Bezeichnung "wurde behandet"

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  • katjana
    Erfahrener Benutzer
    • 19.03.2006
    • 201

    [gelöst] Bezeichnung "wurde behandet"

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: diverse Jahre
    Region, aus der der Begriff stammt: Velbert und Umgebung


    Hallo!
    Ich hoffe, dass meine Frage nicht schon einmal erklärt worden ist, aber ich habe hier gesucht und keine Frage bzw. Erklärung gefunden.
    Bei diversen Vorfahren kommt der Begriff "wurde behandet von", "Behandet mit der Mannshand" oder auch "behandet sind sein Bruder Y und seine Schwester X".
    Bedeutet das, dass derjenige, der behandet wurde oder war als Besitzer oder Eigentümer des Hofes galt?
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
    Herzliche Grüße
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16741

    #2
    hallo

    behandet = belehnt


    "huldige Mannshand" = "diejenige männliche Person, die den aus dem verliehenen Gut geschuldeten Dienst erbringen muß"



    "weil ein jedes hoffsgut zu zweien händen nach hoffsrechten stehen soll, nemlich an eine mannshand und an eine frauenhand"
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 08.12.2021, 16:25.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16741

      #3
      Zitat von katjana Beitrag anzeigen
      ... "Behandet mit der Mannshand" ...
      "Mannshand heißt im Hochbergischen auch ein Stück Acker von 45 Rheinl. Ruthen"


      --> Demnach: "Behandet mit der Mannshand" = "Belehnt mit dem Acker"
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 08.12.2021, 16:30.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6772

        #4
        Hallo ASW,
        die Bedeutung Acker gibt es zwar, ist hier aber sicherlich nicht gemeint.

        Viele Grüße
        Peter

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 16741

          #5
          Zitat von katjana Beitrag anzeigen
          ... Bedeutet das, dass derjenige, der behandet wurde oder war als Besitzer oder Eigentümer des Hofes galt? ...
          Er ist der "Leheninhaber". Der eigentliche Grundeigentümer ist dagegen der Lehnsherr.
          Den Leheninhaber kann man auch als Besitzer bezeichnen. Dass heißt, er sitzt auf dem Hof, bzw. der Hof ist durch ihn besetzt.
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 08.12.2021, 16:50.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • katjana
            Erfahrener Benutzer
            • 19.03.2006
            • 201

            #6
            Hallo Anna Sara Weingart!
            Hallo Peter!
            Vielen Dank für eure Antworten! Jetzt sehe ich klarer.
            Noch einen schönen Abend.
            Liebe Grüße

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            • Scriptoria
              Erfahrener Benutzer
              • 16.11.2017
              • 3109

              #7
              Hallo,

              welche rechtlichen Verhältnisse sich aus der Behandung ergaben, lässt sich nicht pauschal sagen. In manchen Gegenden gab es ein Erbrecht für die Kinder der Behandeten, in anderen nicht. Auch die Gestaltung von Verkäufen und die jeweiligen Nutzungsrechte und Pflichten gegenüber dem Lehnsgeber waren verschieden. Für genauere Informationen sollten auch Zeit und Ort berücksichtigt werden.

              Gruß
              Scriptoria
              Zuletzt geändert von Scriptoria; 08.12.2021, 17:13.

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              • katjana
                Erfahrener Benutzer
                • 19.03.2006
                • 201

                #8
                Hallo Scriptoria!
                Etwas verspätet meinen herzlichen Dank!
                Liebe Grüße

                Kommentar

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