Straßenreinigung bei Eis und Schnee anno 1831

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  • schaefera
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    Straßenreinigung bei Eis und Schnee anno 1831

    Bekanntmachungen.

    Bey der eingetretenen Winterzeit werden nachstehend ältere gesetzliche Vorschriften,
    die Straßenreinigung betreffend, zur genauesten Befolgung hiermit in Erinnerung gebracht:

    1) Jeder Eigenthümer oder Verwalter eines städtischen Grundstücks ist verpflichtet,
    den vorliegenden Bürgersteig und Straßendamm, letztem bis in die Mitte, längs der ganzen Breite des Grundstücks, reinigen, die Gosse insonderheit sorgfältig ausschippen und den Unrath sofort wegschaffen zu lassen.

    2) Diese Reinigung muß zwey Mal in der Woche, Mittwochs und Sonnabends, in den Nachmittagsstunden von 2 bis 4 Uhr geschehen.
    Eine solche gleichzeitig Ausführung des Geschäfts ist unerläßlich,
    weil nur dadurch der erforderliche Abfluß des Wassers bewirkt werden kann. '

    z) Ferner ist jeder Hauswirth verpflichtet, bey eintretendem Froste die vor seinem Hause
    und Gehöfte vorbeyergehende Gosse vom Eise und Schnee immer gehörig rein zu erhalten, solche alle Tage in der Zeit von 7 bis 10 Uhr früh bis auf den Grund aushacken,
    das aufgehackte Eis aber sofort wegschaffen zu lassen, jedoch bleibt es unbenommen, das aufgehackte Eis und Schnee auf dem Bürgersteige, wenn solcher dazu die gehörige Breite hat, aufzuhäufen.
    Unter keiner Bedingung aber darf das Eis und Schnee außerhalb des Bürgelsteiges auf die Straße geworfen und daselbst zum Nachtheil und Gefahr der Passanten aufgehäuft werden.

    4) Die Straße darf auch nicht durch Herauswerfen von Schutt, Scherben und sonstigem Unrath, oder durch Ausgießen von Unreinigteiten aus den Fenstern verunreinigt werden.

    5) Bey Winterglätte muß jeder Hauswirth, sobald es tagt, und wenn das Bedürfniß es erfordert, wiederholt die Straße längs des Grundstücks, zur Vermeidung des Ausgleitens der Passanten, mit Sand, Asche oder einem ähnlichen dem Zwecke entsprechenden Material bestreuen lassen.

    6) Wo bey besonderer örtlicher Lage die zweymalige wöchentliche Straßenreinigung für den Zweck der nöthigen Reinhaltung nicht ausreicht, muß dieselbe noch öfter vorgenommen werden, vorzüglich, wenn,in Folge der Witterung der Straßenmoder in sonst ungewöhnlicher Masse sich mehrt. Dahin gehört auch das Wegschaffen des in stärkerer Masse gefallenen Schnees von der Fahrstraße. Zum Abladeplätze des Schnees und Eises wird das Saalufer rechts der hohen Brücke bestimmt, woselbst eine Tafel den Ort näher bezeichnen wird.

    Das eigene Interesse der Einwohner in Rücksicht auf die Sicherheit, Gesundheit und Bequemlichkeit fordert die vollständige Erfüllung der obigen Vorschriften zu dringend,
    als daß die unterzeichnete Polizeybehörde sich nicht der allgemeinsten Bereitwilligkeit dazu mit Vertrauen versichert halten sollte.
    Aus gleichem Grund muß aber auch die Rüge jeder Vernachlässigung derselben eintreten, und wird solche daher jedesmal mit der feststehenden, bey Wiederholungsfällen zu erhöhenden Geldstrafe von resp. 15 Sgr. bis 2 Rthlr. unausbleiblich geahndet werden.

    Die Polizeybeamten sind angewiesen, auf die Befolgung Vorstehender Festsetzungen bey eigener Vertretung zu halten.
    Halle, am 29. November 1831.
  • Ahrweiler
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2009
    • 1062

    #2
    Hallo schaefera.
    Ist sehr interessant was Du da gefunden hast.Bei uns steht heute noch im Gesetz,dass die Hauseigentümer verplichtet sind die Gehsteige vor ihrem Haus von eis und schnee freizuhalten.Erstaunlich aber ist,dass die Hausbesitzer die Gosse rein halten mußten und den Schutt und Schmutz daraus entfernen mußten und vor allem ,dass dies zur gleichen Zeit geschehen mußte.Da hat sich ja der Gesetzgeber was kluges einfallen lassen.Hätte man im Mittelalter solche Gesetze gehabt würde vermutlich die Pest nicht gewütet haben.
    LG
    Franz Josef

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11553

      #3
      Zitat von schaefera Beitrag anzeigen
      Unter keiner Bedingung aber darf das Eis und Schnee außerhalb des Bürgelsteiges auf die Straße geworfen und daselbst zum Nachtheil und Gefahr der Passanten aufgehäuft werden.
      Moin Astlid,

      sind wil in China?

