Suche in Archiven - Einzug der "modernen Technik"?

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  • Acanthurus
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2013
    • 1657

    #16
    Zitat von gabyde Beitrag anzeigen

    Arcinsys ist ein geschlossenes System und damit deutlich sicherer als E-mail.

    [...]

    Vor allem scheint ihr nicht bekannt zu sein, daß in den meisten Fällen, wo Daten aus geschlossenen System "entkommen", diese von innen heraus gehackt wurden. So war es bisher auch bei allen Banken-/Kreditkarten- etc. Hacks.
    Ich denke es ist einer Debatte zum Thema "Internetsicherheit" zuträglich, keine Falschinformationen zu verbreiten.

    A.

    Kommentar

    • DerDirk
      Erfahrener Benutzer
      • 22.10.2010
      • 348

      #17
      Ich hab meinem Archiv letzte Mal auch ein Telegramm schicken müssen, weil ich keinen Postreiter auftreiben konnte.
      Verdammter Fortschritt ;-)
      FN GESUCHT !

      NEUMANN in Stolp und Lauenburg(Pommern)
      LEIBRANDT in Westpreußen/Pommern
      BRESCHKE oder BRESZKA in Pommern
      KIRSCH und GOOR in Eupen(Belgien)
      RÖMER in Bochum, Hattingen,Essen und Detmold
      SCHAMBACH, LOMBERG,TRAPMANN in Hattingen
      WITTKAMP und BRUNKHORST in Gelsenkirchen/Wattenscheidt
      BUSCH in Hamm

      Infos/Anfragen einfach per PM

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      • Aras
        Benutzer
        • 02.06.2015
        • 45

        #18
        Wir reden doch hier von Staatsarchiven. Also müsste hier das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz greifen. Also wäre eine Antragsstellung in klassischer schriftlicher Form weiterhin eröffnet.



        Also schauen wir doch mal ins Archiv-Gesetz Niedersachsens NdsArchG.


        § 5
        (1) Jede Person hat nach Maßgabe dieser Vorschrift und im Rahmen der Benutzungsordnung das Recht, auf Antrag Archivgut im Landesarchiv zu wissenschaftlichen Zwecken oder bei sonst berechtigtem Interesse zu nutzen. [...]
        Also maßgeblich ist der Antrag. Und es auf die Benutzungsordnung verwiesen.

        In § 6 finden wir:
        Das Landesarchiv bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen.
        Jetzt ist natürlich die Frage ob der Antrag auch zum Verfahren gehört. Ich würde das bejahen.

        In der Benutzungsverordnung gibt es keinen Hinweis auf ein elektronisches Verfahren.

        In den Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz fehlt auch ein Hinweis auf die elektronische Antragsstellung.

        Somit ist der einzige Hinweis das die elektronische Antragsstellung ermöglicht im § 6 des Archivgesetzes zu finden.

        Jedoch wird es mMn ermessensfehlerhaft sein, wenn der Archivar den schriftlich vorliegenden Antrag ablehnt.

        Wer ggf. da weiterhelfen könnte, wäre der Historiker Jürgen Bohmbach. Der hat den entsprechenden Abschnitt der Praxis des Kommunalwesens geschrieben
        Zuletzt geändert von Aras; 09.12.2015, 12:40.

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        • Garfield
          Erfahrener Benutzer
          • 18.12.2006
          • 2145

