Unbekannte Begrifflichkeit bei Sterbeeintrag

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  • Zuzema
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2013
    • 197

    [gelöst] Unbekannte Begrifflichkeit bei Sterbeeintrag

    Hallo Forum,

    vielleicht habt ihr eine Idee. Ich bin bei einem Sterbeeintrag auf eine mir unbekannte Begrifflichkeit gestossen.
    Sinngemäß, denke ich, ist wohl gemeint daß er im Sterben lag.

    "NB. deßen Sohn Antonius, obschon d Vatter in d ... geleg, ist nach Neidenstein uff die Kirchweÿh gang, daselbst zu ..."

    Gruß Henrik
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Zuzema; 31.10.2025, 17:55.
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 17427

    #2
    Hallo

    NB. deßen Sohn Antonius, obschon d. Vatter in den Zügen gelegen, ist nach
    Neidenstein uff die Kirchweÿh gangen, daselbst zu weilen



    Siehe Lexikon alemannischer Sprache:


    Zügen.jpg

    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.10.2025, 21:55.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 17427

      #3
      Anmerkung:
      Die große Schleife am g ist jeweils die Abkürzung für -en Endung

      Also: "Zügen gelegen", sowie bei "gangen"
      Viele Grüße

      Kommentar

      • eifeler
        Erfahrener Benutzer
        • 15.07.2011
        • 1493

        #4
        Guten Morgen,

        vermutlich lag der Gute "nicht im Sterben", sondern war totkrank, konnte es sich aber nicht nehmen lassen, noch einmal in seiner Restlebenszeit besagte Kirchweih zu besuchen.

        Gruß
        Der Eifeler

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 17427

          #5
          Quatsch, sein Sohn ging dort hin, während sein Vater im Sterben lag.




          Viele Grüße

          Kommentar

          • Zuzema
            Erfahrener Benutzer
            • 18.04.2013
            • 197

            #6
            Danke Euch

            Kommentar

            • eifeler
              Erfahrener Benutzer
              • 15.07.2011
              • 1493

              #7
              @ Anna Sara Weingart,

              da habe ich wohl den 1. Teilsatz nur überflogen, mein Fehler.
              Allerdings verbitte ich mir, auch eine falsche Deutung meinerseits, von Ihnen als "Quatsch" bezeichnen zu lassen.

              Der Eifeler
              Zuletzt geändert von eifeler; 01.11.2025, 22:03.

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