Verwendung der Daten statthaft?

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  • asd3
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2015
    • 314

    #16
    Hallo,

    zunächst finde ich es gut, dass man sich überhaupt Gedanken über die Datenverwendung macht.

    Das zitierte Urteil des Landgerichts Saarbrücken trifft den Sachverhalt aber nicht ganz, weil es dort eher um "virtuelle Gräber" und die (postmortalen) Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen geht. Im vorliegenden Fall muss man aber differenzieren, da hier ja vor allem Daten der Hinterbliebenen übernommen werden sollen, soweit ich das richtig verstanden habe. Es geht also sozusagen nicht nur um Sterbebilder mit Daten des Verstorbenen, sondern um Daten von lebenden Personen.

    Nach meinem Verständnis werden die Traueranzeigen von den darin genannten Angehörigen direkt oder zumindest im Auftrag veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen mit deren Namen, Namen von Angehörigen und Geburtsnamen werden insoweit mit deren Einverständnis - in der Zeitung oder Online - veröffentlicht. Damit sollte diesen Angehörigen auch bewusst sein, dass diese Daten von Dritten gelesen und verwendet werden können. Bestimmt nicht bewusst ist diesen Menschen aber, dass diese Angaben auch in Datenbanken wandern, mit denen bestimmte Anbieter Geld verdienen - wie etwa MyHeritage.

    Ich verstehe daher die z.T. aufgebrachten Kommentare hier im Thread und könnte mir als eine Kompromisslösung vorstellen, die Angaben - soweit technisch machbar - intern für die eigene Forschung zu verwenden, nicht aber in kommerzielle Datenbanken wie MyHeritage hochzuladen. Alternativ könnte man - wie bei allen lebenden Menschen - um Erlaubnis für die "Veröffentlichung" anfragen oder - weil die Kontaktdaten meist unbekannt sind - die Daten vor dem Upload anonymisieren. Für die Variante, die Daten vollständig hochzuladen und erst in der Datenbank durch Einstellung nur anonymisiert zu veröffentlichen, hätte ich kein Vertrauen auf vollständiger Wahrung der Vertraulichkeit.

    Gruß
    Andreas
    Ahnenliste unter https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=153579

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    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 3017

      #17
      Es ist doch ganz gut, dass viele Meinungen da sind, da kann jeder nochmal überlegen, aber das muss in beide Richtungen möglich sein.
      Jeder muss sich fragen, mache ich das richtige, ist das zu weit gegriffen, aber dann eben auch, wo nutze ich meine Karte (da bekommt nicht nur die Sparkasse die Daten!) oder wo hab ich am Gewinnspiel teilgenommen (Adressensammler) oder habe bei Faceb. mal wieder die Seite geliket die ein kostenloses Wohnmobil verspricht. Wer da überall aufpasst, gut - bin ich ganz dafür.
      Aber wie schon jemand geschrieben hat,in anderen Ländern ist es öffentlich was jeder für Steuern zahlt, man zahlt nur noch per App, da regt sich keiner auf über Namen in der Zeitung, man weiß eh alles über den Nachbarn.

      Bei den Online Programmen muss (!) die Einstellung natürlich "privat" lauten, sprich Baum privat - und Personen sollten von Grundsatz her nie gezeigt werden wenn als lebend gekennzeichnet. Nur wer bei mir anfragt, und mir genau sagt warum er meine Daten sehen möchte kommt da rein. und selbst dann sieht der keine lebenden Personen, kann man einstellen. (Ancestry)


      kennt ihr diese Seite ? ->




      aber hier werden ausschließlich die Daten der Verstorbenen erfasst, nicht der Unterzeichner.
      Zuletzt geändert von OliverS; 06.08.2020, 11:47.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 5092

        #18
        Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
        Achso, Ihr kennt dann sicher auch das noch nicht - oder ? ->
        http://familienanzeigen.genealogy.net/index.html
        Hallo, Oliver!
        Natürlich, wer kennt diese Seite nicht?

        Ist es in der Sache aber nicht ein erheblicher Unterschied, wer entsprechende Daten irgendwo einstellt?

