Der Pate beim 7. Kind

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  • Friedrich
    Moderator

    • 02.12.2007
    • 11577

    Der Pate beim 7. Kind

    Moin zusammen,

    mal eine ganz blöde Frage: Der Bundespräsident ist doch in jeder Familie beim 7. Kind Pate.

    1. Gilt das nur für getaufte Kinder, und wie erfährt der Bundespräsident von seinem Glück? Ist das überhaupt eine klassische Patenschaft, wie wir sie aus der Kirche kennen?

    2. Auch wenn's dumm klingt: Bleibt die Patenschaft auch erhalten, wenn der Gute nicht mehr im Amt ist, oder geht sie auf den Nachfolger über?

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2567

    #2
    Hallo, Friedrich!

    Welch' interessante Themen Du hier immer aufbringst!
    Blöd finde ich die Frage überhaupt nicht.

    Soweit ich weiß, ist die Patenschaft des Bundespräsidenten unabhängig
    von der Religionszugehörigkeit, also auch von einer etwaigen Taufe.

    Die Patenschaft ist mehr "ehrenhalber", aber er wird ganz normal als Pate
    in den kirchlichen Büchern, wenn es eine Taufe gibt, eingetragen.
    Auf jeden Fall ist die Übernahme mit einer Geldzuwendung verbunden.

    Hier mal ein Link zu einem aktuellen Fall:


    Und hier aus Lüdenscheid:


    Liebe Grüße, Ina

    Kommentar

    • Aida
      Erfahrener Benutzer
      • 19.12.2008
      • 415

      #3
      Müsste man nicht dazu Frau von der Leyen befragen können?

      Gruß
      Christel

      Kommentar

      • niederrheinbaum
        Gesperrt
        • 24.03.2008
        • 2567

        #4
        Hallo!

        Zitat von Aida Beitrag anzeigen
        Müsste man nicht dazu Frau von der Leyen befragen können?

        Gruß
        Christel
        Stimmt, die müßte das genau wissen!

        Viele Grüße, Ina

        Kommentar

        • Friedrich
          Moderator

          • 02.12.2007
          • 11577

          #5
          Frau von der Leyen, Frau von der Leyen, können Sie uns nicht mal Auskunft geben?

          Ich stelle fest, daß man offenbar die Patenschaft bei den Behörden quasi "anmelden" muß. Wer also den Präsidenten nicht will, hat Pech gehabt.

          Schon mal danke für Eure Antworten.

          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 30181

            #6
            Hallo Friedrich,

            die Homepage von Herrn Köhler gibt folgende Auskunft:

            Ehrenpatenschaften

            Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein.
            Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familie und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Außerdem soll auf die Probleme kinderreicher Familien aufmerksam gemacht werden, wie zum Beispiel angemessene Wohnraumversorgung, und die Städte und Gemeinden sollen zur Unterstützung und Hilfeleistung veranlasst werden. Damit soll die Übernahme der Ehrenpatenschaft mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.
            Insgesamt wurden seit 1949 etwa 75.100 Ehrenpatenschaften übernommen. Bundespräsident Horst Köhler hat bisher (von Juli 2004 bis Ende 2008) insgesamt 2.880 Ehrenpatenschaften übernommen.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • Friedrich
              Moderator

              • 02.12.2007
              • 11577

              #7
              Danke Christine,

              auf die Idee mit der Hp unseres Präsidenten hätte ich ja kommen können!

              Aber jetzt haben wir es schwarz auf weiß.

              Friedrich
              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

              Kommentar

              • Xtine
                Administrator

                • 16.07.2006
                • 30181

                #8


                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

                Kommentar

                • Aida
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.12.2008
                  • 415

                  #9
                  Zitat von Christine B. Beitrag anzeigen
                  die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Bundespräsident Horst Köhler hat bisher (von Juli 2004 bis Ende 2008) insgesamt 2.880 Ehrenpatenschaften übernommen. [/I]
                  Tja, ob dann wohl mehr Väter als Mütter diese Ehrenpatenschaften beantragen? Und ob Herr Köhler seinen Patenkindern mal eine Weihnachtskarte schreibt?

                  Gruß

                  Christel

                  Kommentar

                  • Marlies

                    #10
                    Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
                    Frau von der Leyen, Frau von der Leyen, können Sie uns nicht mal Auskunft geben?
                    .....hat sie, lieber Friedrich, hat sie, allerdings mit Umwegen

                    Deine obengenannte Frage hatte ich, (zugegeben als Link) an die "Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend", also an Frau von der Leyen, mit der Bitte um Auskunft geschickt.

                    Am 21.08. erreichte mich folgende Nachricht:

                    für Ihre E-Mail vom ....... an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen danke ich Ihnen. Frau Ministerin hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.

