Hallo zusammen,
dank der Lesehilfe habe ich unten stehenden Text.
Aus dem letzten Absatz kann man schließen, dass die Genehmigung nicht erteilt worden ist.
Allerdings finde ich zu dem Begriff "...hiermit zur Resolution ertheilt." keine vernünftige Erklärung.
Eine Resolution ist ja eigentlich ein Beschluß, positiv oder negativ.
Hat man hier einfach geschlampt oder ist das tatsächlich damals ein feststehender Begriff gewesen?
VG Karen
Dem Vollmeier Gerhard Spilker zu
Nienstedt Amt Freudenberg wird
auf die unter dem 6. a. M. allhier ein
gereichte Vorstellung um Gestattung
der Ausrodung des Forstes der Müh-
lenbruch genannt hiermit zur Reso-
lution ertheilt.
Das dem Gesuche umso weniger Stattgege-
ben werden kann. Daß der größte
Theil der Eichen im Mühlenbruche
das Alter der Haubarkeit noch nicht
erreicht haben.
dank der Lesehilfe habe ich unten stehenden Text.
Aus dem letzten Absatz kann man schließen, dass die Genehmigung nicht erteilt worden ist.
Allerdings finde ich zu dem Begriff "...hiermit zur Resolution ertheilt." keine vernünftige Erklärung.
Eine Resolution ist ja eigentlich ein Beschluß, positiv oder negativ.
Hat man hier einfach geschlampt oder ist das tatsächlich damals ein feststehender Begriff gewesen?
VG Karen
Dem Vollmeier Gerhard Spilker zu
Nienstedt Amt Freudenberg wird
auf die unter dem 6. a. M. allhier ein
gereichte Vorstellung um Gestattung
der Ausrodung des Forstes der Müh-
lenbruch genannt hiermit zur Reso-
lution ertheilt.
Das dem Gesuche umso weniger Stattgege-
ben werden kann. Daß der größte
Theil der Eichen im Mühlenbruche
das Alter der Haubarkeit noch nicht
erreicht haben.
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