Was ist ein Versitzer ?

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  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 10416

    [gelöst] Was ist ein Versitzer ?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1813
    Region, aus der der Begriff stammt: Österreich


    Liebe Forenteilnehmer.

    In einem Trauungsbuch (Österreich) aus dem Jahre 1813 ist als Beruf 'Versitzer der Kalcherhube' angegeben. Was eine Hube ist, ist mir bekannt. Was bedeutet Versitzer?

    LG Marina
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  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 24.04.2011
    • 4070

    #2
    ich lese wie du eindeutig versitzer, aber beim besitzer darunter doch vorsitzer.


    nach dem grimmschen wörterbuch nennt man einen in der abtragung seiner schuld säumigen besitzer fallweise einen versitzer, man kann aber auch ein recht versäumen, versitzen, wenn man beispielsweise nicht zu einer verhandlung kommt.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




    Kommentar

    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6558

      #3
      Hallo zusammen,

      Bringt das was? Ich steig nicht durch.
      Viele Grüße
      Peter

      Kommentar

      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 24.04.2011
        • 4070

        #4
        wenn man ein ding z.b. 30 jahre hat, kann man es, obwohl es einem nie gehörte, ersitzen. der eigentümer hat dann sein recht darauf verwirkt.
        wenn das aber ein familienmitglied ist oder eine unterhaltene person, dann tritt keine ersitzung ein, so verstehe ich das.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




        Kommentar

        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6558

          #5
          Der Versitzer wäre also der ursprüngliche Eigentümer?
          Viele Grüße
          Peter

          Kommentar

          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 24.04.2011
            • 4070

            #6
            Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
            Der Versitzer wäre also der ursprüngliche Eigentümer?
            Viele Grüße
            Peter

            ich glaube eher, dass es der erbpächter ist, der z.b. dem stift jährlich eine abgabe zu leisten hatte und dem besitz vorstand.
            vererben konnte er nur mit zustimmung des grundherrn, in der regel klappte die weitergabe an die nachkommen.
            Zuletzt geändert von sternap; 21.05.2023, 14:24.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15612

              #7
              Hallo,
              ein Versitzer war ein Lehensnehmer (Pächter) einer Hube, laut diesem Zitat eines Pflegers (Verwalter im Auftrag des Grundherrn):

              "... hab mich eines andern Versitzer versichert und meldet sich anjetzt an Blasy Schelliessnig, ein junger fleißiger und unverheirateter Mensch, dieser bittet, ihm diese Hube um ein leidenliche Anlait (weil das Gehäus sehr abgangen und die Felder ausgeödet) samt ziemlichen starken Nachlaß an Geld und Getreiddienst gnädig zu vergünstigen"
              . Er bekam die Hube um 30 Gulden Anlait, mußte die Gebäude wieder herstellen und jährlich den ganzen Gelddienst abreichen und brauchte nur 4 Vierling Roggen und 5 Vierling Hafer weniger zu geben. Der Pfleger machte dazu noch die Bemerkung: "Dieser Mensch wird die Hube in einen guten ..."
              (Quelle: Geschichtverein für Kärnten: Archiv für vaterländische geschichte und topographie,1952)


              Anlait = einmalige Abgabe bei Einsetzung durch den Grundherrn in den neuverliehenen dienstpflichtigen Bauernhof, Eintritt als Kolonist, Erb- oder Fall-Lehen, Erbzinsleihe
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 21.05.2023, 16:26.
              Viele Grüße

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              • Tinkerbell
                Erfahrener Benutzer
                • 15.01.2013
                • 10416

                #8
                Hallo an alle lieben Helfer.

                Wow ich bin begeistert. Ihr seid einfach Spitze.



                LG und bleibt gesund
                Marina

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