Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1750
Region, aus der der Begriff stammt: Grafschaft Sayn
Region, aus der der Begriff stammt: Grafschaft Sayn
Hallo zusammen ,
In einer Urkunde aus dem mittleren 18. Jahrhundert schicken einzelne Vertreter der Sayner Landschaft ein Hilfegesuch nach „unßere(n]
gnädigsten Landes- und Oberlehnherr“, dem
Pfalzgrafen bei Rhein.
Die Funktion und Adressierung als Landesherr ,ist dabei klar.
Ihm ist die Landschaft als Vertretung der Untertanen verpflichtet.
Aber was ist hier unter „oberlehnsherr“ zu verstehen ?
Sehe ich das richtig ,dass die Verfasser des Gesuches somit als Aftervasallen des Pfalzgrafen zu sehen sind ?
Ich freue mich über Anregungen !
Beste grüße
Oliver
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