        Was juckt's mich, dass Meyer, Schulze oder ein entsprechender Seiten-Betreiber irgendwas einstellt? DAS liegt nicht in meiner Verantwortung, und niemand kann mich deshalb am Kragen packen.
        Wenn ich allerdings solche Daten einstelle, und das auch noch nachweisbar ist, mag es Menschen geben, die mich dafür packen möchten.

        Trotzdem, ich würde die von consanguineus genannten Daten an seiner Stelle auch einpflegen und drauf warten, dass mich jemand am Kragen packen möchte
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • pascho
          Erfahrener Benutzer
          • 16.06.2020
          • 243

          #19
          Entschuldigung aber nur, weil andere Länder in dieser Hinsicht kein Schamgefühl kennen, müssen wir jeder Mode hinterherrennen?

          Für mich hat der Umgang mit Familienanzeigen auch noch sehr viel mit Pietät zu tun.

          Und ganz nebenbei: Ich denke nicht, daß die stolzen Eltern, die vor 10, 20, 30 oder 50 Jahren die Geburten ihrer Kinder in die Zeitungen setzten mit der heutigen Datensammelwut gerechnet haben.
          Viele Grüße Pascal

          Kommentar

          • OliverS
            Erfahrener Benutzer
            • 27.07.2014
            • 3017

            #20
            Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
            Hallo, Oliver! Natürlich, wer kennt diese Seite nicht?

            Ist es in der Sache aber nicht ein erheblicher Unterschied, wer entsprechende Daten irgendwo einstellt?

            Was juckt's mich, dass Meyer, Schulze oder ein entsprechender Seiten-Betreiber irgendwas einstellt? DAS liegt nicht in meiner Verantwortung, und niemand kann mich deshalb am Kragen packen.
            Wenn ich allerdings solche Daten einstelle, und das auch noch nachweisbar ist, mag es Menschen geben, die mich dafür packen möchten.

            Naja dort stellen auch "User" die Daten ein, aber hast schon recht
            Und es ging ja hier um öffentlich und verwenden in Datenbanken.
            Nur halt die "Verschiedenheiten" der Möglichen Datenbanken aufgezeigt. Nicht nur bei Ancesty, myheritage(wo ich auch Vorsicht walten lasse!) und andere - aber gibt auch solche Datenbanken die nicht Stammbäume zeigen. Das woll ich sagen.
            Zuletzt geändert von OliverS; 06.08.2020, 11:58.
            Dauersuchen:

            1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
            2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
            3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

            Kommentar

            • AKocur
              Erfahrener Benutzer
              • 28.05.2017
              • 1411

              #21
              Hallo,

              ich bin kein Jurist, denke aber hier müsste Art. 89 DSGVO (Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken) zutreffen.


              Ich übernehme solche "Daten" auf jeden Fall. Die Namen sollten, bei entsprechender Einstellung als lebend/privat, kein Problem sein und mehr erfährt man aus Todesannoncen ja sowieso nicht. Ich ergänze auch noch Geburtsjahre, wenn ich sie kenne (häufig nicht der Fall), würde aber bei lebenden Personen, die ich nicht um entsprechende Erlaubnis gefragt habe, immer auf das genaue Datum (Tag/Monat) verzichten. Ebenso lasse ich in solchen Fällen den Geburtsort - sollte dieser mir bekannt sein - grundsätzlich weg.
              Wenn ich das richtig sehe, müsste jemand also eine Person, die ich als lebend (und somit privat) in meinem Stammbaum habe, ebenfalls mit Namen eingetragen haben, um über ein Match an meine Details zu dieser Person zu gelangen. Habe ich da nur den reinen Namen stehen, gebe ich also keine Daten preis, die der andere nicht sowie kennt.
              Kurz gesagt: ich stelle so wenig Details wie nur irgend möglich online (offline sammel ich deutlich mehr Details zu den Lebenden). In Zusammenspiel mit den Sicherheitseinstellungen von Ancestry und co sollte das rechtlich zumindest solange passen, bis ein Gericht etwas anderes feststellt. Die DSGVO ist ja recht schwammig gehalten.

              LG,
              Antje

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              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 5092

                #22
                Daten

                Zitat von pascho Beitrag anzeigen
                ..... Und ganz nebenbei: Ich denke nicht, daß die stolzen Eltern, die vor 10, 20, 30 oder 50 Jahren die Geburten ihrer Kinder in die Zeitungen setzten mit der heutigen Datensammelwut gerechnet haben.
                Hallo, Pascal!

