Einen wunderschönen guten Morgen! 
Es schwirrt mal wieder eine Frage durch meinen Kopf:
Seit einiger Zeit nun ist es ja jetzt möglich, auch ohne vorherige standesamtlicher Heirat kirchlich zu heiraten. Standesamtlich heiraten, ohne kirchlich heiraten zu müssen konnte man ja sowieso...
Nun befindet man sich dabei im Grunde auf zwei rechtlichen Gebieten: das staatliche Recht und das kirchliche Recht. Im Grunde könnte man sagen, daß die beiden einen "Deal" hatten: Kirchliche Heirat erst nach vollzogener standesamtlicher Trauung. Die Kirche prüfte dies anhand der vom Standesamt ausgestellten Urkunde, soweit so gut... aber das fällt ja jetzt weg!
Das hieße also doch im Grunde, daß man von nun an zwei Ehen eingehen kann, oder?!
Man heiratet die eine Ehegattin bzw. den einen Ehegatten standesamtlich, die andere kirchlich - nach den Auffassungen der beiden "Institutionen" Staat und Kirche, die ja jetzt keinen "Deal" mehr haben, müßten so auch zwei voneinander unabhängige Auffassungen der Ehe nebeneinander bestehen;
die Kirche braucht keinen Nachweis des Standesamts mehr, um eine kirchliche Trauung zu vollziehen, das Standesamt braucht sowas von der Kirche sowieso nicht, also wer will das heute "prüfen" und was spräche gegen diese Form von Bigamie (außer vielleicht die eigene Gattin bzw. Gatte bzw. Gattinnen bzw. Gatten - wenn sie's rauskriegen *g*)?!
Viele Grüße
-Jens

Es schwirrt mal wieder eine Frage durch meinen Kopf:
Seit einiger Zeit nun ist es ja jetzt möglich, auch ohne vorherige standesamtlicher Heirat kirchlich zu heiraten. Standesamtlich heiraten, ohne kirchlich heiraten zu müssen konnte man ja sowieso...
Nun befindet man sich dabei im Grunde auf zwei rechtlichen Gebieten: das staatliche Recht und das kirchliche Recht. Im Grunde könnte man sagen, daß die beiden einen "Deal" hatten: Kirchliche Heirat erst nach vollzogener standesamtlicher Trauung. Die Kirche prüfte dies anhand der vom Standesamt ausgestellten Urkunde, soweit so gut... aber das fällt ja jetzt weg!
Das hieße also doch im Grunde, daß man von nun an zwei Ehen eingehen kann, oder?!
Man heiratet die eine Ehegattin bzw. den einen Ehegatten standesamtlich, die andere kirchlich - nach den Auffassungen der beiden "Institutionen" Staat und Kirche, die ja jetzt keinen "Deal" mehr haben, müßten so auch zwei voneinander unabhängige Auffassungen der Ehe nebeneinander bestehen;
die Kirche braucht keinen Nachweis des Standesamts mehr, um eine kirchliche Trauung zu vollziehen, das Standesamt braucht sowas von der Kirche sowieso nicht, also wer will das heute "prüfen" und was spräche gegen diese Form von Bigamie (außer vielleicht die eigene Gattin bzw. Gatte bzw. Gattinnen bzw. Gatten - wenn sie's rauskriegen *g*)?!
Viele Grüße
-Jens

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