zu Umgeldt = Biersteuer

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1763

    [ungelöst] zu Umgeldt = Biersteuer

    Biersteuer.jpg
    Guten Morgen in die Runde!

    Wie würdet ihr den Eintrag zu Barthel Gerold interpretieren?
    Hat er selbst gebraut und musste dafür 2fl..... bezahlen oder hat er als Schultheiß die Steuer anderer "gnädigst bewilligt"?
    Aber die Bewilligung ist doch nicht die Aufgabe eines Schulheißen, sondern nur das Eintreiben des Geldes?

    Eure Interpretation würde mich interessieren.

    Einen guten Sonntag wünscht euch
    Jettchen
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5081

    #2
    Ich denke, dem Schultheiß wurde eben gestattet, ein 2/3 Gebräu anzusetzen und den genannten Wert dafür zu entrichten. Brauen durfte man sicher nicht einfach so.
    Gruß
    gki

    Kommentar

    • Jettchen
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2011
      • 1763

      #3
      Danke, gki!

      Aber so richtig habe ich deine Antwort leider noch nicht verstanden.
      Was verstehst du unter "Gebräu ansetzen"? Bedeutet das, dass er brauen durfte?
      Und weshalb musste er dann nur 2/3 davon versteuern? Wäre dann evtl. 1/3 für den Eigenbedarf steuerfrei? Bezieht sich evtl. darauf das "gnädigst bewilligt"?

      An anderer Stelle habe ich in den Buch eben diese eigenartige Formulierung gefunden:

      "Umgeld
      Thettau 57 fl. 16 gl. 4 Pf. von 26 Gebräu à 2 fl. 4 gl. 8 Pf."

      Wäre demnach "Gebräu" so etwas wie eine Maßeinheit? Aber Barthel musste "2 fl. 4 gl. 8 Pf." für 2/3 bezahlen. ????

      Wann hat man jemals die Steuerbehörde richtig verstanden!
      Viele Grüße
      Jettchen
      Zuletzt geändert von Jettchen; 23.07.2024, 06:44. Grund: Ergänzung

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