                Du sammelst also nicht (wenn auch nicht "wütig") und bist auch nicht erfreut, wenn Du einer solchen öffentlichen Anzeige ein paar Infos entnehmen kannst, die Dir fehlen?

                Nein, noch vor 20 Jahren hat auch niemand daran gedacht, dass man entsprechenden Angaben in einer Todesanzeige exakt entnehmen kann, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und an welcher Adresse wahrscheinlich niemand daheim sein wird, und man dort wunderbar und ungestört einbrechen kann. - Die Zeiten haben sich geändert und in vielerlei Richtung nicht zum Positiven.
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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                • pascho
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.06.2020
                  • 243

                  #23
                  Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                  Hallo, Pascal!

                  Du sammelst also nicht (wenn auch nicht "wütig") und bist auch nicht erfreut, wenn Du einer solchen öffentlichen Anzeige ein paar Infos entnehmen kannst, die Dir fehlen?
                  Ich habe eine Zeitlang überlegt, ob die Gemeindehefte bei uns aufhebe bzw. die Taufen, Trauungen und Beerdigungen unserer Pfarrei erfasse (Und da wäre es nur um die Namen der Betroffenen und das Quartal gegangen). Aus mehreren Gründen habe ich darauf verzichtet.

                  Ich bin durchaus nicht gegen die Datensammlung an sich - ob das nun Totenzettel oder find-a-grave sind.

                  Wogegen ich allerdings etwas habe ist die massenhafte Datenverarbeitung aus jüngster Vergangenheit ohne daß die Betroffenen davon auch nur Kenntnis haben. Und wir wissen alle, was einmal in einer Datenbank steht, kommt so schnell auch nicht mehr heraus.

                  Natürlich spricht nichts dagegen, wenn man die Todesanzeigen seiner Familie sammelt, Lücken in seiner Tafel füllt und quasi etwas Fleisch an den Knochen bringt.

                  Ich habe allerdings nicht den Eindruck, daß man bei den großen Anbietern (Myheritage, Ancestry, Familysearch) wirklich noch Herr über seine Daten ist.

                  Die Familienforschung ist für die eigene Familie und gehört nach meinem Dafürhalten nicht zu den Aufgaben, die begeisterte Laien für ein paar gewiefte Geschäftsleute erledigen müssen, die diese umsonst eingestellten Daten für ihre Gewinnerzielung einsetzen können.

                  Für die Veröffentlichung von Daten aus Familienanzeigen in Datenbanken gehört sich meiner Meinung nach eine Schutzfrist von 100 Jahren nach ihrem Erscheinen. Nur dann kann man sicher gehen, daß keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

                  Die Haltung "Ich mach mal, wenn mir einer was will, kann er sich ja melden" finde ich jedenfalls völlig daneben.

                  Immerhin sprechen wir hier auch von Todesanzeigen. Da finde ich einen gewissen Respekt sowohl den Toten wie den Hinterbliebenen und vielleicht einen Rest Pietät durchaus angebracht.
                  Zuletzt geändert von pascho; 06.08.2020, 14:53.
                  Viele Grüße Pascal

                  Kommentar

                  • Julchen53
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.09.2015
                    • 486

                    #24
                    Zu diesem Thema streite ich mich immer wieder mit Ancestry herum, leider vergeblich.
                    Dort wird nämlich leider (!) nicht differenziert zwischen 'lebendig' und 'privat'.
                    Wenn z.B. jemand 1950 geboren wurde und 2000 starb, wird diese Person beim Eintrag eines Sterbedatum automatisch auf 'verstorben' (also sichtbar) umgestellt.


                    LG
                    Julchen
                    -----------------------------------------------
                    Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

                    Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

                    Kommentar

                    • pascho
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.06.2020
                      • 243

                      #25
                      Zitat von Julchen53 Beitrag anzeigen
                      Zu diesem Thema streite ich mich immer wieder mit Ancestry herum, leider vergeblich.
                      Einfache Lösung: Anbieter wechseln...
                      Viele Grüße Pascal

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                      • fps
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.01.2010
                        • 2340

                        #26
                        Zitat von pascho Beitrag anzeigen
                        Einfache Lösung: Anbieter wechseln...
                        Bringt nichts, ist bei jedem Anbieter gleich.

