Standesamt macht Probleme mit Sammelakten

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  • IchVersuchsMal
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2016
    • 642

    Standesamt macht Probleme mit Sammelakten

    Hallo,


    beantragt hatte ich bei einem Standesamt Kopien der Sammelakten von einem Onkel 2. Grades (+1975) und von meinem Vater (+2001).


    Jetzt erhielt ich folgende Mail:


    "...ich habe Rücksprache mit unserer Fachaufsicht gehalten. Dort habe ich nun die Auskunft erhalten, dass ich zu Zwecken der Ahnenforschung nur Auskunft geben darf, wenn die Fortführungsfristen abgelaufen sind, also für Sterbefälle die 30 Jahre vorbei sind. Danach kann ich Ihnen archivrechtliche Auskünfte geben. Die Dame von der Fachaufsicht hat allerdings geäußert, dass die Akteneinsicht für die Sammelakte nur bei der registerführenden Behörde, also bei uns, möglich ist und ich die Sammelakte in Kopie nicht herausgeben darf. Sie müssten dann quasi vorbeikommen. Ich werde mich diesbezüglich nochmal mit einem Archivar.... in Verbindung setzen und ihn fragen, wie er das in der größeren Kommune handhabt..."


    Zumindest das Stadtarchiv aus der benachbarten Stadt war nach 30 Jahren bei mir immer großzügig bezüglich Sammelakten....

    Das mir sogar die Kopie einer Sammelakte zum leiblichen Vater verweigert wird finde ich schon etwas heftig.

    Ich vermute mal die sind zickig weil in den Sammelakten die Adressen von Angehörigen stehn können.

    Gab es nicht vor einiger Zeit mal ein Gerichtsurteil bezüglich Sammelakten? Ich hab da was in Erinnerung das hier aus dem Forum schon mal jemand diesbezüglich geklagt hätte.

    Mein Problem ist, das in dieser kleinen Gemeinde das Standesamt auch ihr Archiv verwaltet und ich ständig Probleme mit denen habe. Derzeit sind wir schon wieder bei 8 Monaten Bearbeitungszeit.

    Das mir die Kopie der Sammelakte zu meinem Onkel 2. Grades verweigert würde wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar da meine Tante noch lebt.

    Bezüglich Sammelakten berief ich mich auch schon auf §62 Abs. 1 und 3 PStG

    Wie würdet Ihr weiter vorgehen?

    Ich werde von diesem Standesamt zukünftig sicher noch öfters was brauchen aber ich habe langsam keine Lust mehr das ich jedesmal ewig warten darf bis sich was tut und mich dann noch rum ärgern darf.

    Sollte ich mir vielleicht mal eine Stellungnahme diesbezüglich vom Landesdatenschutzbeauftragten (hier Bayern) einholen?

    Viele Grüße,
    Jürgen
  • russenmaedchen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.08.2010
    • 1701

    #2
    Hallo
    einen ähnlichen Fall gab es schon einmal, das ist Dir ja auch bekannt.
    Hier noch mal zum Nachlesen
    Ich hab mehrfach versucht mir Kopien meiner Geburtssammelakte vom Standesamt Leipzig erteilen zu lassen. Leider verweigert mir das Standesamt dies. Ich habe deswegen bereits beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf Anweisung an das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung gestellt. Ich frage mich aber derzeit ob ihr bereits
    Viele Grüße
    russenmädchen






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    • IchVersuchsMal
      Erfahrener Benutzer
      • 24.01.2016
      • 642

      #3
      Danke nochmals für den Link.


      Ich denk mal das ich mal noch einige Tage warte. Die Standesbeamtin wollte sich nach der Rücksprache mit dem benachbarten Stadtarchiv nochmals melden.



      Sowas macht echt keinen Spaß

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      • Nebelmond
        • 03.09.2019
        • 535

        #4
        Liebe Leute, so etwas sollte man vermeiden. Das macht wirklich keinen Spaß, wenn man sich am Ende Paragraphen um die Ohren haut. Ehrlich gesagt, das ging bei mir bisher stets "ohne", ist mir einfach zuwider. Ja, manchmal ist es wie Betonwände einrennen, kenne ich auch. Bisher klappte es trotzdem immer, das Gewünschte zu erhalten, sofern es noch vorhanden war. Ganz freundlich anrufen, auch mehrmals, nicht "aus den Latschen kippen", immer schön höflich und sachlich bleiben ... nee, mit Gesetzen usw. herumjonglieren, das sollte den echten Juristen vorbehalten bleiben. Was nicht heißt, daß man als Laie nicht auch im Hintergrund informiert sein kann.
        Gruß Nebelmond

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        • Philipp
          Erfahrener Benutzer
          • 19.07.2008
          • 841

          #5
          Hallo!

