Bigamie...

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  • Hintiberi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.09.2006
    • 1095

    Bigamie...

    Einen wunderschönen guten Morgen!

    Es schwirrt mal wieder eine Frage durch meinen Kopf:
    Seit einiger Zeit nun ist es ja jetzt möglich, auch ohne vorherige standesamtlicher Heirat kirchlich zu heiraten. Standesamtlich heiraten, ohne kirchlich heiraten zu müssen konnte man ja sowieso...
    Nun befindet man sich dabei im Grunde auf zwei rechtlichen Gebieten: das staatliche Recht und das kirchliche Recht. Im Grunde könnte man sagen, daß die beiden einen "Deal" hatten: Kirchliche Heirat erst nach vollzogener standesamtlicher Trauung. Die Kirche prüfte dies anhand der vom Standesamt ausgestellten Urkunde, soweit so gut... aber das fällt ja jetzt weg!

    Das hieße also doch im Grunde, daß man von nun an zwei Ehen eingehen kann, oder?!

    Man heiratet die eine Ehegattin bzw. den einen Ehegatten standesamtlich, die andere kirchlich - nach den Auffassungen der beiden "Institutionen" Staat und Kirche, die ja jetzt keinen "Deal" mehr haben, müßten so auch zwei voneinander unabhängige Auffassungen der Ehe nebeneinander bestehen;
    die Kirche braucht keinen Nachweis des Standesamts mehr, um eine kirchliche Trauung zu vollziehen, das Standesamt braucht sowas von der Kirche sowieso nicht, also wer will das heute "prüfen" und was spräche gegen diese Form von Bigamie (außer vielleicht die eigene Gattin bzw. Gatte bzw. Gattinnen bzw. Gatten - wenn sie's rauskriegen *g*)?!

    Viele Grüße
    -Jens
    Meine Ahnen
    http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
    www.gencircles.com/users/hintiberi/17"
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4724

    #2
    Hallo Jens,

    nun steht allerdings das bürgerliche Recht über dem kirchlichen Recht. Relevant im rein rechtlichen Sinne bei einer Ehe ist also das bürgerliche Recht. Das kirchliche Recht spielt für eine Person nur so lange eine Rolle, wie man ihr angehört und sich dem beugt, es ist also freiwillig und auch änderbar. Sich dem bürgerlichen Recht zu unterwerfen, ist dagegen nicht freiwillig und man hat keine Wahlmöglichkeit. Wäre das nicht so, würde es diese neue Möglichkeit in der katholischen Kirche mit Sicherheit nicht geben.

    Theoretisch wäre Bigamie, allerdings nur aus kirchlicher Sicht, möglich. Andererseits wird die Kirche prüfen, welchen Familienstand jemand hat, bevor er die kirchliche Trauung vollzieht. Es wurde ja nur abgeschafft, dass man vorher mit der Braut/dem Bräutigam die standesamtliche Eheschließung vollzogen haben muss.

    Anders sieht es natürlich beim Standesamt aus. Die haben keine Veranlassung nachzuprüfen, ob jemand bereits kirchlich getraut wurde, denn das kirchliche Recht ist für sie in der Hinsicht uninteressant. Den Faden weiter gesponnen, scheidet die katholische Kirche keine Ehen. Wenn sich also jemand irgendwann von seinem kirchlich getrauten Partner trennt und später einen anderen Partner rein standesamtlich heiratet, dann ist das aus kirchlicher Sicht, Bigamie, wobei hier auch noch zu klären wäre, ob die katholische Kirche eine rein standesamtliche Heirat überhaupt als Ehe ansieht, denn das ist ja nun wiederum keine Ehe vor Gott. Wie der Betroffene das alles mit seiner Kirche rund bekommen will, das bleibt dann also sein rein persönliches Problem und bedarf nur einer Klärung im kirchlichen Sinne.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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    • Stiftung
      Erfahrener Benutzer
      • 01.06.2009
      • 129

      #3
      Hallo zusammen ! Ich glaube die katholische Kirche prüft sehr wohl ob wer mit einem Partner eine Ehe eingegangen ist ,weil auch wen jemand kirchlich mit einem Evangelischen verheiratet ist oder war oder nur standesamtlich verheiratet und geschieden .du kannst nicht mehr kirchlich heiraten. So ist es mir bekannt, und wird in Österreich so gehalten.Grüße Maria
      Liebe Grüße aus Traun Maria
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      • Whodunit
        Erfahrener Benutzer
        • 14.09.2008
        • 213

        #4
        Zitat von Hina Beitrag anzeigen
        Den Faden weiter gesponnen, scheidet die katholische Kirche keine Ehen.
        Da muss ich kurz etwas einwerfen: Die katholische Kirchen scheidet Ehen, wenn der neue Partner katholisch ist, der geschiedene es aber nicht war. Diesen Fall gab es bei meiner Tante vor einigen Jahren.

        Sie musste an den Papst schreiben, der das dann genehmigte (ich glaube, der Brief war auf Italienisch ...).

        Ist aber nur eine Ausnahme ...
        Viele Grüße,
        Daniel.


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        • karin-oö
          Erfahrener Benutzer
          • 01.04.2009
          • 2630

          #5
          Zitat von Whodunit Beitrag anzeigen
          Die katholische Kirchen scheidet Ehen, wenn der neue Partner katholisch ist, der geschiedene es aber nicht war.
          Soweit ich weiß, werden von der katholischen Kirche keine Ehen geschieden, mann kann nur eine Annullierung der Ehe beantragen.
          Dazu sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, dass der erste Partner einer anderen Religion angehörte, ist allein noch kein Grund für eine Auflösung der Ehe.



          Schöne Grüße
          Karin

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          • Whodunit
            Erfahrener Benutzer
            • 14.09.2008
            • 213

            #6
            Hallo Karin,

            ich muss meinen vorherigen Beitrag revidieren, werde später zur Sicherheit noch mal meine Tante fragen. Meine Tante ist seit eh und je katholisch, der neue Partner tatsächlich evangelisch. Welche Religion ihr früherer Partner hatte, weiß ich nicht, aber ich glaube, es war eine Wiederheirat möglich, weil der neue Partner gläubig, der frühere nicht gläubig war (zumindest auf dem Papier).

            Aber zur genaueren Klärung frage ich noch mal, notfalls lasse ich mir das Schreiben vom Papst geben.
            Viele Grüße,
            Daniel.


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