          #19
          Hallo

          Ich kann hier nicht für Archive sprechen, erkläre dir aber gerne, wie das bei den Hochschulbibliotheken in der Deutschschweiz funktioniert:
          - Ich glaub 1998 wurde teilweise auf PC umgestellt, zumindest finden sich ab und zu noch Benutzerdatensätze aus dieser Zeit. 1999 wurden die Katalogdaten von Zettelkatalog nach Datenbank "im Internet" konvertiert (nach und nach, weil je nach Datenqualität sehr aufwändig)
          - Nun kann also bereits zuhause im Internet (im Online-Katalog) bequem das Buch bestellt werden und dann nur noch in der Bibliothek abgeholt werden. Geht also für den Benutzer viel schneller.
          - Benutzer ohne Internet zuhause dürfen ihre Bestellungen direkt in der Bibliothek machen, müssen dafür dann aber länger warten, bis die bestellen Bücher geholt wurden.
          - Kundenkontakt vorzugsweise per E-Mail, Bestelleungen per Telefon werden höchstens bei älteren Leuten angenommen (mag noch drauf ankommen, wie viel Zeit die grad so haben). Per E-Mail kann der jeweilige Fall tatsächlich viel schneller und kompetenter bearbeitet werden. Man kann mittels Benutzernummer sofort den richtigen Benutzer im System finden, während man sich am Telefon durchaus mehrmals verhören kann und sich dann dämlich sucht. Was für beide Seiten unangenehm ist.
          - in der Benutzerdatenabnk ist konkret hinterlegt: Name, Wohnadresse, freiwillig E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum (zwecks eindeutiger Identifikation, denn wie soll man bei 20 Hans Müller wissen, ob man den richtigen erwischt hat?). Bei nicht eindeutig erkennbaren Vornamen auch zunehmend das Geschlecht, weil es höflicher ist, in E-Mails dann die Anrede korrekt zu schreiben. E-Mail ist praktisch, Adresse wird aber oft benötigt, weil eine E-Mailadresse nicht mehr funktioniert.
          - die Benutzerdatenbank wird in allen 4 deutschschweizer Bibliotheksverbünden benutzt, so dass die Benutzer mit der selben Karte überall ausleihen können, ohne überall extra nochmal ihre Daten anzugeben. Man kann auf Wunsch eingeben, dass diese Daten nur im jeweiligen Verbund gespeichert werden (wobei da wenig Nutzen ist, wenn man dann in allen 4 ausleihen will). Vielleicht geht das beim genannten Archiv-Verbund auch?
          - bei der Ausleihe und bei der Rückgabe sieht man die Benutzerdaten nicht auf den ersten Blick, es müsste genauer hingeschaut werden.
          - die Ausleihhistorie ist nicht einsehbar, es kann also nicht nachvollzogen werden, was jemand wann ausgeliehen hat. Nur umgekehrt, welches Buch mal wo war. Aber auch diese Daten werden nach 5 Jahren (glaube ich) gelöscht.
          - Benutzerdaten weiter zu geben oder privat zu nutzen, widerspricht dem Berufskodex und könnte den Job kosten. Bei uns gibt es Gesetze zum Datenschutz und zu "besonders schützenswerten Daten" (wenn ich mich recht erinnere steht da ua., dass nur jene Daten erhoben werden dürfen, die fürs Erledigen der Arbeit benötigt werden und dass diese nicht weiter gegeben werden dürfen oder wenn, dann nur an andere Amtsstellen, um den Auftrag zu erledigen.
          - meines Wissens spielt es rechtlich gesehen keine Rolle betreffend Datenschutz, ob diese Daten auf Papier oder elektronisch erfasst werden.

          Übrigens: bei uns arbeitet die Gemeinde-/Stadtverwaltung elektronisch, meine Heimatgemeinde arbeitet elektronisch, das Passbüro arbeitet elektronisch, die Steuererklärung mache ich seit 10 Jahren via Internet (gesicherte Verbindung), da werden sicher heiklere Daten verarbeitet. Während dafür die Post (Auftrag vom Bund) genötigte Adressänderungen für Werbung missbraucht bzw die Adresse an Werbefirmen weiter verkauft.

          Hacker haben prinzipiell eher Interesse an Kreditkarten-Infos oder Infos um jemanden zu erpressen. Beides ist in der Benutzerdatenbank von Bibliotheken und Archiven gewiss nicht hinterlegt . Ich glaube also wirklich nicht, dass irgendwer sich die Mühe machen würde, solche Datenbanken zu hacken. Und ohne Hacken kann da schon technisch gesehen gar nichts "öffentlich ins Internet" gelangen.

          Ansonsten unterstütze ich die Beiträge von Acanthurus und gki.

          Ps: mit diesem Beitrag kann man mich nun tatsächlich ohne viel Fantasie googeln... ups.
          Zuletzt geändert von Garfield; 11.12.2015, 17:19.
          Viele Grüsse von Garfield

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