      @ Flanz Josef:

      Die Stleu- und Läumpflicht gibt es bei uns auch noch.

      Fliedlich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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      • schaefera

        #4
        Hallo Fliedlich,

        :-)

        Astrid
        -die sich noch daran erinnern kann,das während ihrer Kindheit,
        Samstags der Bürgersteig gefegt wurde-

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        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11553

          #5
          Zitat von schaefera Beitrag anzeigen
          -die sich noch daran erinnern kann,das während ihrer Kindheit,
          Samstags der Bürgersteig gefegt wurde-
          Ich sag nul: Schwäbische Kehlwoche!

          Friedrich (der gerade im Wikipedia-Artikel zur Kehrwoche den Begriff Sprechhaus fürs Klohäuschen gefunden hat!)
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

          Kommentar

          • Medy

            #6
            Hallo Astrid u. Friedrich,
            nicht nur heute sondern bereits 1800 wurde in einem Mietvertrag in Mettmann folgende Klausel angegeben.

            Anpächter ist verpflichtet jeden Samstag so wie die Tage vor den Feiertagen von der
            Grenze des Lehnenhäuschen anfangend biss an das Thor welches an der Grenze des
            Herrn B. ist die Straße zu kehren und zu reinigen.
            Im Übrigen ist derselbe verpflichtet, die gepachteten Räume in einem ordentlichen Zustande zu erhalten, und wenigstens einmal im Jahre im Innern kälken zu lassen.

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            • Hina
              Erfahrener Benutzer
              • 03.03.2007
              • 4722

              #7
              Was die wohl gemacht haben, wenn sie wie wir letzte Nacht auf einen Schlag 50 cm Neuschnee abbekommen hätten. Soviel Schnee wäre doch gar nicht abzutransportieren und die Gosse hätte wohl keiner mehr freihalten können. Hier haben die Orte heute "aufgegeben", die Bürgersteige hochgeklappt, Schulen dicht gemacht, zur Arbeit gings allenfalls noch mit einem Traktor oder gar nicht, der Rettungsdienst wurde vom Militär mittels Panzer "Else" übernommen und es schneit und schneit und schneit .

              Viele Grüße
              Hina
              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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              • Ahrweiler
                Erfahrener Benutzer
                • 12.12.2009
                • 1062

                #8
                Hallo Hina
                Nur 50 cm Schnee? Am Tag als ich meinen Führerschein machte hatte es über Nacht 80 cm geschneit und es schneite an dem Tag weiter.Wir mußten trotzdem zur Prüfunf antreten.
                LG
                Franz Josef

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4722

                  #9
                  Hallo Franz Josef,
                  naja das war ja nur die Ausbeute der einen Nacht aber es schneit schon seit Tagen ununterbrochen. Eben wurden mit schwerem Gerät unsere Autos geborgen. Eine Führerscheinprüfung wäre hier absolut nicht möglich. Mittel- und Nordjütland ist sonst alles andere als ein typisches Schneegebiet .
                  Viele Grüße
                  Hina
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11553

                    #10
                    Moin Hina,

                    dann leben wir hier im mittlerweile nicht mehr jeden Winter schneesicheren Sauerland ja wie im Paradies! Die Straßen sind geräumt und es ist trocken von oben.

                    Aber davon ab: Im Geburtsort meiner Oma am Fuße des Kahlen Asten lag der Schnee oft so hoch, daß man nur durch eine Luke im Giebel das zweistöckige Haus verlassen konnte.

                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • Hina
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.03.2007
                      • 4722

                      #11
                      Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
                      Im Geburtsort meiner Oma am Fuße des Kahlen Asten lag der Schnee oft so hoch, daß man nur durch eine Luke im Giebel das zweistöckige Haus verlassen konnte.
                      Hallo Friedrich,
                      da hat dann sicher kaum noch jemand verlangt, dass die Gosse pünktlich und ordentlich geräumt ist .
                      Viele Grüße
                      Hina
                      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                      • Michael
                        Moderator
                        • 02.06.2007
                        • 4594

                        #12
                        Zitat von schaefera Beitrag anzeigen
                        Samstags der Bürgersteig gefegt wurde
                        Hallo,
                        das ist heute auch noch so.

                        Viele Grüße
                        Michael

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