Amtsdeutsch Bayern um 1870 - Begriffsklärung

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  • relloK
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2023
    • 509

    [gelöst] Amtsdeutsch Bayern um 1870 - Begriffsklärung

    Hallo,
    ich beackere momentan einen Fall, bei dem es um falsche Katastrierung eines Anwesens geht. Dabei tauchen Begriffe auf, die mir nicht ganz klar sind, nämlich
    "rubriziert"
    Bsp: "rubrizierten Betreffs"

    "concourenz" oder "Konkurrenz"
    Bsp.: "...K. schon seit 1843 zu den Lasten der Gemeinde Kaigering concurrirt..." oder "... welche bisher Concurrenzbeiträge von dem fraglichen Anwesen erhob..." oder "... nehmen zwar auf Jurisdiktions-, Concurrenz- und andere Verhältnisse keine Rücksicht...

    "
    Comitierungskataster"

    Wäre schön, wenn mich jemand über die Bedeutung der fraglichen Begriffe aufklären könnte.
    Viele Grüße
    Reinhard
    Zuletzt geändert von relloK; 22.01.2025, 11:44.
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16707

    #2
    Hallo

    rubrizierten Betreffs = aufgelisteten Betreffs
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16707

      #3
      Zitat von relloK Beitrag anzeigen
      ...Comitierungskataster ...
      Wie lautet der Sinnzusammenhang, bzw. Satzzusammenhang ?

      Es könnte vielleicht bedeuten "Gesamtkataster", nach der Bedeutung des Wortes "commitieren" = zusammen lassen / zueinander tun

      Das Wort hatte aber auch noch andere Bedeutungen:

      Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von commitieren, kommitieren auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.


      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 20.01.2025, 14:29.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16707

        #4
        Wenn die Gemeinde z.B. eine Kanalistion baut, lässt sie sich die Baukosten von den Grundstücksbesitzern, die daran angeschlossen werden, bezahlen.
        Die Kosten werden also von allen zusammen beglichen. Diese Zahlungen nannte man Konkurrenzbeiträge.
        Von lateinisch concurrere = zusammenlaufen, zusammentreffen, übereinstimmen, bzw. "nach einem gemeinsamen Ziele laufen"
        Bei Konkurrenzbeiträgen werden alle Zahlungspflichtige gleich behandelt, unabhängig von ihren sonstigen Einkommens-/Vermögensverhältnissen



        Konkurrenz.jpg
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 20.01.2025, 15:17.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 16707

          #5
          Dazu als Beispiel noch dieses Zitat:
          "Regulierung der Konkurrenzbeiträge der einzelnen jüdischen Familien zum Gehalt
          für den Distriktsrabbiner und für die Lehrer der Juden im Amtsbezirk."


          Allgemein gesagt bedeutet Konkurrenz im juristischen Sinne:
          Zusammentreffen von Rechten von mehreren Personen in einem Rechtsobjekt, oder von mehreren Rechten in derselben Person
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 20.01.2025, 15:25.
          Viele Grüße

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          • relloK
            Erfahrener Benutzer
            • 06.01.2023
            • 509

            #6
            zu #3
            Hallo Anna Sara, der Sinnzusammenhang müsste sich aus folgender Textstelle ergeben:

            "Die Objekte Plan- No 816, 818 u. 823ab in der Flur Zeckenhof sind ursprünglich in dem Comitierungskataster der Steuergemeinde Aschach vorgetragen, wurden jedoch, bei der Kataster - Renovation im Jahre 1860/61 in das Kataster der Steuergemeinde Raigering übergetragen, wie die statistischen Zusammenträge nachweisen"

            Die Bedeutung "Gesamtkataster" trifft meiner Meinung nach voll darauf zu.


            Vielen Dank auch für die anderen Erklärungen.
            Herzliche Grüße, Reinhard
            Zuletzt geändert von relloK; 20.01.2025, 15:29.

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 16707

              #7
              Zitat von relloK Beitrag anzeigen
              ...
              "Die Objekte Plan- No 816, 818 u. 823ab in der Flur Zeckenhof sind ursprünglich in dem Comitierungskataster der Steuergemeinde Aschach vorgetragen, wurden jedoch, bei der Kataster - Renovation im Jahre 1860/61 in das Kataster der Steuergemeinde Raigering übergetragen, wie die statistischen Zusammenträge nachweisen"

              Die Bedeutung "Gesamtkataster" trifft meiner Meinung nach voll darauf zu ....

              Also Comitierung bedeutet eigentlich Beauftragung / Bevollmächtigung
              Die andere Bedeutung hatte ich mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogen, um der Bedeutung einen Sinn zu geben.
              Außerdem frag ich mich, wenn es Gesamtkataster bedeuten würde, warum man nicht das Wort Gesamtkataster benützte.

              Daher glaube ich eher, dass es eine spezielle andere Bedeutung hatte.


              Man findet im Internet diesen Text, das Blaue hab ich hinzugefügt:

              "Fünffzig Rthl. haben Seine Excellenz der Herr geheimte Rath von Leibniz unß endesunterschrieben zu Comitierung [Beauftragung] zehen Pfund weißen Maulbeer Baum und 1/2 Pfund Seiden wurm Saamen außzahlen laßen, mit der Versicherung was dießes etwan mehr belauffen mögte nochmahls bey der lüfferung zu souppliren, dargegen versprechen wir das verlangte so bald jenes möglich anzuschaffen, an bestimten Monat können wir unß aber aniezo wegen der Krieges Unruhe in Italien nicht binden. Berlin den 14 Jenner 1703"
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 20.01.2025, 16:46.
              Viele Grüße

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              • relloK
                Erfahrener Benutzer
                • 06.01.2023
                • 509

                #8
                Danke für's Mittüfteln, Anna Sara!
                Das Problem hat sich allerdings auf ganz einfache Weise geklärt, denn beim erneuten und genaueren Transkribieren fand ich, dass es sich bei dem Wort nicht um ein "Comitierungskataster" handelt, sondern um ein "Bonitierungskataster". ("B" und "C" sehen sich aber auch verdammt ähnlich ) Da es in den Steuerkatastern auch eine Spalte "Bonitätsklasse" gibt, scheint nun die Sache klar zu sein.
                Herzliche Grüße, Reinhard

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