Hallo zusammen!
Ein Mann heiratet kurz vor 1663 eine Frau aus einem anderen Ort (Hakeborn). Er zieht nach Hakeborn, was anläßlich einer Taufe in der alten Heimat 1663 erwähnt wird, bei der der Mann Pate ist. Was genau der Mann in Hakeborn für einen Beruf ausübt, wird zunächst nicht ersichtlich. 1683 baut er auf seinem Hof ein Haus. 1684 wird er als Ackermann bezeichnet. Möglicherweise hat er in diesen Hof eingeheiratet. Wahrscheinlich handelt es sich aber um den Klosterhof in Hakeborn, den der Mann 1667 käuflich erworben hat.
Von diesem Jahr an bis zu seinem Tode 1687 wird der Mann als "Pachtmann" in Löderburg erwähnt, einige Dörfer entfernt von Hakeborn. Soweit gibt es noch keine Irritationen. Er kann natürlich gleichzeitig Pächter in Löderburg und Eigentümer in Hakeborn gewesen sein. Seine Kinder werden jedenfalls in Löderburg getauft. Er stirbt dort auch.
Von 1675 bis 1680 wird der Mann als "Pachtinhaber" in (Löderburg) bezeichnet. Ein anderes Wort für Pachtmann also. 1677 ist er "Arrendator" des adeligen Gutes Löderburg. Auch das ist nichts weiter als ein Synonym für Pächter.
Nun wird es aber merkwürdig. Von 1682 bis 1687 lautet die Berufsbezeichnung "Verwalter" (in Lödeburg). 1682 "Verwalter und Pachtinhaber" (in Löderburg).
Das ist für mich ein Widerspruch. Ein Pächter bewirtschaftet einen Hof pachtweise. Es ist zwar nicht sein eigener Hof, aber der Pächter ist unternehmerisch selbständig. Ein Verwalter hingegen ist "nur" ein Angestellter auf einem Hof, genauer: der oberste leitende Angestellte. Wie kann jemand nun einen Hof pachten und gleichzeitig dort angestellt sein? Oder hat sich die Berufsbezeichnung des "Verwalters" im Laufe der Zeit gewandelt?
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Ein Mann heiratet kurz vor 1663 eine Frau aus einem anderen Ort (Hakeborn). Er zieht nach Hakeborn, was anläßlich einer Taufe in der alten Heimat 1663 erwähnt wird, bei der der Mann Pate ist. Was genau der Mann in Hakeborn für einen Beruf ausübt, wird zunächst nicht ersichtlich. 1683 baut er auf seinem Hof ein Haus. 1684 wird er als Ackermann bezeichnet. Möglicherweise hat er in diesen Hof eingeheiratet. Wahrscheinlich handelt es sich aber um den Klosterhof in Hakeborn, den der Mann 1667 käuflich erworben hat.
Von diesem Jahr an bis zu seinem Tode 1687 wird der Mann als "Pachtmann" in Löderburg erwähnt, einige Dörfer entfernt von Hakeborn. Soweit gibt es noch keine Irritationen. Er kann natürlich gleichzeitig Pächter in Löderburg und Eigentümer in Hakeborn gewesen sein. Seine Kinder werden jedenfalls in Löderburg getauft. Er stirbt dort auch.
Von 1675 bis 1680 wird der Mann als "Pachtinhaber" in (Löderburg) bezeichnet. Ein anderes Wort für Pachtmann also. 1677 ist er "Arrendator" des adeligen Gutes Löderburg. Auch das ist nichts weiter als ein Synonym für Pächter.
Nun wird es aber merkwürdig. Von 1682 bis 1687 lautet die Berufsbezeichnung "Verwalter" (in Lödeburg). 1682 "Verwalter und Pachtinhaber" (in Löderburg).
Das ist für mich ein Widerspruch. Ein Pächter bewirtschaftet einen Hof pachtweise. Es ist zwar nicht sein eigener Hof, aber der Pächter ist unternehmerisch selbständig. Ein Verwalter hingegen ist "nur" ein Angestellter auf einem Hof, genauer: der oberste leitende Angestellte. Wie kann jemand nun einen Hof pachten und gleichzeitig dort angestellt sein? Oder hat sich die Berufsbezeichnung des "Verwalters" im Laufe der Zeit gewandelt?
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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