Hallo,
beantragt hatte ich bei einem Standesamt Kopien der Sammelakten von einem Onkel 2. Grades (+1975) und von meinem Vater (+2001).
Jetzt erhielt ich folgende Mail:
"...ich habe Rücksprache mit unserer Fachaufsicht gehalten. Dort habe ich nun die Auskunft erhalten, dass ich zu Zwecken der Ahnenforschung nur Auskunft geben darf, wenn die Fortführungsfristen abgelaufen sind, also für Sterbefälle die 30 Jahre vorbei sind. Danach kann ich Ihnen archivrechtliche Auskünfte geben. Die Dame von der Fachaufsicht hat allerdings geäußert, dass die Akteneinsicht für die Sammelakte nur bei der registerführenden Behörde, also bei uns, möglich ist und ich die Sammelakte in Kopie nicht herausgeben darf. Sie müssten dann quasi vorbeikommen. Ich werde mich diesbezüglich nochmal mit einem Archivar.... in Verbindung setzen und ihn fragen, wie er das in der größeren Kommune handhabt..."
Zumindest das Stadtarchiv aus der benachbarten Stadt war nach 30 Jahren bei mir immer großzügig bezüglich Sammelakten....
Das mir sogar die Kopie einer Sammelakte zum leiblichen Vater verweigert wird finde ich schon etwas heftig.
Ich vermute mal die sind zickig weil in den Sammelakten die Adressen von Angehörigen stehn können.
Gab es nicht vor einiger Zeit mal ein Gerichtsurteil bezüglich Sammelakten? Ich hab da was in Erinnerung das hier aus dem Forum schon mal jemand diesbezüglich geklagt hätte.
Mein Problem ist, das in dieser kleinen Gemeinde das Standesamt auch ihr Archiv verwaltet und ich ständig Probleme mit denen habe. Derzeit sind wir schon wieder bei 8 Monaten Bearbeitungszeit.
Das mir die Kopie der Sammelakte zu meinem Onkel 2. Grades verweigert würde wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar da meine Tante noch lebt.
Bezüglich Sammelakten berief ich mich auch schon auf §62 Abs. 1 und 3 PStG
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Ich werde von diesem Standesamt zukünftig sicher noch öfters was brauchen aber ich habe langsam keine Lust mehr das ich jedesmal ewig warten darf bis sich was tut und mich dann noch rum ärgern darf.
Sollte ich mir vielleicht mal eine Stellungnahme diesbezüglich vom Landesdatenschutzbeauftragten (hier Bayern) einholen?
Viele Grüße,
Jürgen
beantragt hatte ich bei einem Standesamt Kopien der Sammelakten von einem Onkel 2. Grades (+1975) und von meinem Vater (+2001).
Jetzt erhielt ich folgende Mail:
"...ich habe Rücksprache mit unserer Fachaufsicht gehalten. Dort habe ich nun die Auskunft erhalten, dass ich zu Zwecken der Ahnenforschung nur Auskunft geben darf, wenn die Fortführungsfristen abgelaufen sind, also für Sterbefälle die 30 Jahre vorbei sind. Danach kann ich Ihnen archivrechtliche Auskünfte geben. Die Dame von der Fachaufsicht hat allerdings geäußert, dass die Akteneinsicht für die Sammelakte nur bei der registerführenden Behörde, also bei uns, möglich ist und ich die Sammelakte in Kopie nicht herausgeben darf. Sie müssten dann quasi vorbeikommen. Ich werde mich diesbezüglich nochmal mit einem Archivar.... in Verbindung setzen und ihn fragen, wie er das in der größeren Kommune handhabt..."
Zumindest das Stadtarchiv aus der benachbarten Stadt war nach 30 Jahren bei mir immer großzügig bezüglich Sammelakten....
Das mir sogar die Kopie einer Sammelakte zum leiblichen Vater verweigert wird finde ich schon etwas heftig.
Ich vermute mal die sind zickig weil in den Sammelakten die Adressen von Angehörigen stehn können.
Gab es nicht vor einiger Zeit mal ein Gerichtsurteil bezüglich Sammelakten? Ich hab da was in Erinnerung das hier aus dem Forum schon mal jemand diesbezüglich geklagt hätte.
Mein Problem ist, das in dieser kleinen Gemeinde das Standesamt auch ihr Archiv verwaltet und ich ständig Probleme mit denen habe. Derzeit sind wir schon wieder bei 8 Monaten Bearbeitungszeit.
Das mir die Kopie der Sammelakte zu meinem Onkel 2. Grades verweigert würde wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar da meine Tante noch lebt.
Bezüglich Sammelakten berief ich mich auch schon auf §62 Abs. 1 und 3 PStG
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Ich werde von diesem Standesamt zukünftig sicher noch öfters was brauchen aber ich habe langsam keine Lust mehr das ich jedesmal ewig warten darf bis sich was tut und mich dann noch rum ärgern darf.
Sollte ich mir vielleicht mal eine Stellungnahme diesbezüglich vom Landesdatenschutzbeauftragten (hier Bayern) einholen?
Viele Grüße,
Jürgen
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