          Natürlich wäre es schöner, wenn man ohne Paragraphen auskäme, aber manchmal geht es leider nicht. Wer an einen Beamten gerät, der nicht firm ist, Angst vor Datenschutzverletzungen hat oder auch einfach die Meinung "Was berechtigtes Interesse ist, bestimme ich!" vertritt - muss seinen Standpunkt schon darlegen können.

          Es gibt bereits Urteile, wonach die Standesämter den Verwandten in gerader Linie uneingeschränkte Einsicht in die Sammel-/Belegakten vor Ablauf der Schutzfristen gewähren müssen.

          Auf diese Urteile berufen sich allerdings auch einige Beamte, die dann argumentieren, es gäbe keine Einsicht in diese Unterlagen, weil man halt nicht in gerader Linie verwandt sei und die Schutzfristen noch nicht abgelaufen seien.

          Ich selbst versuche, ohne große Paragraphen auszukommen. Man läuft Gefahr jemanden belehren zu wollen oder zu müssen, der es eigentlich auch oder besser wissen müsste. Aber es scheint tatsächlich Standesbeamte zu geben, die noch nie mit Ahnenforschern zu tun hatten.

          Meine Empfehlung: Vollmacht eines Angehörigen in gerader Linie einholen. Wenn man die Gültigkeit zeitlich und sachlich begrenzt sowie aufnimmt, dass der Bevollmächtigte die Kosten trägt, kann man auch eventuelle Bedenken ausräumen.

          VG
          Philipp

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          • Maat
            Benutzer
            • 01.08.2020
            • 43

            #6
            Form der Einsicht in Personenstandsregister

            Thematisch nur am Rande passend, aber ich wollte hierfür keinen eigenen Thread aufmachen:

            Erstmals habe ich nun für meine Zwecke der Familienforschung Ablichtungen aus dem Personenstandsregister nicht bei einem Archiv, sondern bei einem Standesamt angefordert.

            Es handelt sich einerseits um Einträge, bei denen die die Frist nach § 5 Abs. 5 PStG noch nicht abgelaufen ist und andererseits um Einträge, bei denen die Frist nach § 5 Abs. 5 PStG bereits abgelaufen ist. Bei den Einträgen, bei denen die Frist noch nicht abgelaufen ist, bin ich als Abkömmling berechtigt.

            Angefordert habe ich jeweils eine unbeglaubigte und vollständige Ablichtung (Scan) des jeweiligen Originaleintrags im Geburts-, Heirats- bzw. Sterberegister und sodann eine Zusendung dieser Scans an meine E-Mail-Adresse.

            In jedem Fall will aber das Standesamt eine Abschrift erstellen und diese auch noch beglaubigen bzw. beurkunden. Eine einfache Ablichtung der Einträge wird vom Standesamt abgelehnt mit der Begründung, dass das Standesamt lediglich Urkunden aus den Personenstandsregistern ausstellt und keine einfachen Ablichtungen vornimmt. Da es sich um Urkunden handelt, werden diese nicht als Scan per E-Mail, sondern ausschließlich als Original per Post versandt.

            Meine Fragen an Euch und ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen:

            Zu den Einträgen, für die die Frist nach § 5 Abs. 5 PStG bereits abgelaufen ist: Da hier die archivrechtlichen Vorschriften gemäß § 61 Abs. 2 PStG greifen, habe ich doch ein Anrecht auf einen vollständigen Scan und eine Zusendung des Scans per E-Mail, richtig?

