angesichts des unten stehenden Sterbeeintrags aus dem Jahr 1775, frage ich mich wie haben sich unsere Vorfahren bzw. die Christliche Kirche eigentlich das Zusammenleben im Paradies/ der Ewigkeit / nach der Auferstehung vorgestellt wenn es mehrere Ehepartner im diesseitigen Leben gab?
War dann Bigamie an der Tagesordnung? Hatte der erste Partner höhere Rechte? was sagt die katholische was die Evangelische KIrche dazu?
Der untenstehende Pfarrer hat sein erste Gattin sehr betrauert, was ihn aber nicht davon abhielt fast auf den Tag genau 5 Monate nach ihrem Tod erneut zu heiraten. Insgesamt war er viermal verheiratet.
Würde mich auf ernstgemeinte Antworten freuen.
LG
Dunkelgraf
2) den 12 April Mittags nach 1 Uhr erlang die treue Streiterin, mein geliebtestes und nie vergessendes Ehegemahl die weyl. Ehren und tugendhaffte Frau Fr Juliane Wilhelmine Elisabetha eine gebohrene Rehmin – Baumann – unter den harten Zwang der Natur indem die reichsame nentenio secundinae haemores huius malignam causirte und ihren endlichen Geblüthe keinen Aufenthalt verstattete. Sie gab ihren Geist unter Seuffzern nach Barmhertzigkeit, gläubigen Ergreifen des gecreuzigten und mutiger Entsehligung der Welt in letzt Veranstalt auf. den verblichenen Rest meiner Geliebten liess ich den 15 April als den Osterheillig Abend zur Ruhe ihres Grabes bringen auf eine meiner Liebe und Achtung würdige Art mit einer Leichen Predigt über Thren 3, 11 u 23 von H Mag Hanff Pfarrer in Grub und einer Parentation von H Mag Clarus Pfarrer in Buch lies auf eingehohlte gnädige Concession sie in die Kirche stellen und mit einer Männer Procession zu ihrem Grabe das ich bey den Prediger Stühlen zur Linken etwas ausmauern liess, bringen. Da ruhen die zu meinem Vergnügen 2 Jahr 3 Monath geschefftig gewesenen Gebeine und die Wohnung eines 24 Jahr 3 Monath u 12 Tage herbergenden edlen, tugendhafften und rechtschaffenen Geistes im Herrn. Mich und mein Söhnlein führe er jeden zu seiner Zeit dieser geliebten Gattin u treuen Mutter freudig nach und lasse uns dorten sein Licht sehen und mit einander preisen in Christo Jesu unsern H. Amen!
War dann Bigamie an der Tagesordnung? Hatte der erste Partner höhere Rechte? was sagt die katholische was die Evangelische KIrche dazu?
Der untenstehende Pfarrer hat sein erste Gattin sehr betrauert, was ihn aber nicht davon abhielt fast auf den Tag genau 5 Monate nach ihrem Tod erneut zu heiraten. Insgesamt war er viermal verheiratet.
Würde mich auf ernstgemeinte Antworten freuen.
LG
Dunkelgraf
2) den 12 April Mittags nach 1 Uhr erlang die treue Streiterin, mein geliebtestes und nie vergessendes Ehegemahl die weyl. Ehren und tugendhaffte Frau Fr Juliane Wilhelmine Elisabetha eine gebohrene Rehmin – Baumann – unter den harten Zwang der Natur indem die reichsame nentenio secundinae haemores huius malignam causirte und ihren endlichen Geblüthe keinen Aufenthalt verstattete. Sie gab ihren Geist unter Seuffzern nach Barmhertzigkeit, gläubigen Ergreifen des gecreuzigten und mutiger Entsehligung der Welt in letzt Veranstalt auf. den verblichenen Rest meiner Geliebten liess ich den 15 April als den Osterheillig Abend zur Ruhe ihres Grabes bringen auf eine meiner Liebe und Achtung würdige Art mit einer Leichen Predigt über Thren 3, 11 u 23 von H Mag Hanff Pfarrer in Grub und einer Parentation von H Mag Clarus Pfarrer in Buch lies auf eingehohlte gnädige Concession sie in die Kirche stellen und mit einer Männer Procession zu ihrem Grabe das ich bey den Prediger Stühlen zur Linken etwas ausmauern liess, bringen. Da ruhen die zu meinem Vergnügen 2 Jahr 3 Monath geschefftig gewesenen Gebeine und die Wohnung eines 24 Jahr 3 Monath u 12 Tage herbergenden edlen, tugendhafften und rechtschaffenen Geistes im Herrn. Mich und mein Söhnlein führe er jeden zu seiner Zeit dieser geliebten Gattin u treuen Mutter freudig nach und lasse uns dorten sein Licht sehen und mit einander preisen in Christo Jesu unsern H. Amen!
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