Oberlehnsherr

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  • Koblenzer14
    Erfahrener Benutzer
    • 06.11.2017
    • 250

    [ungelöst] Oberlehnsherr

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1750
    Region, aus der der Begriff stammt: Grafschaft Sayn





    Hallo zusammen ,

    In einer Urkunde aus dem mittleren 18. Jahrhundert schicken einzelne Vertreter der Sayner Landschaft ein Hilfegesuch nach „unßere(n]
    gnädigsten Landes- und Oberlehnherr“, dem
    Pfalzgrafen bei Rhein.

    Die Funktion und Adressierung als Landesherr ,ist dabei klar.
    Ihm ist die Landschaft als Vertretung der Untertanen verpflichtet.

    Aber was ist hier unter „oberlehnsherr“ zu verstehen ?
    Sehe ich das richtig ,dass die Verfasser des Gesuches somit als Aftervasallen des Pfalzgrafen zu sehen sind ?

    Ich freue mich über Anregungen !

    Beste grüße

    Oliver
  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1501

    #2
    Ja, so würde ich es auch verstehen.

    Das würde dann aber zwangsläufig bedeuten, dass ihr unmittelbarer Lehnsherr seinerseits ein Vasall des Pfalzgrafen hätte sein müssen, was für mich wiederum ein gewisses Problem aufwirft, weil die Grafschaft Sayn "reichsunmittelbar" war. Demnach müssen die Unterzeichner entweder noch Lehen von einem anderen Lehnsherrn gehabt haben (bei der territorialen Zerrissenheit Deutschlands in der damaligen Zeit durchaus denkbar) oder aber der Graf von Sayn war - auch so etwas wäre denkbar - für einen Teil seines Territoriums ein Lehnsmann des Pfalzgrafen.

    Beste Grüße!
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    Kommentar

    • Koblenzer14
      Erfahrener Benutzer
      • 06.11.2017
      • 250

      #3
      Hallo Sbriglione,

      ganz herzlichen dank für Deine schnelle Antwort !

      Du triffst den Nagel auf den Kopf !
      Das ist eine wirre Geschichte.Die Grafschaft Sayn war zu diesem
      Zeitraum durch Erbschaft an die Burggrafen von Kirchberg gelangt. Diese waren somit die Landesherren. Die Unterschreiber dieses Bittgesuches erkannten die Kirchberger aber nicht an ,sondern verwiesen auf den westfälischen Frieden ,wonach Sayn angeblich Pfälzisch sei.
      Dass diese „Loyalisten“ den Pfalzgrafen somit als Landesherr ansprechen, ist somit stringent.
      Ich frage mich nur ,wo diese Lehnsbindung hergekommen sein soll. Die Lehnsbücher der Kirchberger kenn ich ,dort sind die Namen der Unterzeichner nicht genannt .

      Ich kann nur spekulieren, dass die „Loyalisten“ für ihre Treue mit der Aufnahme in die Vasallität belohnt werden sollten. Möglicherweise hielt sie das dadurch begründete Schutzversprechen „bei der Stange“. Weil die Unterzeichner aber keine bedeutende Adligen waren ,die nennenswerten Lehensbesitz vom Kurfürsten erhalten konnten ,behalf man sich damit ,dass Sie kleineres Lehen durch einen Vasallen als Afterlehen bekamen.

      Wirkt alles etwas konstruiert ,aber sonst kann ich mir da auch keinen Reim drauf machen.

      Macht das Sinn ?

      Beste Grüße

      Oliver

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