Ehaftwirt?

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1781

    [ungelöst] Ehaftwirt?

    Hallo in die Runde!

    Weiß jemand von euch, was die Formulierung "Ehaftwirt" bedeutet?

    Ich habe dies in einem Buch zu Kemnath/Oberpfalz gefunden und betrifft eine Gastwirtschaft nach dem 30-jährigen Krieg.
    Das Wort fand ich auch im Internet - aber keine Erklärung dazu, was es bedeutet.

    Vielen Dank für euer Mitdenken!
    Jettchen
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23751

    #2
    Zitat von Jettchen Beitrag anzeigen
    Das Wort fand ich auch im Internet - aber keine Erklärung dazu, was es bedeutet.
    Eine Fundstelle wäre Gold. Ohne diese: Lesefehler, weil Gastwirt.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Dorni
      Erfahrener Benutzer
      • 21.05.2010
      • 828

      #3
      Hier eine vermutliche Erklärung zum Ehaftwirt.

      :vorfahren:

      Suche nach:
      - Dornbusch, Jonas, Schmeckebier, Schoenefeldt, Stoof im Raum Bad Belzig
      - Dünkler, Koch, Brinkmann, Sternberg, Beutler im Raum Staßfurt
      - Fischer in Dreetz / Prignitz
      - Lotosinski, Brennecke, Warnke in der Neumark
      - Zarbock in Grünfier / Netzekreis
      - Klug, Runge, Küter um Köslin / Pommern
      - Wisniowski, Wischniowsky, Kolloch, Warzecha, Kaczmarczyk, Koy in und um Krasiejow / Schlesien

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 17070

        #4
        Hallo

        ehehaft = berechtigt, privilegiert, rechtmäßig

        Quelle: https://woerterbuchnetz.de


        Demnach: Ehaftwirt = berechtgter (privilegierter) Wirt, bzw. Wirt mit Konzession
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 25.08.2025, 13:23.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Jettchen
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2011
          • 1781

          #5
          Vielen Dank euch für die fundierten Antworten!
          Dann wird es wohl identisch sein mit "Taferne" sein, eine Formulierung, die ich bisher zu dem Gasthof der Ahnen gefunden hatte.

          Das habe ich mir zu dieser Formulierung notiert:
          Das Tafernrecht wurde einem Wirt vom Landesherrn verliehen und war eine vollkommene Wirtschaft“!
          F Dazu gehörten neben dem öffentlichen Ausschank die Übernachtung und das Versorgen und Unterstellen der Zug- und Reittiere.
          F Es durften Hochzeiten, Stuhlfeste (= offizielle Verlobungen), Tauffeiern, Leichenschmaus oder sonstige festliche Mahle ausgerichtet werden.
          F Der Wirt durfte Bier, Wein und Branntwein ausschenken. Mit Wein wurden früher Rechtsgeschäfte betrunken! Auch Nachlassverhandlungen konnten in der Taferne geführt werden.
          F Zum Tafernrecht gehörte auch das Braurecht, das Brennrecht und die Backgerechtigkeit, also das Recht, einen Backofen anzulegen und Brot zu backen.
          F Eine Tafernwirtschaft musste auch wandernde Handwerksgesellen gegen Geld oder handwerkliche Gegenleistungen beherbergen, sie hatte also eine soziale Verpflichtung.

          Ich hoffe, dass ich damit richtig liege.

          Eine gute Nacht wünscht euch
          Jettchen

          Kommentar

          • Jettchen
            Erfahrener Benutzer
            • 16.10.2011
            • 1781

            #6
            Nachtrag:

            Mit meiner Erklärung lag ich wohl nicht ganz richtig. Ich muss mir den Lexikoneintrag morgen, wenn ich ausgeruhter bin, in Ruhe durchlesen. Die Formulierung scheint eine ganz besondere Rechtsform in der damaligen Zeit darzustellen - vermutlich mehr, als ich oben für Taverne zusammengefasst hatte.

            Jettchen

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            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 5110

              #7
              Hallo Jettchen,

              Deine Aufzählung oben ist mMn so allgemein zu weitgehend. Verallgemeinerungen sind bei historischen Betrachtungen mE zu vermeiden.
              Gruß
              gki

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              • Jettchen
                Erfahrener Benutzer
                • 16.10.2011
                • 1781

                #8
                Hallo gki,

                aber was kann ich anderes machen, wenn ich auf einen Begriff stoße, den ich nicht kenne? Ich kann doch nur auf Definitionen zurückgreifen, die ich finde.
                Ich bin ja keine Historikerin, sondern versuche nur, nachzuspüren, wie die Ahnen einst gelebt haben.
                Vielleicht kannst du mir einen weiteren Rat geben?

                Eiinen guten Abend wünscht dir
                Jettchen

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