                    Zuständig für Ihre Frage ist innerhalb der Bundesregierung das Bundespräsidialamt, an das ich Ihre E-Mail weitergeleitet habe.

                    Ich gehe davon aus, dass Sie von dort weitere Nachricht erhalten werden.

                    Mit freundlichen Grüßen
                    im Auftrag
                    (Unterschrift)

                    Und heute kam die "weitere Nachricht" vom Bundespräsidialamt

                    - Zitat -

                    Der preußische Ministerpräsident übernahm ab 1928 die Ehrenpatenschaft für das 12. Kind und ab 1930 bereits für das 10. Kind. In besonderen Fällen war auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern die Übernahme für das 7., 8. oder 9. Kind möglich, wobei die Eltern aber auf das Geldgeschenk von seinerzeit 30.-- Mark verzichten mussten. In jedem Falle wurde die Ehrenpatenschaft nur einmal übernommen. Nach Wahl der Eltern konnte entweder der Ministerpräsident oder der Reichspräsident Ehrenpate werden. Das Geldgeschenk wurde nur bei Bedürftigkeit gezahlt. Bis 1936 wurde die Ehrenpatenschaft für das 7. oder nachfolgende Kind - jedoch in einer Familie nur einmal - übernommen, ab 1936 erst für das 9. Kind oder den 7. Sohn.

                    Bundespräsident Heuss entschloss sich im Herbst unmittelbar nach seiner Wahl, die alte Gepflogenheit der Übernahme der Ehrenpatenschaft durch das Staatsoberhaupt wieder aufzunehmen. Er legte besonderen Wert darauf, dass die Antragstellung von den Kindeseltern aus freiem Entschluß erfolgte. Er wollte so auf jeden Fall vermeiden, dass von Seiten "des Staates", dessen "Allgewalt" über alle menschlichen Bereiche aus der vorangegangenen Periode noch in unliebsamer Erinnerung war, irgendein Druck ausgeübt wurde.

                    Voraussetzung für die Übernahme war seinerzeit u. a., dass das Kind nach dem 12. September 1949, dem Tag der Wahl des Bundespräsidenten, geboren wurde.

                    Die Grundsätze sind inzwischen wiederholt geändert worden. Sie sind heute wie folgt gefasst:

                    Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Bei Mehrlingsgeburten umfasst die Ehrenpatenschaft sämtliche Kinder, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein.Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden. Sofern jedoch der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft beim siebenten Kind unterblieben ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem später geborenen Kind übernommen werden. Der Antrag muß innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden, es sei denn, den Antragsberechtigten ist die Möglichkeit, eine Ehrenpatenschaft zu beantragen, nicht bekannt gewesen. Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geldgeschenk, das seit dem 1. Juli 2003 500.-- Euro beträgt.

                    Seit dem Bestehen der Institution der Ehrenpatenschaft wurden bisher mehr als 75.500 Ehrenpatenschaften übernommen. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist daher mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Mit ihr soll die besondere Bedeutung herausgestellt werden, die Familie und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Außerdem seoll auf die Probleme kinderreicher Familien aufmerksam gemacht werden, wie z. B. die angemessene Wohnraumversorgung, und die Städte und Gemeinden ollen zur Unterstützung un Hilfeleistung veranlasst werden. Die Übernahme der Ehrenpatenschaft verfolgt keine bevölkerungspolitischen, sondern ausschließlich sozial- und gesellschaftspolitische Ziele. Sie soll mit dazu betragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.

                    - Zitatende -

                    Im Begleitschreiben ist eine Telefonnummer angegeben: Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie mich unter der Nr........ gerne anrufen


                    Gezeichnet:
                    (Unterschrift)

                    Kommentar

                    • Friedrich
                      Moderator

                      • 02.12.2007
                      • 11577

                      #11
                      Moin,

                      das sind ja interessante Informationen. Vielen Dank, daß Du da mal nachgehakt hast!

                      Friedrich
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                      • casandra1999
                        Benutzer
                        • 17.09.2009
                        • 18

                        #12
                        ehrenpatenschaft

                        wir haben diese im juni2008 erhalten
                        eine urkunde,500,00 und ein geschenk von der gemeinde
                        presse war auch dabei
                        es war ein größerer artikel in der zeitung der aber sehr herablassen geschrieben wurde

                        für andere vorteile sind wir zu ""normal/reich"

                        Kommentar

                        • Friedrich
                          Moderator

                          • 02.12.2007
                          • 11577

                          #13
                          Moin casandra1999,

                          dann habe ich Dich richtig verstanden, daß Du mit sieben Kindern gesegnet bist. Da ich selber mit fünf Geschwistern versehen bin, kann ich mir vorstellen, daß bei Euch immer was los ist.

                          Auf jeden Fall meinen Respekt!

                          Friedrich
                          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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