            Zu den Einträgen, für die die Frist nach § 5 Abs. 5 PStG noch nicht abgelaufen ist: Auch hier muss doch eine einfache und vollständige Ablichtung möglich sein? Nach § 61 Abs. 1 PStG fällt unter die Benutzung der bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern neben der Beurkundung eines Registereintrages auch die Einsicht in einen Registereintrag. Und soweit ich die einschlägigen Urteile des OLG Zweibrücken, KG Berlin oder des AG Hamburg verstanden habe – auch wenn es sich hier teilweise um Sammelakten handelt –, ist ein Unterfall der Einsicht die Anfertigung von Ablichtungen bzw. Kopien gegen Entgelt. Richtig? Fraglich wäre deshalb noch, ob ich auch in diesem Fall auf einen Scan per E-Mail statt einer Kopie per Post bestehen kann?

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            • IchVersuchsMal
              Erfahrener Benutzer
              • 24.01.2016
              • 642

              #7
              Hast Du Ablichtungen aus den jeweiligen Registern bestellt oder Kopien der Urkunden?
              Bei dem Wort "Urkunden" werden manche Standesbeamten etwas sensibel!


              Es gibt Standesämter die behaupten stock und steif das Kopien nur beglaubigt möglich sind. Wegen soetwas diskutiere ich nicht mehr rum und nehme die Mehrkosten in Kauf. Ich bin froh wenn die entsprechende Kopien ansonsten problemlos rausrücken.


              Ein Versand per Post ist bei Standesämtern meiner Erfahrung nach normal. Sehr selten wurden mal Kopien per Mail versendet.

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              • Maat
                Benutzer
                • 01.08.2020
                • 43

                #8
                Zitat von IchVersuchsMal Beitrag anzeigen
                Hast Du Ablichtungen aus den jeweiligen Registern bestellt oder Kopien der Urkunden?
                Bei dem Wort "Urkunden" werden manche Standesbeamten etwas sensibel!
                So, wie ich geschrieben habe:

                […] eine unbeglaubigte und vollständige Ablichtung (Scan) des jeweiligen Originaleintrags im Geburts-, Heirats- bzw. Sterberegister[…]

                Zitat von IchVersuchsMal Beitrag anzeigen
                Es gibt Standesämter die behaupten stock und steif das Kopien nur beglaubigt möglich sind. Wegen soetwas diskutiere ich nicht mehr rum und nehme die Mehrkosten in Kauf. Ich bin froh wenn die entsprechende Kopien ansonsten problemlos rausrücken.
                Seufz, aber dieser olle Beglaubigungs-Stempel … den findet doch keiner schön und er ist auch noch unnötig und kostet obendrein gleich mehr Geld.

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                • OlliL
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.02.2017
                  • 4598

                  #9
                  Ich habe noch nie von einem StA eine Ablichtung der Original-Registereintragung ohne Beglaubigung bekommen. Obwohl es immer angefordert war - es wurde stehts beglaubigt. Auf eine Abschrift bestand das StA aber nie. Ich habe immer Kopien der Originaleinträge bekommen (aber halt beglaubigt). In der Regel erfolgt die Beglaubigung aber auch auf der Rückseite, oder am Rand ohne die Urkunde zu "überstempeln".
                  Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                  Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                  • scheuck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2011
                    • 4385

                    #10
                    Hallo,

                    ich habe mich bei einem StAmt am Niederrhein vor einiger Zeit nach einer Geb.-Urkunde aus 1930 erkundigt. Zur entsprechenden Person liegt mir die Sterbe-Urkunde aus 1936 vor; bei einem Tod vor mehr als 80 Jahren war ich der Ansicht, der Datenschutz hinsichtlich des Geb.-Jahres sollte keine Rolle mehr spielen.

                    Die Antwort war "interessant"
                    Man bietet mir eine beglaubigte Kopie aus dem Geb.-Register für € 15.- an; ich kann aber auch für € 10.- die Namen der Eltern erfahren.

                    Für welche Variante ich mich entscheiden werde, weiß ich noch nicht. - Zwei Namen per mail für € 10.- finde ich eigentlich "spannend" ...
                    Herzliche Grüße
                    Scheuck

                    Kommentar

                    • Tabatabei
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.11.2011
                      • 453

                      #11
                      Mahlzeit,

                      jetzt muss ich auch mal was beitragen zu diesem Thema, Kosten und Standesämter.

                      Standesamt Krailling, Lk Starnberg eine Heiratsurkunde (1930) angefordert 10,00 Euro-
                      Standesamt Siebnach, Unterallgäu, eine Geburtsurkunde und eine Heiratsurkunde je 15,00 (auf meine Rückfrage ob es sich schon um unbeglaubigte Kopien handelt, meinte die sehr nette Dame, natürlich denn beglaubigte wäre ja eine Neuaustellung).

