Man lernt ja nie aus Gibt's z.B. wie OlliL schreibt wenn es Standesamt-Archiv ist oder auch aus Polen (die noch günstiger sind)
Dauersuchen:
1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck
Es gibt nichts, was es nicht gibt. Ich hatte mal ein Standesamt (weiß nicht mehr welches), da war die beglaubigte Kopie billiger als die einfache! Vielleicht weil das eine "Standesamt" war und das andere "Archiv"??
Jedenfalls hat mich die Standesbeamtin vorab freundlich auf diesen Umstand hingewiesen.
1 Sammelakte und einen Sterbeeintrag habe ich mittlerweile erhalten. Das die Standesbeamtin mit dem Stadtarchiv der Nachbargemeinde telefonierte half in der Hinsicht weiter.
Die Sammelakte war aufschlußreich weil es ein Suizid war und Schriftverkehr mit der Kripo dabei war.
Die Sammelakte zum Sterbefall meines Vaters erhielt ich allerdings nicht!
Zum abgewandelten Thema:
Gerade ärgere ich mich auch mit dem Standesamt Oberhaching herum. Die wollen für die archivlichen Unterlagen ausreichende Verwandtschaftliche Nachweise welche ein berechtigtes Interesse belegen!
Für Kopien von Sammelakten wollen die 15 Euro je Seite
Beglaubigte Urkunden kosten 10 Euro. Unbeglaubigte Archivurkunden gäbe es nicht obwohl ich nach Sterbeeinträgen anfragte.
Ich hab mal nett per Mail nachgefragt wo ich das nachlesen kann das es nur beglaubigt geht und wie ich mein berechtigtes Interesse nachweisen soll sollen die mir bitte auch mal erklären.
Zwischenstand zum Ursprungsthema:
Die Sammelakte zum Sterbefall meines Vaters erhielt ich allerdings nicht!
Mit welcher Begründung? Du bist berechtigt gemäß § 62 Abs. 2 PStG. Beantrage Einsicht in die Sammelakte und als Unterfall der Einsicht die einfache und vollständige Ablichtung. Bzw. beantrage die Anweisung durch das Gericht nach § 49 Abs. 1 PStG.
Zum abgewandelten Thema:
Gerade ärgere ich mich auch mit dem Standesamt Oberhaching herum. Die wollen für die archivlichen Unterlagen ausreichende Verwandtschaftliche Nachweise welche ein berechtigtes Interesse belegen!
Für Kopien von Sammelakten wollen die 15 Euro je Seite
Beglaubigte Urkunden kosten 10 Euro. Unbeglaubigte Archivurkunden gäbe es nicht obwohl ich nach Sterbeeinträgen anfragte.
Ich hab mal nett per Mail nachgefragt wo ich das nachlesen kann das es nur beglaubigt geht und wie ich mein berechtigtes Interesse nachweisen soll sollen die mir bitte auch mal erklären.
Ich krieg langsam echt das kotzen...
Nach § 61 Abs. 2 PStG greifen nach Ablauf der Fristen ja die archivrechtlichen Vorschriften. Das BayArchivG geht auch auf Schutzrechte der Betroffenen sowie Nutzungsrechte ein. Kann das jemand hier mal aufdröseln? Ich dachte eigentlich, dass nach Ablauf der Fristen ein Zugang in jedem Fall besteht? So hatte doch auch das AG Hamburg argumentiert.
Zu den Gebühren: Dies dürfte in der Gebührensatzung der Gemeinde Oberhaching vom 06.07.2010 geregelt sein. Demnach: 5 € je Seite unbeglaubigte Fotokopie (nicht 15 €!), 10 € je Seite beglaubigte Fotokopie. Für eine Sammelakte, die sicherlich mehrere Seiten umfasst, nahezu eine unverschämte Gebühr!
In die Sammelakte meines Vaters wurde mir nur persönliche Einsichtnahme angeboten.
Ich werd mir das mal im Hinterkopf behalten da ich von diesem Standesamt noch mehr Unterlagen benötige.
Das Standesamt Oberhaching hat mir bisher auf meine Mail nicht geantwortet. Die Sammelakte sollte ja mindestens 2 Seiten umfassen und daher empfinde ich diese Gebühren schon etwas gesalzen.
Gerade ärgere ich mich auch mit dem Standesamt Oberhaching herum. Die wollen für die archivlichen Unterlagen ausreichende Verwandtschaftliche Nachweise welche ein berechtigtes Interesse belegen!
Das klingt meist so hart, ist es aber nicht.
Die einen wollen Urkunden sehen, den anderen reicht eine schriftliche Ausführung, wer wie mit wem verwandt und verschwägert war. ( Beides Berlin )
Die Antwort auf meine Rückfrage lautete, ich hätte ja einen anderen Nachnamen als die angefragte Person.
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