                        Was tatsächlich hilft: die betreffende Person als "privat" kennzeichnen, dann wird sie nicht angezeigt. Das kann man gleich mit erledigen, wenn man den Todestag einträgt.
                        Gruß, fps
                        Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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                        • Julchen53
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.09.2015
                          • 486

                          #27
                          Sterbedatum UND Privat klappt aber nicht!
                          Und wenn ich das Datum als Bemerkung ect. hinzufüge, ist es bei der Person in Übersicht bzw. Suchfunktion nicht sichtbar.


                          PS: Ich sammle die Todesanzeigen aus alten Zeitungen und füge sie als Profilbild ein, ohne schlechtes Gewisen.
                          Was ich nie machen würde: die Todesursachen anzugeben, die ja in den Kirchenbüchern oft sehr ausführlich beschrieben sind.
                          Zuletzt geändert von Julchen53; 06.08.2020, 17:14.
                          -----------------------------------------------
                          Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

                          Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

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                          • Lock
                            Erfahrener Benutzer
                            • 07.04.2016
                            • 538

                            #28
                            Hallo Zusammen

                            Ich halte mich bei meinen Forschungen an zwei Grundregeln.
                            Für mich persönlich erfasse ich alle Daten derer ich habhaft werden kann.
                            auch "sensible" die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen.
                            Der Eintrag in der Meldekartei zu meinem Großvater * 1911 lieferte mir z.B. die Daten zu seiner zweiten Ehefrau und deren Kind ist nur unwesentlich jünger wie ich (mit Adresse).

                            Ich verbreite sie aber nicht weiter. Das bedeutet alles was jünger wie die Urgroßeltern ist findet gar nicht erst den Weg in Öffentliche Stammbäume diverser Anbieter. Selbst die Urgroßeltern kollidieren teilweise mit dem geltenden geltenden Datenschutzrechtlichen Bedingungen . Eine starb 1993
                            99 Jährig (die Daten sind belegt).
                            Ich möchte mich auf meine Forschungen konzentrieren, die sich ja nicht nur auf die reinen Abstammungsdaten beschränken und nicht darüber nachdenken welche Einstellungen ich bei welchem Anbieter vornehmen muss damit sie entsprechen geschützt sind.
                            Sind irgendwelche Daten erst einmal im WWW gelandet, kannst du sie nicht mehr kontrollieren. Wie die Gesetzeslage da ist und wie die AGB lauten ist dabei völlig unerheblich.
                            Vielen ist gar nicht bewusst wie heutzutage die Verbreitung und Verarbeitung von Daten funktioniert.
                            Ein Eintrag über die Geburt in einem Gemeindebrief vor 30 Jahren hat eine sehr begrenzte Anzahl von Personen erreicht, nämlich die Gemeindemitglieder. Wenn er heutzutage auf der Internetseite der Gemeinde Abrufbar ist, erreicht er jeden der sich dafür interessiert weltweit!!.
                            Vielleicht hat sich mancher schon mal gefragt wieso beim betreten eines Supermarktes das Telefon die Nachricht ausspuckt, das Produkt XY im Angebot ist. (woher weiß mein Telefon das ich beabsichtige, genau so ein Produkt zu erwerben)
                            Um noch einmal auf die veröffentlichen Sterbeanzeigen zurückzukommen,
                            Jeder der daraus Daten/Informationen braucht wird sie benutzen wie er möchte. Die einzige Einschränkung stellen eigentlich nur moralische Aspekte dar. Selbst die Namen der Angehörigen sind eigentlich sensibel.
                            Ich habe auch einmal Daten für meine Forschung erheben können. Der Verstorbene war ein weit entfernter Verwandter, dessen verbleib nach 1945 nicht bekannt war. Nur mit dem Name der Tochter als Ausgangspunkt, hat mir das WWW am Ende Adresse und Telefonnummer beschert. Und ein nettes Gespräch die Angaben über Eltern und Großeltern. Die Dame hat folgende Spuren hinterlassen, Ergebnisliste Sportverein; Schulabschluss;
                            Versicherungsagentur; Kommunalwahl.