                      Standesamt Markt Indersdorf bin ich selbst hingefahren nach einer E-Mail Anfrage.
                      Ich bekam zwei Geburtsurkunden (1902, 1882) und eine Heiratsurkunde für 0,00 Euro. Auf meine Frage warum das denn nichts kostet, meinte der nette Standesbeamte, das sind doch nur Kopien. (Spende in die Kaffeekasse meinerseits).

                      Und nun kommts, in Mainburg, Lk Kelheim muss ich für eine Sterbeurkunde von 1879 35,00 Euro bezahlen, weil die Dame meinte geht nur beglaubigt und nem teuren Postverstand von 7,00 weil Dokument....

                      ich wundere mich hier über gar nichts mehr

                      schönen Nachmittag euch noch

                      Lg
                      Taba

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                      • OliverS
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.07.2014
                        • 2938

                        #12
                        Zitat von OlliL Beitrag anzeigen
                        Ich habe noch nie von einem StA eine Ablichtung der Original-Registereintragung ohne Beglaubigung bekommen. Obwohl es immer angefordert war - es wurde stehts beglaubigt. Auf eine Abschrift bestand das StA aber nie. Ich habe immer Kopien der Originaleinträge bekommen (aber halt beglaubigt). In der Regel erfolgt die Beglaubigung aber auch auf der Rückseite, oder am Rand ohne die Urkunde zu "überstempeln".

                        So unterschiedlich ist das, ich habe noch nie eine beglaubigte bekommen
                        Und immer eine Kopie vom Original. Es wurden zwar mal Nebeneinträge abgedeckt, was ich leider erst später rausgefunden habe, aber sonst..
                        Dauersuchen:

                        1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                        2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                        3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                        Kommentar

                        • OliverS
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.07.2014
                          • 2938

                          #13
                          Zitat von Tabatabei Beitrag anzeigen
                          Mahlzeit,

                          jetzt muss ich auch mal was beitragen zu diesem Thema, Kosten und Standesämter.

                          Standesamt Krailling, Lk Starnberg eine Heiratsurkunde (1930) angefordert 10,00 Euro-
                          Standesamt Siebnach, Unterallgäu, eine Geburtsurkunde und eine Heiratsurkunde je 15,00 (auf meine Rückfrage ob es sich schon um unbeglaubigte Kopien handelt, meinte die sehr nette Dame, natürlich denn beglaubigte wäre ja eine Neuaustellung).

                          Standesamt Markt Indersdorf bin ich selbst hingefahren nach einer E-Mail Anfrage.
                          Ich bekam zwei Geburtsurkunden (1902, 1882) und eine Heiratsurkunde für 0,00 Euro. Auf meine Frage warum das denn nichts kostet, meinte der nette Standesbeamte, das sind doch nur Kopien. (Spende in die Kaffeekasse meinerseits).

                          Und nun kommts, in Mainburg, Lk Kelheim muss ich für eine Sterbeurkunde von 1879 35,00 Euro bezahlen, weil die Dame meinte geht nur beglaubigt und nem teuren Postverstand von 7,00 weil Dokument....

                          ich wundere mich hier über gar nichts mehr

                          schönen Nachmittag euch noch

                          Lg
                          Taba

                          1879 ist ja nun auch Archiv und nicht Standesamt, da ist es immer teurer nach Archivrecht.
                          Bei Standesämtern liegt es bei mir meist um 12 - 15 € pro Anforderung.
                          Dauersuchen:

                          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                          3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                          Kommentar

                          • Tabatabei
                            Erfahrener Benutzer
                            • 17.11.2011
                            • 453

                            #14
                            Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
                            1879 ist ja nun auch Archiv und nicht Standesamt, da ist es immer teurer nach Archivrecht.
                            Bei Standesämtern liegt es bei mir meist um 12 - 15 € pro Anforderung.
                            beglaubigt und Archiv ist mir aber ganz neu

                            LG

                            Kommentar

                            • OlliL
                              Erfahrener Benutzer
                              • 11.02.2017
                              • 4598

                              #15
                              Es gibt auch Archive die beglaubigen. Es gibt auch Standesämter die gleichzeitig Archiv sind (kleinere StA in kleineren Orten).
                              Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                              Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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