Was bedeutet "ehel. led."

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  • Meikelkatzengreis
    Neuer Benutzer
    • 18.09.2024
    • 2

    [gelöst] Was bedeutet "ehel. led."

    Hallo, vorab, bin neu hier - sorry, falls das schon irgendwo gefragt wurde, aber ich schaffe es einfach nicht, die Suche der Seite dafür zu benutzen, ich kann einfach nicht nach 2 Begriffen suchen (ehel. AND led.)...

    Ich habe ein paar Vorfahrinnen, die in Dokumenten als "ehel. led. Tochter" bezeichnet werden, kann mir das jemand erklären?

    Vielen Dank im Voraus
    Michael
    Zuletzt geändert von Meikelkatzengreis; 18.09.2024, 09:35.
  • BAHC
    Erfahrener Benutzer
    • 23.07.2007
    • 1363

    #2
    Hallo Michael,

    sie war ehelich geboren (nicht unehelich) und nicht verheiratet (ledig).

    Viele Grüße
    Birgit

    Kommentar

    • Meikelkatzengreis
      Neuer Benutzer
      • 18.09.2024
      • 2

      #3
      Hallo Birgit,

      vielen Dank für die schnelle Hilfe. Für uns hat sich das ehelich und ledig ausgeschlossen - So ergibt es Sinn

      Beste Grüße
      Michael

      Kommentar

      • Paulchen_DD
        Erfahrener Benutzer
        • 30.09.2013
        • 935

        #4
        Hallo Meikelkatzengreis,
        herzlich Willkommen im Forum!
        Ich meine, ich kenne Dich aus dem realen Leben - dann müsstest Du mit dem spontanen Ausruf meines Weibes "Ich verlange Copyright-Gebühren für den Nutzernamen" etwas anfangen können. Und mit meinem Nicknamen auch ...
        Viele Grüße
        von Paulchen
        Dein FN ist mir übrigens in Ostpreussen schon 'über den Weg gelaufen'
        Zuletzt geändert von Paulchen_DD; 22.11.2024, 22:08.

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