Bedeutung lateinischer Vermerk

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  • Haube
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2012
    • 571

    [gelöst] Bedeutung lateinischer Vermerk

    Hallo liebe Mitstreiter!

    Ich bitte freundlichst um Hilfe. habe hier einen Eintrag aus der Schweiz (Solothurn), das Jahr ist mir nicht bekannt. Dort ist unter dem Vater vermerkt "Coram judice confefesus", das kann ich natürlich von einem automatischen Übersetzer eins zu eins übersetzen lassen (Er gestand vor dem Richter), aber was bedeutet das genau?

    Vielen Dank im voraus,
    Thomas
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    Zuletzt geändert von Haube; 28.09.2024, 09:50.
    Hentschel (Barzdorf bei Jauernig, Matzwitz, Nitterwitz, Kalkau), Klings (Gostitz, Neu Nossen, Hertwigswalde, Nitterwitz), Hönigschmid/Hönigschmidt (Römerstadt, Irmsdorf, Ziegenhals, Ottmachau), Lux (Ottmachau), Ziegler (Neurode, Hertwigswalde)

    Wöhler (Anderten bei Heemsen, Hassbergen, Rohrsen), von der Kammer (Rethem/Aller, Verden)


  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 5414

    #2
    Hallo Thomas:

    In der ersten Spalte steht zu dem Kinde "illegitimus", also unehelich. Der Casparus Gasche hat also vor einem Richter gestanden, daß er der Vater sei.

    VG

    --Carl-Henry
    Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

    Kommentar

    • Haube
      Erfahrener Benutzer
      • 22.02.2012
      • 571

      #3
      Oh, das war ja doch einfach. Vielen Dank für die superschnelle Hilfe!

      LG Thomas
      Hentschel (Barzdorf bei Jauernig, Matzwitz, Nitterwitz, Kalkau), Klings (Gostitz, Neu Nossen, Hertwigswalde, Nitterwitz), Hönigschmid/Hönigschmidt (Römerstadt, Irmsdorf, Ziegenhals, Ottmachau), Lux (Ottmachau), Ziegler (Neurode, Hertwigswalde)

      Wöhler (Anderten bei Heemsen, Hassbergen, Rohrsen), von der Kammer (Rethem/Aller, Verden)


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