutzer
    • 22.12.2009
    • 1933

    #2
    Wenn Du ein direkter Nachkomme bist, was bei Dir der Fall ist, musst Du die Sperrfristen nicht beachten.

    Ansonsten gelten folgende Fristen:

    Geburt: 110 Jahre
    Heirat: 80 Jahre
    Sterbe: 30 Jahre

    MFG
    Hannibal
    DAUERSUCHE NACH: MANOHR, MENOHR, MANUHR, MENUHR / WIEDERÄNDERS, WIEDERANDERS / ZWEINIGER
    BERLIN:
    CORNELIUS
    BÖHMEN: MANDLIK, STADTHERR, URBAN, WUCHTERL
    HINTERPOMMERN: GRIESE, PIPER, STARK
    SACHSEN: Namensliste
    SACHSEN-ANHALT: ADERHOLD, SINSEL
    SCHLESIEN: HEU, HEY (Militsch)
    THÜRINGEN: Namensliste!
    VORPOMMERN: Namensliste!

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    • iheinrich
      Erfahrener Benutzer
      • 30.07.2009
      • 1043

      #3
      ... für die rasche Antwort, Hannibal!

      Gruß Ines

      Kommentar

      • iheinrich
        Erfahrener Benutzer
        • 30.07.2009
        • 1043

        #4
        Hallo zusammen,

        ich habe da noch mal eine Frage zu den Sperrfristen: ist ein Großonkel von mir auch ein direkter Vorfahr?
        Viele Grüße,
        Ines

        Kommentar

        • Klingerswalde39_44

          #5
          Hallo,

          ich würde mal sagen nein.

          Gruss, Gabi

          Kommentar

          • iheinrich
            Erfahrener Benutzer
            • 30.07.2009
            • 1043

            #6
            ... und gibt es irgendeinen "Trick" wie ich nun trotzdem zu den Urkunden kommen könnte?.... (Geburt 1918 und Heirat 1940)

            Kommentar

            • Klingerswalde39_44

              #7
              Hallo,

              probier es, ich hatte schon Glück dabei.

              Gruss, Gabi

              Kommentar

              • iheinrich
                Erfahrener Benutzer
                • 30.07.2009
                • 1043

                #8
                ... das Standesamt hat nämlich nach meinem Verwandschaftsverhältnis gefragt....

                Kommentar

                • alfred47
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.10.2008
                  • 1298

                  #9
                  Hallo Ines,

                  wenn es noch Lebende aus der Familie Deines Großonkels gibt, dann besorg Dir eine Vollmacht, daß Du im Auftrag handelst.
                  Das hat bei mir geklappt.

                  Gruß Alfred

                  Kommentar

                  • iheinrich
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.07.2009
                    • 1043

                    #10
                    Hallo Alfred,
                    leider kenn ich die Nachkommen (noch) nicht! Aber ich werde wenigstens versuchen, dass mit das Standesamt den Namen der Ehefrau nennt, wenn Sie mir die Urkunden nicht geben wollen...

                    Viele Grüße,
                    Ines

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                    • Vorfahren
                      • 17.03.2008
                      • 175

                      #11
                      das was ihr "Sperrfristen" nennt

                      Ich will ja nicht meckern...
                      ..aber so langsam sollte es doch allgemein bekannt sei, ab welchem Jahr das Standesamt nicht mehr zuständig ist und wann die Register dem kommunalen Archiv übergeben werden sollen. Auf den Internetseiten der meisten Standesämtern steht, wie man den Verwandschaftsgrad nachweist. Hier nochmal zum mitschreiben

                      >Von der Neuregelung sind bisher folgende Register betroffen:

                      - - Sterbebücher, die älter als 30 Jahre sind,
                      - - Heiratsbücher, die älter als 80 Jahre sind, und
                      - - Geburtenbücher, die älter als 110 Jahre sind

                      Diese Bücher gehören fortan nicht mehr in die Zuständigkeitsbereich des Standesamtes und sollen vom 01.01.2009 an in die Bestände des Stadtarchivs xxxxxx übergehen; <

                      Im kommunalen Archiv sind diese dann allgemein zugänglich. Das betrifft aber nur die Informationen und nicht das man im Regelfall die Bücher selbst in die Hand bekommt ! ! Ausnahmen bestätigen die Regel..

