Bedeutung von “angelobt”

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  • MikeHoenig
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2017
    • 839

    [gelöst] Bedeutung von “angelobt”

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1760
    Region, aus der der Begriff stammt: hessischer Odenwald


    Guten Morgen,

    bei Kirchenbucheinträgen zu Geburten meiner VF stoße ich seit einiger Zeit vermehrt neben der Angabe des Geburtstages auf ein Datum, das mit “angelobt” bezeichnet wird.

    Kann mir bitte jemand erklären, was es mit diesem Begriff auf sich hat?

    Ich danke schon mal im Voraus und wünsche noch einen schönen Tag!

    Grüße,

    Mike
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2532

    #2
    Moinsen zusammen,
    selber kenne ich diesen Begriff, wie der *Alte Mansfelder*, auch nur im Sinne von *versprochen*. Auch wenn nichts weiter bekannt ist: Du könntest ja mal die Daten zwischen der Verlobung/Trauung und den Geburten abgleichen.
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


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    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4070

      #3
      ich stelle in den raum, dass verlobung recht unfeierliches einander versprochenwerden oder ein fest des heiratsversprechens bedeuten konnte.
      in dem fall wäre ein kleiner finanzieller vorteil für kirche und pfarrer denkbar.
      möglicherweise schaute die rolle des feierlichen angelobers für den priester dabei raus, nebst einem guten mahl für ihn.


      traf es alle künftigen eheleute oder nur die wohlhabenderen, das angeloben?
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




      Kommentar

      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13449

        #4
        Hallo,

        ist das Datum denn im selben Jahr bzw ziemlich zeitnah?

        Bringt einen das hier weiter? https://books.google.de/books?id=OZJ...irmung&f=false oder hier? https://books.google.de/books?id=VBI...mation&f=false

        Thomas
        Zuletzt geändert von Kasstor; 02.02.2022, 15:50.
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4070

          #5
          recht nordgermanisch im mittelalter,






          hier im letzten absatz könnt ihr das doch sehen, suchfunktion überlistet:



          ...sinngemäß angelobt nach landesrecht und willig sich trauen zu lassen nach kirchenrecht.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4070

            #6
            gab und gibt ja viel theologischen unsinn für leute ohne andere arbeit.
            ich würde sagen, wer ein kind durch die pubertät brachte, kennt ähnlichen widerspruchsgeist... lest dann selbst.



            offenbar hatte es unter fachleuten dispute gegen luthers auffassung gegeben, was verlobung heiße
            das könne ein versprechen auf die gegenwart hin sein, demnach das eine eheversprechen bei der trauung.
            was wir unter verlobung heute verstehen, sei dagegen ein versprechen auf die zukunft hin, eine angelobung, die ehe künftig einzugehen.


            Zuletzt geändert von sternap; 02.02.2022, 17:41.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • eifeler
              Erfahrener Benutzer
              • 15.07.2011
              • 1360

              #7
              Hallo,


              Anloben = etwas versprechen
              Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von anloben auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.



              Gruß
              Der Eifeler

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              • MikeHoenig
                Erfahrener Benutzer
                • 15.10.2017
                • 839

                #8
                Guten Morgen an alle,

                herzlichen Dank für die Hilfe!

                Grüße,

                Mike

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