Solange es glaubhaft war, dass der verstorbene Ehemann der Vater des Kindes sein konnte und auch war, galt das Kind als legitim mit der Bemerkung: postumus - nach dem Tod des Vaters gestorben.
Auch bei unehelichen Kindern, die nachher durch die Heirat der beiden Eltern legitimert wurden, trug der Pfarrer nachträglich ein: p.s.m.leg. (per subsequens matrimonium legitimatus/a = durch die nachfolgende Heirat legitimiert).
Die "Stigmatisierung" unehelicher Kinder durch ausgefallene Namen lässt sich insofern etwas relativieren, als nach meinen Erfahrungen die Sterblichkeit unehelicher Kinder höher war als die bei ehelichen. Auch das wäre ein Aspekt, den man näher untersuchen könnte.
Uneheliche Kinder hatten in der Regel nicht das selbe Pflegeumfeld wie eheliche, und auch manche uneheliche Mutter dürfte diesen Tod - trotz aller Mutterliebe" - als "Befreiung von einem Ballast" empfunden haben.
Auch bei unehelichen Kindern, die nachher durch die Heirat der beiden Eltern legitimert wurden, trug der Pfarrer nachträglich ein: p.s.m.leg. (per subsequens matrimonium legitimatus/a = durch die nachfolgende Heirat legitimiert).
Die "Stigmatisierung" unehelicher Kinder durch ausgefallene Namen lässt sich insofern etwas relativieren, als nach meinen Erfahrungen die Sterblichkeit unehelicher Kinder höher war als die bei ehelichen. Auch das wäre ein Aspekt, den man näher untersuchen könnte.
Uneheliche Kinder hatten in der Regel nicht das selbe Pflegeumfeld wie eheliche, und auch manche uneheliche Mutter dürfte diesen Tod - trotz aller Mutterliebe" - als "Befreiung von einem Ballast" empfunden haben.
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