Begriffe bei einer "Heiratsabrede"

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1788

    [gelöst] Begriffe bei einer "Heiratsabrede"

    Hallo in die Runde!

    1735 heiratet der Witwer Joh. Michael Fraunholz in Kemnath/Oberpfalz.

    In einem Artikel habe ich dazu gefunden, dass 1 Monat vor der Trauung eine offizielle "Heiratsabrede" geschlossen wurde, sozusagen ein Heiratsvertrag.

    Heiratsabrede 1735.png

    Ich weiß nicht, was die Begriffe "Widerlag" und "Kranzlgeld" bedeuten.
    Zum Kranzlgeld finde ich im Internet, dass es eine Entschädigung für verlorene jungfräuliche Ehre gewesen sein soll. Ob der Mann, der erst Ende Januar seine erste Frau verloren hat, gleich die 18jährige geschwängert hat? Stand sie vielleicht im Dienst bei ihm im Gasthof????
    Oder gibt es eine andere Bedeutung für "Kranzlgeld"?

    Nur 1 Monat nach der Hochzeit stirbt die 18-Jährige!

    Denke für euer Mitdenken!
    Jettchen

    Zuletzt geändert von Jettchen; Heute, 11:53.
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 3172

    #2
    Hallo Jettchen,
    zu Widerlage:
    "In
    den Rechten, dasjenige, was der Frau in Ansehung ihres Brautschatzes und zu dessen Sicherheit von dem Manne ausgesetzet wird; das Gegenvermächtniß.
    "


    "Widerlage , in der Rechtswissenschaft, ist das vom Ehemanne in Bezug auf die erhaltene Mitgift (Dos) der Ehefrau zur Sicherheit angewiesene und bestellte Vermögen -- es wird Gegen=Mitgift (Donatio propter nuptias, auch Antipherna) genannt."
    Digitalisierungsprojekt Krünitzsche Encyklopädie


    Eine weitere Bedeutung für Kranzgeld habe ich auch nicht gefunden. Ob die Frau das Kranzgeld gefordert hätte, wenn sie nicht, wahrscheinlich auch sichtbar, schwanger gwesen wäre? Immerhin wird ja sonst die "Entehrung" völlig grundlos bekannt. Aber vielleicht war es ihr auch egal, denn sie bekam ja Geld, dann müsste sie nicht unbedingt schwanger gewesen sein.


    Grüße
    Scriptoria
    Zuletzt geändert von Scriptoria; Heute, 10:00.

    Kommentar

    • Sebastian_N
      Erfahrener Benutzer
      • 25.09.2015
      • 1312

      #3
      Hallo Jettchen,

      du hast schon in die richtige Richtung gedacht.

      Widerlage bezeichnet in frühneuzeitlichen Heiratsverträgen eine dem Heiratsgut korrespondierende Zuwendung des Bräutigams an die Braut, eine Art Aussteuer, siehe https://repertorium.at/sl/bartsch_1905_gueterrecht.html

      Das Kranzgeld ist eine Entschädigungsforderung der Frau gegenüber einem Verlobten, wenn sie ihm aufgrund eines Eheversprechens bereits „Beiwohnung“ (Sexualverkehr) gestattet hatte und er danach das Verlöbnis löste. Es ist also keine Mitgift, sondern ein Schadensersatzanspruch wegen der „Entehrung“/Verlust der Jungfräulichkeit der zukünftigen Braut. Das war also eine Sicherheit, wenn das Eheversprechen nicht eingehalten worden wäre, da durch den Verlust der Jungfräulichkeit oft genug auch der Verlust der Heiratsaussichten einherging, wenn der Zukünftige (illegalerweise) von den Heiratsabsichten Abstand genommen hätte, s. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kranzgeld


      Beste Grüße
      Seb

      Dauersuche:
      Neumann/Naumann in Altstedt/Mittelhausen vor 1672
      Franke in Oschatz vor 1785
      Wolf/Schmiedel in Crottendorf vor 1790
      Wachsmuth in Rittersgrün vor 1790
      Nestler/Wolf/Martin/Schönherr in Marienberg vor 1780
      Greim/Hoffmann in Eilenburg vor 1750
      Müller/Kistner/Trautmann/Kuhn (kath.) in Rastatt vor 1750
      Hacklbauer in Linz vor 1760
      Schimpke/Geppert (kath.) in Ritterswalde vor 1790
      Mett in Quedlinburg (St. Nicolai) zw. 1725-1794
      Helmert/Liebing in Volkmarsdorf vor 1840

      Kommentar

      • Jettchen
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2011
        • 1788

        #4
        Vielen Dank für eure Erläuterungen!
        "Widerlage" verstehe ich nun. Und zum Kranzgeld nehme ich fast an, dass die junge Frau bereits schwanger war. Vielleicht war dies auch die Ursache für ihren frühen Tod. Das ist aber nur eine Hypothese.

        Viele Grüße
        Jettchen

        Kommentar

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