                            Bei international agierenden Firmen und sozialen Netzwerken, deren Geschäftsmodel die Verarbeitung und der Handel mit Daten ist greifen Nationale Gesetzgebungen eben nicht.

                            Ich wünsche Euch noch viel Spaß beim forschen

                            v.G. Gerhardt

                            Kommentar

                            • consanguineus
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.05.2018
                              • 7320

                              #29
                              Hallo zusammen!

                              Da habe ich ja etwas losgetreten! Ich glaube, ich habe mich anfangs etwas mißverständlich ausgedrückt. Mir geht es lediglich um die NAMEN der in der Traueranzeige aufgeführten Personen. Deren Geburtsdaten, politische Überzeugungen, sexuelle Orientierungen, Schufa-Einträge, eingebildete Geschlechtsidentitäten sowie eventuelle Vorerkrankungen sind mir erstens nicht bekannt, zweitens gleichgültig und wären drittens ohnehin nicht in irgendeine Datenbank aufgenommen worden. Nur das, was sie ohnehin selbst aller Welt kundtun wollten.

                              Der Verstorbene hat einen umfangreichen Wikipedia-Eintrag, in dem sein Lebenslauf, seine Ämter, seine zahlreichen bundesrepublikanischen Orden, seine im Krieg erworbenen Auszeichnungen und all das für JEDERMANN ausgebreitet werden. Dasselbe erfährt man aus zahlreich vorhandener Literatur über ihn. Dazu braucht es also nicht die Traueranzeige, in der genau diese Dinge in Kurzform ebenfalls alle aufgelistet sind. Soll ich nun aus "Pietätsgründen" auf die in der Anzeige genannten Details zum Leben des Verstorbenen verzichten, auch wenn ich sie bei Wikipedia ohne Mühe nachlesen kann? Die Hinterbliebenen waren -vollkommen zu Recht!- stolz auf den Verstorbenen und haben aus seinen Verdiensten kein Geheimnis gemacht. Ebensowenig haben sie aus ihren Namen ein Geheimnis gemacht. Wäre es ihnen um Geheimhaltung gegangen, hätten sie statt der umfangreichen Auflistung der Namen sicherlich ein schlichtes "die trauernden Hinterbliebenen" unter die Anzeige gesetzt.

                              Ich kann die Aufregung in der Diskussion nicht ganz verstehen. Ich habe natürlich auch schon Menschen aus meinem Umfeld explizit gefragt, ob ich sie in meine Datenbank (in der sie für Dritte noch nicht einmal sichtbar sind!) aufnehmen darf. Die Reaktionen waren SÄMTLICH so oder ähnlich: "Mach doch was Du willst. Wann ich Geburtstag habe oder was ich studiert habe weiß eh jeder, den ich kenne. Und andere wird es schon nicht interessieren, selbst wenn sie es irgendwie herausbekommen sollten. So wichtig nehme ich mich nun auch nicht." Kein Witz, ich kenne persönlich niemanden, der das anders sieht. Daß es Menschen gibt, die, platt gesagt, den ganzen Tag mit einem Bayern München-T-Shirt herumlaufen, aber trotzdem nicht wollen, daß jeder weiß, welchen Fußballverein sie mögen, war mir nicht bewußt. Es gibt offenbar mehrere parallele Welten...

                              Einen schönen Abend wünscht
                              consanguineus
                              Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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                              • JeLa
                                Erfahrener Benutzer
                                • 30.12.2018
                                • 119

                                #30
                                Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                                Mir geht es lediglich um die NAMEN der in der Traueranzeige aufgeführten Personen.
                                ...
                                Soll ich nun aus "Pietätsgründen" auf die in der Anzeige genannten Details zum Leben des Verstorbenen verzichten, auch wenn ich sie bei Wikipedia ohne Mühe nachlesen kann?
                                Hallo,

                                die DSGVO und nationales Datenschutzrecht beziehen sich auf personenbezogene Daten von lebenden Personen. Nach meiner Wahrnehmung ging es dir im Startbeitrag um die in der Todesanzeige aufgeführten Namen der (lebenden) Angehörigen. Damit gilt hier das Datenschutzrecht, auch wenn "lediglich" die Namen verwendet werden.

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