Hallo Rita,
es ist immer eine Frage aus welchem Zeitraum Du Daten suchst. Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes gelten seit dem 1. Januar 2009 neue gesetzliche Bestimmungen. Daten, die beim Standesamt liegen setzen in der Regel für die Einsichtnahme in einen einzelnen Eintrag eine Vollmacht voraus. Unterlagen, die aus dem Bestand des Standesamtes stammen und im jeweiligen Kommunalarchiv liegen, unterliegen nicht mehr den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sondern dem Archivgesetz und sind daher frei und ohne Vollmacht einsehbar.
herzl. Gruß aus Detmold
Dieter
es ist immer eine Frage aus welchem Zeitraum Du Daten suchst. Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes gelten seit dem 1. Januar 2009 neue gesetzliche Bestimmungen. Daten, die beim Standesamt liegen setzen in der Regel für die Einsichtnahme in einen einzelnen Eintrag eine Vollmacht voraus. Unterlagen, die aus dem Bestand des Standesamtes stammen und im jeweiligen Kommunalarchiv liegen, unterliegen nicht mehr den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sondern dem Archivgesetz und sind daher frei und ohne Vollmacht einsehbar.
herzl. Gruß aus Detmold
Dieter
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