                      Vorfahren (Benutzer mit nur einem Stern)
                      ....da er sich nicht an solch unsinnigen Umfragen wie nach den Sternzeichen beteiligt.....

                      Kommentar

                      • Marlies

                        #12
                        Zitat von Vorfahren Beitrag anzeigen
                        ..aber so langsam sollte es doch allgemein bekannt sei, ab welchem Jahr das Standesamt nicht mehr zuständig ist und wann die Register dem kommunalen Archiv übergeben werden sollen.
                        Hallo Vorfahren,

                        das Anfänger bei uns solche Fragen stellen können/dürfen, sollte aber auch allgemein bekannt sein

                        Viele Grüße
                        Marlies

                        Kommentar

                        • Dorothea
                          Erfahrener Benutzer
                          • 01.03.2008
                          • 1415

                          #13
                          Zitat von Vorfahren Beitrag anzeigen
                          ..

                          Diese Bücher gehören fortan nicht mehr in die Zuständigkeitsbereich des Standesamtes und sollen vom 01.01.2009 an in die Bestände des Stadtarchivs xxxxxx übergehen; <

                          Im kommunalen Archiv sind diese dann allgemein zugänglich. Das betrifft aber nur die Informationen und nicht das man im Regelfall die Bücher selbst in die Hand bekommt ! ! Ausnahmen bestätigen die Regel..

                          Vorfahren (Benutzer mit nur einem Stern)
                          ....da er sich nicht an solch unsinnigen Umfragen wie nach den Sternzeichen beteiligt.....
                          Hallo Vorfahren,
                          wozu machst Du Dir die Mühe, nochmals die Jahreszahlen, ab wann was zugänglich ist, zu wiederholen, wenn es schon beantwortet war? Und es ist auch zu beachten, dass noch immer nicht alle Akten in den jeweiligen Archiven sind, das ist von Region zu Region verschieden. Im Übrigen schließe ich mich Marlies an, solche Fragen wirst Du immer wieder hier im Forum finden, weil es immer wieder jemand geben wird, der es noch nicht so genau weiß. Kein Grund, sich darüber zu erheben, wenn Du es schon weißt. Du kannst den Beitrag einfach ignorieren, es wird weiterhin freundliche Foren-Mitglieder geben, die gerne antworten
                          Dorothea

                          Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
                          --------------------------------------------------------



                          Kommentar

                          • iheinrich
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.07.2009
                            • 1043

                            #14
                            Danke Dorothea, danke Marlies!

                            ich bin echt froh, dass es dieses Forum gibt! Mir ist hier schon sehr oft geholfen worden, auch wenn es das Thema schon mal ein bisschen anders gab. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei allen Helfern!

                            Und was ganz wichtig ist! Es gibt Erfahrungen, die mitgeteilt werden und helfen können, "starre" Bestimmungen möglicherweise umgehen zu können!

                            Viele Grüße,
                            Ines

                            P.S. und außerdem wird hier doch niemand gezwungen an Umfragen teil zu nehmen....
                            Zuletzt geändert von iheinrich; 05.11.2010, 23:43.

                            Kommentar

                            • Mats
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.01.2009
                              • 3419

                              #15
                              Zitat von iheinrich Beitrag anzeigen
                              P.S. und außerdem wird hier doch niemand gezwungen an Umfragen teil zu nehmen....
                              und niemand verurteilt, wenn er es doch tut hoffe ich
                              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                              also ist heute der richtige Tag
                              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                              Dalai Lama

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