Zur Resolution erteilt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Falke
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 556

    [gelöst] Zur Resolution erteilt

    Hallo zusammen,

    dank der Lesehilfe habe ich unten stehenden Text.
    Aus dem letzten Absatz kann man schließen, dass die Genehmigung nicht erteilt worden ist.
    Allerdings finde ich zu dem Begriff "...hiermit zur Resolution ertheilt." keine vernünftige Erklärung.
    Eine Resolution ist ja eigentlich ein Beschluß, positiv oder negativ.
    Hat man hier einfach geschlampt oder ist das tatsächlich damals ein feststehender Begriff gewesen?

    VG Karen


    Dem Vollmeier Gerhard Spilker zu
    Nienstedt Amt Freudenberg wird
    auf die unter dem 6. a. M. allhier ein
    gereichte Vorstellung um Gestattung
    der Ausrodung des Forstes der Müh-
    lenbruch genannt hiermit zur Reso-
    lution ertheilt.

    Das dem Gesuche umso weniger Stattgege-
    ben werden kann. Daß der größte
    Theil​ der Eichen im Mühlenbruche
    das Alter der Haubarkeit noch nicht
    erreicht ​haben.​
    Zuletzt geändert von Falke; 24.10.2024, 18:07.
    Viele Grüße
    Karen

    Meine Haupt-Namen: Spilker, Heysen, Bolbrügge, Schumacher, Ditzell, Wegner, Olbert, Melzer
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 2919

    #2
    Zitat von Falke Beitrag anzeigen
    Allerdings finde ich zu dem Begriff "...hiermit zur Resolution ertheilt." keine vernünftige Erklärung.
    Eine Resolution ist ja eigentlich ein Beschluß, positiv oder negativ.
    Hat man hier einfach geschlampt oder ist das tatsächlich damals ein feststehender Begriff gewesen?
    Hallo Karen,

    die Formulierung gibt es durchaus, z.B. hier:
    https://www.google.de/books/edition/Studienreisen_eines_jungen_Staatswirths/CyMKAAAAIAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=zur+Resolution+erteil en&pg=PA597&printsec=frontcover
    "zur Resolution erteilen"

    In unserem Zusammenhang bedeutet die Wendung etwa "als formeller Bescheid übermittelt".
    Auf seinen Antrag zur Rodung der Bäume erhält er den formellen Bescheid der Ablehung.

    Im Wörterbuch der Grimms zu Resolution
    https://woerterbuchnetz.de/?sigle=GWB&lemid=R01859#0

    und zu erteilen

    https://woerterbuchnetz.de/?sigle=DWB2&lemid=E12843

    Grüße
    Scriptoria


    Zuletzt geändert von Scriptoria; 24.10.2024, 17:47.

    Kommentar

    • Falke
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 556

      #3
      Zitat von Scriptoria Beitrag anzeigen

      In unserem Zusammenhang bedeutet die Wendung etwa "als formeller Bescheid übermittelt".
      Auf seinen Antrag zur Rodung der Bäume erhält er den formellen Bescheid der Ablehung.
      Danke, es bestärkt mich darin, dass es ein Beschluß ist, aus dem keine klare Ablehnung hervor, sondern man liest es letztendlich aus dem letzten Absatz.
      Vielen Dank für deine Mühe!
      Viele Grüße
      Karen

      Meine Haupt-Namen: Spilker, Heysen, Bolbrügge, Schumacher, Ditzell, Wegner, Olbert, Melzer

      Kommentar

      Lädt...
      X