Hallo,
zunächst finde ich es gut, dass man sich überhaupt Gedanken über die Datenverwendung macht.
Das zitierte Urteil des Landgerichts Saarbrücken trifft den Sachverhalt aber nicht ganz, weil es dort eher um "virtuelle Gräber" und die (postmortalen) Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen geht. Im vorliegenden Fall muss man aber differenzieren, da hier ja vor allem Daten der Hinterbliebenen übernommen werden sollen, soweit ich das richtig verstanden habe. Es geht also sozusagen nicht nur um Sterbebilder mit Daten des Verstorbenen, sondern um Daten von lebenden Personen.
Nach meinem Verständnis werden die Traueranzeigen von den darin genannten Angehörigen direkt oder zumindest im Auftrag veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen mit deren Namen, Namen von Angehörigen und Geburtsnamen werden insoweit mit deren Einverständnis - in der Zeitung oder Online - veröffentlicht. Damit sollte diesen Angehörigen auch bewusst sein, dass diese Daten von Dritten gelesen und verwendet werden können. Bestimmt nicht bewusst ist diesen Menschen aber, dass diese Angaben auch in Datenbanken wandern, mit denen bestimmte Anbieter Geld verdienen - wie etwa MyHeritage.
Ich verstehe daher die z.T. aufgebrachten Kommentare hier im Thread und könnte mir als eine Kompromisslösung vorstellen, die Angaben - soweit technisch machbar - intern für die eigene Forschung zu verwenden, nicht aber in kommerzielle Datenbanken wie MyHeritage hochzuladen. Alternativ könnte man - wie bei allen lebenden Menschen - um Erlaubnis für die "Veröffentlichung" anfragen oder - weil die Kontaktdaten meist unbekannt sind - die Daten vor dem Upload anonymisieren. Für die Variante, die Daten vollständig hochzuladen und erst in der Datenbank durch Einstellung nur anonymisiert zu veröffentlichen, hätte ich kein Vertrauen auf vollständiger Wahrung der Vertraulichkeit.
Gruß
Andreas
zunächst finde ich es gut, dass man sich überhaupt Gedanken über die Datenverwendung macht.
Das zitierte Urteil des Landgerichts Saarbrücken trifft den Sachverhalt aber nicht ganz, weil es dort eher um "virtuelle Gräber" und die (postmortalen) Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen geht. Im vorliegenden Fall muss man aber differenzieren, da hier ja vor allem Daten der Hinterbliebenen übernommen werden sollen, soweit ich das richtig verstanden habe. Es geht also sozusagen nicht nur um Sterbebilder mit Daten des Verstorbenen, sondern um Daten von lebenden Personen.
Nach meinem Verständnis werden die Traueranzeigen von den darin genannten Angehörigen direkt oder zumindest im Auftrag veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen mit deren Namen, Namen von Angehörigen und Geburtsnamen werden insoweit mit deren Einverständnis - in der Zeitung oder Online - veröffentlicht. Damit sollte diesen Angehörigen auch bewusst sein, dass diese Daten von Dritten gelesen und verwendet werden können. Bestimmt nicht bewusst ist diesen Menschen aber, dass diese Angaben auch in Datenbanken wandern, mit denen bestimmte Anbieter Geld verdienen - wie etwa MyHeritage.
Ich verstehe daher die z.T. aufgebrachten Kommentare hier im Thread und könnte mir als eine Kompromisslösung vorstellen, die Angaben - soweit technisch machbar - intern für die eigene Forschung zu verwenden, nicht aber in kommerzielle Datenbanken wie MyHeritage hochzuladen. Alternativ könnte man - wie bei allen lebenden Menschen - um Erlaubnis für die "Veröffentlichung" anfragen oder - weil die Kontaktdaten meist unbekannt sind - die Daten vor dem Upload anonymisieren. Für die Variante, die Daten vollständig hochzuladen und erst in der Datenbank durch Einstellung nur anonymisiert zu veröffentlichen, hätte ich kein Vertrauen auf vollständiger Wahrung der Vertraulichkeit.
Gruß
Andreas
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